Arbeitssicherheit Mitarbeiter-Unterweisung — Grundunterweisung für alle Beschäftigten
Darum geht es
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Was dieser Kurs nicht leistet (aufklappen)
Worum es geht und was dieser Kurs nicht ist
Bevor Sie anfangen, sollten Sie wissen, wofür Ihr Zertifikat am Ende gilt — und wofür ausdrücklich nicht.
Was Sie hier lernen
Diese Unterweisung ist die Grundunterweisung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: die Regeln, die in jedem Betrieb gelten, in dem gearbeitet, transportiert, gehoben und mit Maschinen umgegangen wird. Sie gilt für neue Kolleginnen und Kollegen vor dem ersten Arbeitstag genauso wie für alle anderen als jährliche Wiederholung. Das Ziel ist einfach: Gefahren rechtzeitig erkennen und falsches Verhalten vermeiden — bevor etwas passiert.
Wofür Ihr Zertifikat gilt
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen. Diese Pflicht steht in § 12 des Arbeitsschutzgesetzes und in § 4 der DGUV Vorschrift 1. Wenn Sie den Abschlusstest bestehen, erhalten Sie ein Zertifikat mit Nummer, das den allgemeinen Teil dieser Unterweisung belegt. Es nennt alle Inhalte, damit ein Auditor erkennt, worüber unterwiesen wurde.
Wofür es ausdrücklich nicht gilt
Diese Online-Unterweisung ersetzt nicht die Unterweisung an Ihrem Arbeitsplatz. Welche Maschine Sie bedienen dürfen, wo der Not-Halt sitzt, wo Verbandkasten, Feuerlöscher und Sammelplatz sind, wer Ihr Ersthelfer ist — das weiß nur Ihr Betrieb, und das muss Ihnen Ihre Führungskraft vor Ort zeigen und mit Ihrer Unterschrift auf dem Unterweisungsnachweis dokumentieren. Modul 17 sagt genau, was dazugehört. Ebenso wenig ist dieser Kurs eine Einweisung an Kran, Stapler oder einer bestimmten Maschine und keine Ausbildung zum Ersthelfer oder Sicherheitsbeauftragten.
Zum Merken
Dieser Kurs erfüllt den allgemeinen Teil Ihrer Grundunterweisung. Die arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor Ort — Maschinen, Standorte, Ansprechpartner — ersetzt er nicht.
Typischer Fehler: Das Zertifikat wird abgeheftet, der Rundgang durch den Betrieb fällt aus. Dann fehlt im Audit genau der Teil, der im Ernstfall zählt.
Der Rechtsrahmen: Wer muss wann unterweisen?
Arbeitsschutz ist in Deutschland kein freiwilliges Angebot, sondern Gesetz — mit Pflichten für beide Seiten.
Die Pflicht des Arbeitgebers
§ 12 Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei neuen Arbeitsmitteln oder neuer Technologie — und eine regelmäßige Wiederholung. Wie regelmäßig, sagt § 4 der DGUV Vorschrift 1: mindestens einmal jährlich, und die Unterweisung ist zu dokumentieren. Für Jugendliche unter 18 verlangt § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz die Wiederholung mindestens halbjährlich. Die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt, in verständlicher Form und Sprache. Sie darf Sie nichts kosten: § 3 Absatz 3 ArbSchG verbietet, die Kosten des Arbeitsschutzes auf die Beschäftigten abzuwälzen — das gilt für Unterweisungen, Schutzausrüstung und Vorsorgeuntersuchungen.
Die Pflicht der Beschäftigten
Mit der Unterweisung geht die Verantwortung nicht auf Sie über, aber ein Teil davon: § 15 ArbSchG verpflichtet Sie, nach Ihren Möglichkeiten und gemäß der Unterweisung für Ihre Sicherheit und die der Kolleginnen und Kollegen zu sorgen und Maschinen, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel, Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. § 16 ArbSchG verlangt, dass Sie Gefahren und Mängel an Schutzsystemen unverzüglich melden. Und § 17 ArbSchG gibt Ihnen das Recht, Vorschläge zu machen und sich — wenn im Betrieb nichts geschieht — an die zuständige Behörde zu wenden, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entstehen darf.
