Gefahren bei der Autofahrt
kostenlose Online-Unterweisung für Dienstfahrten
Welche Pflicht bzw. Normanforderung erfüllt diese Schulung?
Über diese Schulung
Wer dienstlich Auto fährt, arbeitet — und für diesen Arbeitsplatz gilt dieselbe Unterweisungspflicht wie für jeden anderen. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 verlangen sie mindestens einmal jährlich, dokumentiert. § 35 DGUV Vorschrift 70 stellt klar, wer ein Fahrzeug überhaupt führen darf: nur wer geeignet, unterwiesen, zuverlässig und ausdrücklich beauftragt ist.
Diese Online-Unterweisung deckt den allgemeinen Teil ab: Halterhaftung, Fahrtüchtigkeit, Müdigkeit, Termindruck, Ablenkung, Wetter, Panne und das Verhalten am Unfallort. Am Ende steht ein Teilnahmezertifikat mit Zertifikatsnummer, die jeder Auditor nachprüfen kann.
Was dieser Kurs leistet — und was nicht: Er leistet den allgemeinen Teil der jährlichen Fahrerunterweisung, mit Nachweis über Inhalte und Datum. Er leistet nicht den betriebsspezifischen Teil: § 12 ArbSchG verlangt eine Unterweisung, die auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten ist — Fahrzeug, Poolwagen-Regeln, Meldewege, Ansprechpartner und die betriebliche Alkoholregel kennt nur Ihr Unternehmen. Ebenfalls nicht: ein Fahrsicherheitstraining und die Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach BKrFQG.
Inhalte im Überblick
- Abgrenzung: allgemeiner Teil der jährlichen Fahrerunterweisung — ersetzt weder den betriebsspezifischen Teil noch ein Fahrsicherheitstraining
- Rechtsrahmen: § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1, § 35 DGUV Vorschrift 70, StVO, StVZO, § 21 StVG
- Verantwortung im Betrieb: Halterhaftung, schriftliche Fahrbeauftragung, Eignung und Zuverlässigkeit des Fahrers
- Papiere und Voraussetzungen: gültige Fahrerlaubnis, Zulassungsbescheinigung, Führerscheinkontrolle, Arbeitszeitgesetz
- Fahrzeugzustand: Abfahrtkontrolle, wiederkehrende UVV-Prüfung, Mängelmeldung, Pflichtausrüstung Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten
- Versicherungsschutz: Dienstfahrt, Wegeunfall, Unterbrechung durch private Erledigungen
- Fahrtüchtigkeit: Alkohol, Cannabis und Medikamente — gesetzliche Grenzwerte und betriebliche Regelungen
- Müdigkeit und Sekundenschlaf: Warnzeichen, Pausen, Abbruch der Fahrt
- Termindruck und Stress: Termine absagen statt Risiko fahren
- Krankheit und Unwohlsein unterwegs — auch beim Beifahrer
- Ablenkung am Steuer: Mobiltelefon, Displays, Bedienung während der Fahrt — Rechtslage und Bußgelder
- Geschwindigkeit, Abstand und Assistenzsysteme: Anhalteweg, Grenzen der Technik, Pflichtsysteme nach VO (EU) 2019/2144
- Witterung und Sicht: Nässe, Aquaplaning, Nebel, Glatteis, situative Winterreifenpflicht
- Besondere Gefahrenlagen: Wildunfall und Falschfahrer
- Panne und technischer Defekt: Absichern, Assistance, Weiterfahrt oder Abbruch
- Verhalten am Unfallort: Absichern, Warnweste, Notruf 112 mit den W-Fragen, Rettungsgasse nach § 11 Abs. 2 StVO, Erste Hilfe
- Verfahren im eigenen Haus: Meldewege, Ansprechpartner, betriebliche Regelungen
- Nachweisführung: jährliche Wiederholung, Teilnehmerkreis, Dokumentation und Aufbewahrung
Häufige Fragen
Ist der Kurs wirklich kostenlos?
Ja. Keine Anmeldung, keine Zahlungsdaten, keine Testphase. Ihre E-Mail-Adresse geben Sie nur an, damit das Zertifikat zugestellt werden kann.
Erfüllt der Kurs die jährliche Unterweisungspflicht?
Er erfüllt den allgemeinen Teil. Den betriebsspezifischen Teil — Fahrzeug, Meldewege, interne Regelungen — muss das Unternehmen ergänzen; § 12 ArbSchG verlangt eine arbeitsplatzbezogene Unterweisung.
Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich bei neuen Fahrzeugen, neuen Tätigkeiten, nach einem Unfall und bei geänderten Vorschriften.
Was steht auf dem Zertifikat?
Name, Kurs, Datum, Ergebnis, die vollständige Themenliste und eine Zertifikatsnummer, die über die Prüfseite der Akademie verifizierbar ist — ohne Anzeige der E-Mail-Adresse.
Gilt der Kurs auch für Berufskraftfahrer?
Die Inhalte gelten für alle, die dienstlich fahren. Die Weiterbildung nach BKrFQG ersetzt er nicht.