⚠️ Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit Mitarbeiter-Unterweisung

Grundunterweisung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Produktion, Werkstatt, Lager und Montage — Erst- und jährliche Unterweisung, kostenlos, mit Zertifikat

  • 35–55 Min.
  • 18 Module
  • Zertifikat kostenlos
  • ohne Konto
  • Stand November 2026

5,0 · über 100 Google-Bewertungen für QM-Dienstleistungen Holger Grosser

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📚 Module18
⏱️ Dauer35–55 Min.
✅ Bestehensgrenze70 %
🏆 ZertifikatPDF per E-Mail
📅 Gültigkeit12 Monate
💶 PreisKostenlos
🔄 Stand2026-11-08

👥 Zielgruppe: Alle Beschäftigten in Produktion, Werkstatt, Lager, Montage und Handwerk, Neue Mitarbeitende vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung nach § 12 ArbSchG)

Über diese Schulung

Arbeitssicherheit beginnt nicht bei der Maschine, sondern bei dem, was jeder im Betrieb wissen muss: nur dort arbeiten, wo man unterwiesen ist, Ordnung halten, Mängel melden, keine Schutzeinrichtung außer Kraft setzen, nie unter schwebende Lasten, Schutzausrüstung tragen, Schilder lesen können. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 verlangen genau diese Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich — dokumentiert.

Diese Online-Unterweisung ist der allgemeine Teil der Grundunterweisung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, wie sie seit Jahrzehnten in Produktionsbetrieben auf Papier durchgeführt wird — jetzt mit Abschlusstest und Zertifikat. Sie gilt für neue Kolleginnen und Kollegen vor dem ersten Arbeitstag ebenso wie für alle anderen als jährliche Wiederholung: den Rechtsrahmen und die Pflichten der Beschäftigten, Ordnung und Verkehrswege, Maschinen und Schutzeinrichtungen, Leitern und Gerüste, Lasten mit Hand, Kran und Stapler, persönliche Schutzausrüstung, Lärm und Gehörschutz, Arbeitsstoffe und Hautschutz, Sicherheitskennzeichnung, Alkohol und Drogen, Erste Hilfe und Brandschutz, Unfall und Berufskrankheit — und einen Praxisfall vom ersten Tag in der Produktion. 18 Module, 23 Fragen, Teilnahmezertifikat mit prüfbarer Nummer und vollständiger Themenliste.

Wichtig: Diese Online-Unterweisung ersetzt nicht die Unterweisung am jeweiligen Arbeitsplatz. Maschinen, Standorte, Ansprechpartner und betriebliche Regeln muss Ihr Betrieb vor Ort unterweisen und mit Unterschrift dokumentieren — Modul 17 gibt dafür die Vorlage.

Was dieser Kurs leistet — und was nicht: Der Kurs erfüllt den allgemeinen Teil der Grundunterweisung Arbeitssicherheit nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 — als Erstunterweisung und als jährliche Wiederholung — und belegt ihn mit Zertifikat. Er ersetzt ausdrücklich nicht die arbeitsplatzbezogene Unterweisung im Betrieb: Welche Maschinen Sie bedienen dürfen, wo Not-Halt, Verbandkasten, Feuerlöscher und Sammelplatz sind, wer Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter und Durchgangsarzt ist und welche betrieblichen Regeln gelten, muss Ihre Führungskraft vor Ort zeigen und mit Ihrer Unterschrift auf dem Unterweisungsnachweis dokumentieren; dafür ist das Modul „Verfahren im eigenen Haus“ da. Er ist keine Einweisung an einer bestimmten Maschine, keine Ausbildung zum Kran- oder Staplerfahrer (DGUV Vorschrift 52 und 68), kein Erste-Hilfe-Lehrgang und keine Gefahrstoff-Unterweisung — dafür gibt es in der Akademie eigene Kurse. Er ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung.