Warum das zählt
Ein Verstoß gegen die Unterweisungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit für den Arbeitgeber. Ein Verstoß gegen Ihre Pflichten kann arbeitsrechtliche Folgen haben, von der Abmahnung bis zur Kündigung — und im Unfallfall die Frage aufwerfen, wer grob fahrlässig gehandelt hat.
Zum Merken
Unterweisung vor der ersten Tätigkeit, bei jeder Veränderung und mindestens einmal im Jahr — Jugendliche halbjährlich. Sie kostet nichts, findet in der Arbeitszeit statt, und Sie sind verpflichtet, sich daran zu halten.
Typischer Fehler: „Ich bin seit 15 Jahren hier, ich brauche keine Unterweisung.“ Doch — jedes Jahr, und bei jeder neuen Maschine.
Nur dort arbeiten, wo Sie unterwiesen sind
Die erste Regel jeder Grundunterweisung lautet: Arbeiten Sie nur dort, wo Sie unterwiesen wurden.
Unterwiesen, eingewiesen, beauftragt
Für einen Arbeitsplatz gilt: Sie arbeiten dort erst, wenn Sie die Unterweisung erhalten und mit Ihrer Unterschrift auf dem Unterweisungsnachweis bestätigt haben. Für Maschinen und Fahrzeuge kommt die Einweisung hinzu — jemand zeigt Ihnen die konkrete Maschine, ihre Schutzeinrichtungen und den Not-Halt. Für bestimmte Tätigkeiten braucht es zusätzlich eine Beauftragung durch den Unternehmer (§ 7 DGUV Vorschrift 1): Kran, Stapler, Hubarbeitsbühne. Wer ohne Einweisung an eine Maschine geht, handelt nicht mutig, sondern setzt sich und andere einem Risiko aus, das niemand bewertet hat.
Umsichtig arbeiten, nachfragen statt raten
Wenn Sie etwas nicht verstanden haben, fragen Sie — Ihre Führungskraft, den Sicherheitsbeauftragten, eine erfahrene Kollegin. Niemand erwartet, dass Sie alles sofort wissen. Erwartet wird, dass Sie nicht raten. Besonders in den ersten Wochen passieren Unfälle, weil Neue nicht fragen wollen, um nicht unerfahren zu wirken.
Sicherheitswidrige Anweisungen
Es kommt vor: „Mach das mal schnell ohne Brille, dauert nur eine Minute.“ § 15 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 1 stellt klar: Sie müssen die Weisungen des Unternehmers zur Sicherheit befolgen — aber Weisungen, die erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtet sind, dürfen Sie nicht befolgen. Das ist keine Verweigerung, sondern Ihre Pflicht. Sagen Sie es ruhig und sachlich, und wenn es Streit gibt, holen Sie die nächste Führungsebene oder den Sicherheitsbeauftragten dazu.
Zum Merken
Kein Arbeitsplatz ohne Unterweisung, keine Maschine ohne Einweisung, kein Kran und kein Stapler ohne Beauftragung. Fragen ist Pflicht, nicht Schwäche. Eine erkennbar sicherheitswidrige Anweisung dürfen Sie nicht befolgen.
Typischer Fehler: Der Kollege ist krank, „dann mach ich das heute an seiner Maschine“ — ohne Einweisung. Genau so entstehen die Unfälle, die hinterher niemand erklären kann.
Ordnung, Verkehrswege und Stolperstellen
Die häufigste Unfallursache im Betrieb ist nicht die Maschine. Es ist der Boden.
Stolpern, Rutschen, Stürzen
Rund jeder fünfte meldepflichtige Arbeitsunfall ist ein Stolper-, Rutsch- oder Sturzunfall — in Summe mehr als jede andere einzelne Ursache. Die Gründe sind banal: ein Kabel quer über den Gang, eine Palette, die „nur kurz“ im Weg steht, ein Ölfleck, nasse Fliesen, eine ausgefranste Matte, schlechtes Licht. Banal heißt aber auch: fast alles davon ist vermeidbar — durch Sie.
