Unternehmensethik
kostenlose Online-Unterweisung zu Korruption, Geschenken, Interessenkonflikten, Kartellrecht, AGG und Hinweisgeberschutz — mit Zertifikat
👥 Zielgruppe: Alle Beschäftigten — insbesondere mit Kontakt zu Kunden, Lieferanten, Behörden oder Wettbewerbern, Einkauf, Vertrieb, Projektleitung und Geschäftsführung
Welche Pflicht bzw. Normanforderung erfüllt diese Schulung?
Über diese Schulung
Ein einziges unbedachtes Geschenk während einer Ausschreibung, ein Telefonat mit dem Wettbewerber über Preise oder eine verschwiegene Beteiligung am Lieferanten kann Bußgelder in Millionenhöhe, Strafverfahren gegen Einzelne und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach sich ziehen. Die Geschäftsleitung muss nach § 130 OWiG durch Aufsicht und Schulung vorbeugen; Kunden und Lieferantenkodizes verlangen den Nachweis, und die am 16.09.2026 erschienene ISO 9001:2026 macht ethisches Verhalten und Qualitätskultur ausdrücklich zur Führungsaufgabe.
Diese Online-Unterweisung vermittelt den allgemeinen Teil: den Rechtsrahmen vom StGB bis zur ISO 9001:2026, Verhaltenskodex und Qualitätskultur, Korruption und Bestechung nach §§ 299 und 331 ff. StGB, Geschenke und Einladungen mit klaren Grenzen, Interessenkonflikte, Geldwäsche und saubere Bücher, fairen Wettbewerb und Kartellrecht, ehrliche Kommunikation, geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse, Ausfuhrkontrolle und Sanktionen, Respekt am Arbeitsplatz nach dem AGG, Hinweisgeberschutz nach dem HinSchG, den Umgang mit Fehlverhalten — und einen durchgespielten Praxisfall. 17 Module, 24 Fragen, Teilnahmezertifikat mit prüfbarer Nummer und vollständiger Themenliste.
Was dieser Kurs leistet — und was nicht: Die Unterweisung leistet den allgemeinen Teil einer Compliance- und Ethikschulung, mit Nachweis über Inhalte, Datum und Ergebnis. Sie leistet nicht den betriebsspezifischen Teil — Ihren Verhaltenskodex, Ihre Geschenkerichtlinie mit Wertgrenzen, Ihre Meldestelle und Ansprechpartner kennt nur Ihr Unternehmen; dafür ist das Modul „Verfahren im eigenen Haus" da. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, kein Compliance-Management-System nach ISO 37301 und keine Geldwäsche-Schulung für Verpflichtete nach § 6 GwG. Die Qualitätskultur nach ISO 9001 vertieft der Schwesterkurs „Ethik und Qualitätskultur".
Inhalte im Überblick
- Worum es geht — und was dieser Kurs nicht istAbgrenzung: allgemeiner Teil der Compliance- und Ethik-Unterweisung — Ziele und Nutzen integren Handelns, ersetzt nicht den Verhaltenskodex und die Meldewege des eigenen Betriebs
- Der Rechtsrahmen an einer Stelle — vom StGB bis zur ISO 9001:2026Rechtsrahmen: Korruptionsdelikte §§ 299, 331 ff. StGB, Geldwäsche § 261 StGB und GwG, Kartellverbot § 1 GWB, HinSchG, AGG, GeschGehG, Außenwirtschaftsrecht, §§ 30 und 130 OWiG, ISO 9001:2026 Abschnitt 5 und 7.3
- Verhaltenskodex und Qualitätskultur — was die ISO 9001:2026 neu verlangtVerhaltenskodex und Führungskultur: Aufbau und Verbindlichkeit eines Code of Conduct, Lieferantenkodizes, Pflicht der obersten Leitung zur Förderung von Qualitätskultur und ethischem Verhalten nach ISO 9001:2026 (Abschnitt 5.1, 7.3)
- Korruption und Bestechung — §§ 299 und 331 ff. StGBKorruptionsbekämpfung: Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), Amtsträgerdelikte (§§ 331–335a StGB), Unrechtsvereinbarung, Strafrahmen, Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG bis 10 Mio. €
- Geschenke, Einladungen und Bewirtung — wo die Grenze liegtGeschenke und Einladungen: Sozialadäquanz, Vier-Fragen-Test (Transparenz, Angemessenheit, Zeitpunkt, Genehmigung), steuerliche Orientierungswerte 50 € je Empfänger und Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG), Sonderregel für Amtsträger, Dokumentation
- Interessenkonflikte — erkennen, offenlegen, heraushaltenInteressenkonflikte: Begriff und typische Fälle (Nebentätigkeit, Angehörige, Beteiligungen, Geschenke), Offenlegungspflicht, Wettbewerbsverbot § 60 HGB, Rückzug aus der Entscheidung, Dokumentation
- Geldwäsche und finanzielle Integrität — saubere Zahlungen, saubere BücherGeldwäscheprävention und finanzielle Verantwortung: § 261 StGB, Sorgfaltspflichten nach GwG ab 10.000 € Bargeld, Warnsignale, ordnungsmäßige Buchführung (§ 238 HGB, GoBD), Aufbewahrungsfristen 10 bzw. 8 Jahre (§ 147 AO)