Inhalte im Überblick

  1. Worum es geht und was dieser Kurs nicht istAbgrenzung: allgemeiner Teil der Grundunterweisung Arbeitssicherheit nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 (Erst- und jährliche Unterweisung) — ersetzt nicht die arbeitsplatzbezogene Unterweisung im Betrieb
  2. Der Rechtsrahmen: Wer muss wann unterweisen?Rechtsrahmen: § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 — Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und mindestens einmal jährlich, Jugendliche halbjährlich (§ 29 JArbSchG), während der Arbeitszeit und kostenfrei; Pflichten der Beschäftigten nach §§ 15, 16 ArbSchG
  3. Nur dort arbeiten, wo Sie unterwiesen sindNur an Arbeitsplätzen und Maschinen arbeiten, für die eine Unterweisung und Einweisung vorliegt; umsichtig arbeiten, nachfragen statt raten; sicherheitswidrige Anweisungen nicht befolgen (§ 15 DGUV Vorschrift 1)
  4. Ordnung, Verkehrswege und StolperstellenOrdnung am Arbeitsplatz, Verkehrswege und Fluchtwege freihalten (ASR A1.8, A2.3), Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle als rund ein Fünftel der Arbeitsunfälle, Verschüttetes sofort beseitigen, Kabel und Material nicht auf Wegen
  5. Mängel melden — und an wenSicherheitsmängel unverzüglich der Führungskraft melden (§ 16 ArbSchG); Ansprechpartner Sicherheitsbeauftragter (ab mehr als 20 Beschäftigten, § 22 SGB VII), Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt (ASiG, DGUV Vorschrift 2), Betriebsrat
  6. Maschinen, Schutzeinrichtungen und Not-HaltMaschinen nur nach Einweisung bedienen; Schutzeinrichtungen und Verriegelungen nie entfernen oder überbrücken; Not-Halt kennen; nie in laufende Maschinen greifen; Störungen nur bei stillgesetzter und gegen Wiedereinschalten gesicherter Maschine; Umrüsten, Wartung und Reparatur nur durch Fachpersonal (BetrSichV)
  7. Arbeitsmittel, Leitern, Arbeitsbühnen und GerüsteArbeitsmittel nur in einwandfreiem Zustand und zweckentsprechend benutzen; Leitern nach TRBS 2121 Teil 2: Standhöhe bis 2 m, zwischen 2 und 5 m nur zeitweilige Arbeiten bis 2 Stunden, Anstellwinkel 65–75°, 1 m Überstand; Gerüste nur nach Freigabe und ohne eigene Veränderung
  8. Lasten transportieren: von Hand, mit Kran und StaplerLasten heben und tragen mit freiem Blickfeld und rückengerecht; schwere Lasten mit Kran — nicht unter schwebenden Lasten aufhalten, Lasten nicht über Personen führen, standsicher abstellen und gegen Umfallen und Wegrollen sichern; Kran und Stapler nur ab 18 Jahren, mit Befähigung und schriftlicher Beauftragung (DGUV Vorschrift 52 und 68)
  9. Persönliche Schutzausrüstung: tragen, prüfen, pflegenPersönliche Schutzausrüstung nach § 30 DGUV Vorschrift 1 benutzen — Sicherheitsschuhe (Zehenschutzkappe 200 Joule), Schutzbrille, Handschuhe, Helm, Gehörschutz; PSA stellt der Arbeitgeber kostenlos; PSA ist die letzte Stufe nach technischen und organisatorischen Maßnahmen; vor Benutzung prüfen, Defekte melden
  10. Lärm und GehörschutzLärm nach LärmVibrationsArbSchV: ab 80 dB(A) Gehörschutz bereitstellen und Vorsorge anbieten, ab 85 dB(A) Tragepflicht, Kennzeichnung als Lärmbereich und Pflichtvorsorge; Lärmschwerhörigkeit als häufigste anerkannte Berufskrankheit; Faustregel 1 m Sprechabstand