Ordnung ist Arbeitsschutz
Halten Sie Ihren Arbeitsplatz aufgeräumt. Werkzeug hat einen Platz, Abfall gehört in den Behälter, Verpackungen werden sofort entsorgt. Verschüttetes — Öl, Wasser, Kühlschmierstoff — beseitigen Sie sofort, nicht nach der Pause; bis dahin sichern Sie die Stelle mit einem Warnschild. Rutschhemmende Böden (nach DGUV Regel 108-003 mit R-Klassen eingestuft) helfen nur, wenn sie sauber sind.
Verkehrswege und Fluchtwege
Verkehrswege (ASR A1.8) sind oft markiert; die Markierung heißt: hier wird nichts abgestellt, auch nicht für fünf Minuten. Fahrzeuge und Fußgänger teilen sich diese Wege — gehen Sie nie hinter einen rückwärts fahrenden Stapler, und bleiben Sie an Kreuzungen und Toren stehen. Flucht- und Rettungswege (ASR A2.3) und Notausgänge müssen jederzeit frei und leicht zu öffnen sein; ein verstellter Fluchtweg ist im Brandfall tödlich. Stolperstellen, lose Bodenplatten und defekte Beleuchtung melden Sie Ihrer Führungskraft.
Zum Merken
Rund jeder fünfte Arbeitsunfall ist ein Stolper-, Rutsch- oder Sturzunfall. Verschüttetes sofort beseitigen, Verkehrswege und Fluchtwege nie zustellen.
Typischer Fehler: Die Palette steht „nur bis der Stapler kommt“ im Fluchtweg. Der Stapler kommt in zwei Stunden, der Brand in zehn Minuten.
Mängel melden — und an wen
Ein Mangel, den Sie sehen und nicht melden, ist ab diesem Moment auch Ihr Mangel.
Unverzüglich melden
§ 16 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie, jede unmittelbare erhebliche Gefahr und jeden Defekt an Schutzsystemen unverzüglich zu melden — eine fehlende Schutzhaube, ein Not-Halt, der nicht auslöst, ein beschädigtes Anschlagmittel, ein blockierter Notausgang, ein Kabel mit offener Isolierung. Erster Ansprechpartner ist Ihre direkte Führungskraft. Melden heißt nicht nur sagen, sondern sicherstellen, dass es ankommt: Wenn nichts passiert, fragen Sie nach. Bis der Mangel behoben ist, benutzen Sie das Arbeitsmittel nicht und kennzeichnen es, damit andere es auch nicht tun.
Wer sonst noch da ist
- Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1): In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten Pflicht. Das sind Kolleginnen und Kollegen aus Ihrem Bereich, ehrenamtlich, ohne Weisungsbefugnis — aber mit dem Auftrag, Mängel aufzuspüren und Sie zu unterstützen. Oft der kürzeste Weg.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und Betriebsarzt: Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 muss jeder Betrieb sicherheitstechnisch und betriebsärztlich betreut sein — auch der kleine, dann meist extern. Beide beraten; an sie wenden Sie sich bei Fragen zu Gefährdungen, Vorsorge und Ergonomie.
- Betriebsrat, falls vorhanden: Er hat beim Arbeitsschutz ein Mitbestimmungsrecht und ist Ansprechpartner, wenn Sie sich intern nicht durchsetzen können.
Wer diese Personen in Ihrem Betrieb sind und wo Sie sie erreichen, gehört in Modul 17 — und an die Aushänge.
Zum Merken
Mängel unverzüglich der Führungskraft melden und das Arbeitsmittel bis zur Reparatur nicht benutzen. Sicherheitsbeauftragte ab mehr als 20 Beschäftigten; SiFa und Betriebsarzt betreuen jeden Betrieb.
Typischer Fehler: „Das wissen die doch schon.“ Meist nicht. Und wenn doch, schadet eine zweite Meldung nicht — eine fehlende schon.
Maschinen, Schutzeinrichtungen und Not-Halt
Maschinen verzeihen keine Abkürzungen. Jede Schutzeinrichtung steht dort, weil jemand vorher verletzt wurde.