- Fairer Wettbewerb und KartellrechtFairer Wettbewerb: Kartellverbot § 1 GWB und Art. 101 AEUV, Preis-, Gebiets- und Angebotsabsprachen, Informationsaustausch unter Wettbewerbern, Submissionsbetrug § 298 StGB, Bußgeld bis 10 % des Konzernumsatzes, Kronzeugenregelung, UWG
- Transparenz und ehrliche Kommunikation — nach innen und außenOffenlegung und ehrliche Kommunikation: gesetzliche Berichtspflichten (§ 325 HGB, Frist 12 Monate), wahrheitsgemäße Angaben gegenüber Kunden, Behörden und Auditoren, keine Beschönigung von Mess- und Prüfergebnissen, irreführende Werbung § 5 UWG, Umweltaussagen
- Geistiges Eigentum, Plagiate und GeschäftsgeheimnisseGeistiges Eigentum: Urheberrecht (Schutz 70 Jahre nach dem Tod, § 64 UrhG), Marken, Patente (20 Jahre), Lizenzen und Quellenangabe, Plagiate, Geschäftsgeheimnisse nach GeschGehG mit angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen, Geheimhaltung nach Ende des Arbeitsverhältnisses
- Ausfuhrkontrolle und WirtschaftssanktionenAusfuhrkontrolle und Sanktionen: AWG/AWV, EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821, EU-Sanktionslisten, Prüfung von Geschäftspartnern vor Vertragsschluss, Genehmigungspflicht beim BAFA, Umgehungsverbot, Strafbarkeit nach § 18 AWG
- Respekt am Arbeitsplatz — Diskriminierung und Belästigung nach dem AGGDiskriminierungsschutz nach dem AGG: sechs geschützte Merkmale (§ 1), Benachteiligungsverbot (§ 7), Belästigung und sexuelle Belästigung (§ 3), Pflichten des Arbeitgebers einschließlich Schulung (§ 12), Beschwerderecht (§ 13), Entschädigung und Zwei-Monats-Frist (§ 15), Maßregelungsverbot (§ 16)
- Whistleblowing und Hinweisgeberschutz — das HinSchGHinweisgeberschutz nach dem HinSchG (seit 2. Juli 2023): interne Meldestelle ab 50 Beschäftigten, externe Meldestellen (Bundesamt für Justiz, BaFin, Bundeskartellamt), Vertraulichkeit, Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten, Verbot von Repressalien mit Beweislastumkehr, Bußgeld bis 50.000 €
- Umgang mit Fehlverhalten — Folgen, Aufarbeitung, FehlerkulturUmgang mit Fehlverhalten: arbeitsrechtliche Folgen (Abmahnung, Kündigung § 626 BGB), zivil- und strafrechtliche Haftung, Aufsichtspflicht der Leitung (§ 130 OWiG), interne Untersuchung mit fairem Verfahren, Unterscheidung von Fehler und Regelverstoß, Lernen aus Vorfällen
- Praxisfall: Die VIP-Karten während der AusschreibungPraxisfall Einladung vor Vergabe: Entscheidungspfad bei einem Vorteilsangebot während eines laufenden Vergabeverfahrens — Vier-Fragen-Test, Ablehnen, Offenlegen, Dokumentieren, Meldung, Umgang mit einem beteiligten Kollegen
- Verfahren im eigenen HausVerfahren im eigenen Haus: Compliance-Ansprechpartner und Meldestelle, Wertgrenzen für Geschenke und Einladungen, Offenlegung von Interessenkonflikten und Nebentätigkeiten, AGG-Beschwerdestelle, Vorgehen bei Verstößen, Besonderheiten des Betriebs
- NachweisführungNachweisführung: Unterweisung als Aufsichtsmaßnahme (§ 130 OWiG) und als Erfüllung der Schulungspflicht nach § 12 Abs. 2 AGG, Compliance-System als Bußgeldfaktor (BGH 2017), Bewusstseinsnachweis nach ISO 9001 Abschnitt 7.3, Wiederholung jährlich und bei Neueinstellung, Aufbewahrung des Zertifikats
Häufige Fragen
Ist die Unterweisung wirklich kostenlos?
Ja. Keine Anmeldung, keine Zahlungsdaten, keine Testphase. Ihre E-Mail-Adresse geben Sie nur an, damit das Zertifikat zugestellt werden kann.
Was ist der Unterschied zum Kurs „Ethik und Qualitätskultur"?
Dieser Kurs behandelt Compliance — was rechtlich verboten ist und wie man es im Alltag erkennt. „Ethik und Qualitätskultur" behandelt ehrliches Arbeiten im Qualitätsmanagement nach ISO 9001 — Fehlerkultur, Kundeneigentum, Prüfung und Dokumentation. Viele Betriebe nutzen beide.
Wie oft sollte die Unterweisung wiederholt werden?
Keine Vorschrift nennt eine feste Frist. Lieferantenkodizes, Zertifizierer und Behörden erwarten in der Praxis eine jährliche Unterweisung sowie eine Erstunterweisung bei Neueinstellung — und zusätzlich nach Vorfällen und bei geänderten Regeln.
Ersetzt der Kurs einen Verhaltenskodex?
Nein. Er erklärt, was ein Kodex regelt und warum. Ihren eigenen Kodex mit Wertgrenzen und Meldeweg ergänzen Sie im Modul „Verfahren im eigenen Haus" — als Festpreis-Anpassung füllen wir es für Ihren Betrieb aus.
Was steht auf dem Zertifikat?
Name, Kurs, Datum, Ergebnis, die vollständige Liste der Schulungsinhalte, die Grundlagen mit dem Hinweis auf den betrieblichen Teil und eine Zertifikatsnummer, die über die Prüfseite der Akademie verifizierbar ist.