  11. Arbeitsstoffe und HautschutzSachgerechter Umgang mit Arbeitsstoffen: Kennzeichnung und Betriebsanweisung beachten (GefStoffV), nie in Lebensmittelbehälter umfüllen, nicht mischen; Hautschutzplan nach TRGS 401 — Schutz vor der Arbeit, Reinigung, Pflege danach; Hauterkrankungen als häufige Berufskrankheit
  12. Sicherheitskennzeichnung: Farben und Formen lesenSicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010: Verbotszeichen (rund, rot-weiß), Gebotszeichen (rund, blau), Warnzeichen (Dreieck, gelb), Rettungszeichen (rechteckig, grün), Brandschutzzeichen (rechteckig, rot), GHS-Gefahrensymbole (Raute, rot-weiß); in gekennzeichneten Bereichen entsprechend verhalten
  13. Alkohol, Drogen, Rauchen, Essen und TrinkenKeine Arbeit unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten (§ 15 Abs. 2 und 3 DGUV Vorschrift 1); betriebliche Alkoholregel; Rauchverbot (§ 5 ArbStättV, Brand- und Explosionsschutz); Essen und Trinken nur an den vorgesehenen Orten; arbeitsrechtliche Folgen bei Verstößen
  14. Erste Hilfe, Brandschutz, Flucht- und RettungswegeErsthelfer und Standort des Verbandkastens kennen, Notruf 112 mit fünf W-Fragen, Verbandbuch; Feuerlöscher-Standort und Bedienung kennen; Verhalten im Brandfall: melden, warnen, retten, löschen nur beim Entstehungsbrand; Flucht- und Rettungswege und Notausgänge jederzeit frei und unverschlossen (ASR A2.3); Sammelplatz aufsuchen
  15. Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit — und was dann zu tun istGesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft (SGB VII): Arbeits- und Wegeunfall, Berufskrankheit; Vorgesetzten sofort verständigen, Eintrag ins Verbandbuch, Durchgangsarzt bei Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus, Unfallanzeige durch den Unternehmer bei mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit; Verdacht auf Berufskrankheit melden; Aushänge beachten
  16. Praxisfall: Der erste Tag in der ProduktionPraxisfall erster Arbeitstag in der Produktion — Entscheidungspfad: Rundgang einfordern, keine Maschine ohne Einweisung, hochgebundene Schutzhaube melden, sicherheitswidrige Anweisung ablehnen, Fluchtweg freiräumen, Ölfleck sichern, Gehörschutz im Lärmbereich, Unfall sofort melden
  17. Verfahren im eigenen Haus: Rundgang und AnsprechpartnerVerfahren im eigenen Haus: Rundgang mit der Führungskraft (Notausgänge, Aushang Erste Hilfe, Notruftelefon, Verbandkasten, Feuerlöscher, Sammelplatz, PSA-Ausgabe, Umkleide, Pausenraum), Ansprechpartner mit Namen (Inhaber, Vorgesetzte, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat, D-Arzt), betriebliche Regeln — vom Betrieb zu ergänzen; die arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor Ort wird durch diesen Kurs nicht ersetzt
  18. Nachweisführung und WiederholungNachweisführung: Dokumentation der Unterweisung (Datum, Teilnehmer, Inhalt, Teilnahmebeleg), Zertifikat als Nachweis des allgemeinen Teils, unterschriebener Unterweisungsnachweis für den arbeitsplatzbezogenen Teil, Wiederholung mindestens jährlich (Jugendliche halbjährlich) und bei Anlass, Teilnehmerkreis einschließlich Leiharbeitnehmer, Aufbewahrung beim Arbeitgeber