Nur nach Einweisung, nur bestimmungsgemäß
Sie bedienen nur Maschinen, an denen Sie eingewiesen wurden, und nur so, wie es die Betriebsanweisung vorsieht (§ 6 BetrSichV: bestimmungsgemäße Verwendung). Vor dem Start: Sichtprüfung — sind alle Schutzeinrichtungen vorhanden und in Stellung? Ist der Arbeitsbereich frei? Enganliegende Kleidung, kein Schmuck, keine Ringe, lange Haare zusammengebunden. An rotierenden Teilen — Bohrmaschine, Drehmaschine, Welle — keine Handschuhe: Sie werden eingezogen, und die Hand mit.
Schutzeinrichtungen und Verriegelungen
Schutzhauben, Lichtvorhänge, Zweihandschaltungen und verriegelte Türen dürfen nie entfernt, überbrückt oder außer Kraft gesetzt werden — auch nicht „nur kurz“, auch nicht, weil es die Arbeit schneller macht (§ 17 DGUV Vorschrift 1, § 8 BetrSichV). Eine Maschine, deren Schutzeinrichtung fehlt oder nicht wirkt, wird nicht benutzt, sondern gemeldet. Beachten Sie die Wirkungsweise der Verriegelungen: Eine Tür, die beim Öffnen die Maschine stoppt, stoppt sie — aber die Welle läuft nach. Warten, bis Stillstand.
Not-Halt
Der Not-Halt — roter Pilztaster auf gelbem Feld — muss Ihnen an jeder Maschine bekannt sein, bevor Sie sie einschalten. Er ist für den Notfall, nicht zum normalen Abschalten. Nach dem Auslösen bleibt er verriegelt; Entriegeln und Wiederanlauf nur, wenn die Ursache beseitigt ist.
Störungen und Instandhaltung
Nie in eine laufende Maschine greifen — auch nicht, um ein verklemmtes Teil zu lösen. Störungen werden nur an der stillgesetzten Maschine beseitigt, die gegen Wiedereinschalten gesichert ist (Hauptschalter aus, Schloss, Schild). Umrüst-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sind Fachpersonal vorbehalten (§ 10 BetrSichV). Wer dafür nicht beauftragt ist, lässt die Finger davon.
Zum Merken
Keine Maschine ohne Einweisung, keine Schutzeinrichtung außer Kraft, nie in die laufende Maschine greifen. Not-Halt kennen. Störungen nur bei Stillstand und gesichertem Hauptschalter, Reparatur nur durch Fachpersonal.
Typischer Fehler: Die Schutzhaube wird mit Kabelbinder hochgebunden, „weil man sonst nichts sieht“. Das ist kein Trick, das ist der Unfallbericht von morgen.
Arbeitsmittel, Leitern, Arbeitsbühnen und Gerüste
Ein Werkzeug, das nicht in Ordnung ist, ist kein Werkzeug, sondern eine Gefahr mit Griff.
Einwandfrei und zweckentsprechend
Benutzen Sie Arbeitsmittel — Handwerkzeuge, Elektrogeräte, Leitern, Hebezeuge — nur in einwandfreiem Zustand und ihrem Zweck entsprechend. Ein Schraubendreher ist kein Meißel, ein Gabelstapler kein Personenlift, ein Bürostuhl keine Leiter. Vor jeder Benutzung: kurze Sichtprüfung. Defekte Arbeitsmittel werden gekennzeichnet, dem Gebrauch entzogen und gemeldet. Elektrische Geräte mit beschädigtem Kabel oder Stecker sind sofort außer Betrieb.