Ihr Zertifikat – und wie jeder die Echtheit prüft

Muster eines Teilnahmezertifikats der QM-Guru Online Akademie mit Name, Kurs, Testergebnis, Datum und Zertifikatsnummer
Muster: Seite 1 des Zertifikats, Seite 2 enthält die Themenliste
  1. Test bestehen (ab 70 %) – das Zertifikat kommt sofort als PDF per E-Mail, kostenlos.
  2. Nummer und QR-Code stehen auf jedem Zertifikat.
  3. Echtheit prüfen: Auditor, Kunde oder Arbeitgeber scannt den QR-Code oder gibt die Nummer ein und sieht sofort Name, Kurs, Ergebnis und „gültig bis“. Die E-Mail-Adresse wird nie angezeigt.
  4. Auf LinkedIn zeigen: nach dem Bestehen mit einem Klick ins Profil unter „Bescheinigungen und Zertifikate“ eintragen.
Prüfergebnis „Gültiges Zertifikat“ auf der Prüfseite der Akademie mit Name, Firma, Kurs, Ergebnis und Gültigkeit (Beispieldaten)
So sieht das Prüfergebnis aus (Beispieldaten)

Zertifikatsnummer jetzt prüfen →

Häufige Fragen

Erfüllt der Kurs die Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG?

Er erfüllt den allgemeinen Teil der Grundunterweisung — als Erstunterweisung und als jährliche Wiederholung — und belegt ihn mit Zertifikat. Den arbeitsplatzbezogenen Teil (Maschinen, Standorte, Ansprechpartner, betriebliche Regeln) muss Ihr Betrieb vor Ort unterweisen und mit Unterschrift dokumentieren; Modul 17 ist die Vorlage dafür. Erst beides zusammen ist die vollständige Unterweisung.

Ersetzt der Kurs die Unterweisung am Arbeitsplatz?

Nein. Kein Online-Kurs kann zeigen, wo bei Ihnen der Not-Halt sitzt, wer Ersthelfer ist und welche Maschine Sie bedienen dürfen. Diese Unterweisung ersetzt nicht die arbeitsplatzbezogene Unterweisung — sie bereitet sie vor und nimmt ihr den allgemeinen Teil ab.

Für wen ist der Kurs gedacht?

Für alle Beschäftigten in Produktion, Werkstatt, Lager, Montage und Handwerk — neue Mitarbeitende vor dem ersten Arbeitstag ebenso wie Bestandskräfte zur jährlichen Wiederholung, einschließlich Auszubildenden, Aushilfen und Leiharbeitnehmern. Für reine Büroarbeitsplätze gibt es den Kurs „Arbeitsschutz Büro“.

Ist der Kurs kostenlos?

Ja. Keine Anmeldung, keine Zahlungsdaten. Ihre E-Mail-Adresse geben Sie nur an, damit das Zertifikat zugestellt werden kann.

Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?

Mindestens einmal jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1), Jugendliche mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG), außerdem bei Einstellung, Versetzung, neuen Arbeitsmitteln oder Verfahren und nach Unfällen.

Was steht auf dem Zertifikat?

Name, Kurs, Datum, Ergebnis, die vollständige Liste der 18 Schulungsinhalte, die Rechtsgrundlagen mit dem Hinweis auf den betrieblichen Teil und eine Zertifikatsnummer, die über die Prüfseite der Akademie verifizierbar ist.

Kann der Kurs an unseren Betrieb angepasst werden?

Ja. Modul 17 „Verfahren im eigenen Haus“ wird als Festpreis-Anpassung mit Ihren Ansprechpartnern, Standorten, Maschinen und Regeln gefüllt; die Kursseite trägt dann Ihren Betriebsnamen, und jedes Zertifikat zeigt, für welchen Betrieb es ausgestellt wurde.

Wer steht hinter dieser Schulung?

Holger Grosser berät seit über 30 Jahren Unternehmen bei Aufbau und Zertifizierung von Managementsystemen (1.000+ Projekte). Alle Kurse der Akademie basieren auf dieser Beratungspraxis – ohne Theorie-Überladung, nach dem Prinzip „so wenig wie möglich, so viel wie nötig".

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