Leitern — die unterschätzte Absturzgefahr
Stürze von Leitern gehören zu den folgenschwersten Unfällen überhaupt. Die TRBS 2121 Teil 2 zieht deshalb klare Grenzen: Eine Leiter als Arbeitsplatz ist nur zulässig bis 2 m Standhöhe. Zwischen 2 und 5 m nur für zeitweilige Arbeiten — als Richtwert nicht länger als 2 Stunden je Arbeitsschicht —, darüber gar nicht; dann braucht es Gerüst, Arbeitsbühne oder Hubarbeitsbühne. Für Anlegeleitern gilt: Anstellwinkel 65 bis 75 Grad, Standsicherheit prüfen, Leiter gegen Wegrutschen sichern, als Aufstieg mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen. Beidseitig besteigbare Stehleitern niemals als Anlegeleiter benutzen und die obersten Sprossen nicht betreten. Mit dem Gesicht zur Leiter steigen, beide Hände frei.
Gerüste und Arbeitsbühnen
Ein Gerüst wird nur betreten, wenn es geprüft und freigegeben ist (Kennzeichnung am Zugang). Sie verändern nichts daran — keinen Belag entfernen, kein Geländer aushängen, keine Verankerung lösen. Fehlt ein Seitenschutz oder sieht etwas beschädigt aus: nicht betreten, melden. Hubarbeitsbühnen und Arbeitsbühnen am Stapler nur mit Einweisung und Beauftragung.
Zum Merken
Arbeitsmittel nur einwandfrei und zweckentsprechend. Leiter als Arbeitsplatz bis 2 m, zwischen 2 und 5 m nur kurz (bis 2 Stunden), darüber nie. Anstellwinkel 65–75°, 1 m Überstand. Gerüste nur nach Freigabe.
Typischer Fehler: Die Stehleiter wird zusammengeklappt an die Wand gelehnt, weil die Anlegeleiter gerade woanders ist. Zwei Meter später ist es ein Wegeunfall ins Krankenhaus.
Lasten transportieren: von Hand, mit Kran und Stapler
Beim Transport entscheidet nicht die Kraft, sondern der Blick — und wer überhaupt am Hebel sitzen darf.
Von Hand
Beim Tragen muss das Blickfeld frei bleiben — wer die Stufe nicht sieht, fällt. Heben Sie aus den Beinen, mit geradem Rücken, Last nah am Körper, nicht verdreht. Die Lastenhandhabungsverordnung verlangt, dass schwere Lasten, wo möglich, mit Hilfsmitteln bewegt werden: Hubwagen, Sackkarre, Rollen, Hebehilfe. Zu zweit tragen ist kein Zeichen von Schwäche. Lasten mit scharfen Kanten nur mit Handschuhen.
Mit dem Kran
Schwere Lasten werden mit dem Kran transportiert — und zwar nur von Personen, die dafür beauftragt sind. § 29 DGUV Vorschrift 52: Kranführer müssen mindestens 18 Jahre alt, geeignet, unterwiesen und vom Unternehmer beauftragt sein. Für alle anderen gilt: Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten, und der Kranführer darf Lasten nicht über Personen hinwegführen (§ 30 DGUV Vorschrift 52). Anschlagmittel — Ketten, Seile, Hebebänder — vor jedem Einsatz prüfen; beschädigte sofort aussondern. Beim Abstellen auf Standsicherheit achten: ebener, tragfähiger Boden, Unterlagen, und die Last gegen Herabfallen, Umfallen und Wegrollen sichern — Keile, Böcke, Zurrgurte.
Mit dem Stapler
Gabelstapler sind die tödlichste Maschine im Lager. Fahren darf nur, wer nach § 7 DGUV Vorschrift 68 mindestens 18 Jahre alt ist, seine Befähigung nachgewiesen hat (Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001, der „Staplerschein“) und vom Unternehmer schriftlich beauftragt ist. Ohne Beauftragung keine Fahrt — auch nicht „nur zum Umparken“. Für Fußgänger: Abstand halten, Blickkontakt mit dem Fahrer suchen, nie neben oder hinter einen fahrenden Stapler treten, nie auf den Gabeln mitfahren.
Zum Merken
Blickfeld frei, rückengerecht heben, Hilfsmittel nutzen. Nie unter schwebenden Lasten. Lasten standsicher abstellen und sichern. Kran und Stapler nur ab 18 Jahren mit Befähigung und schriftlicher Beauftragung.
Typischer Fehler: „Ich hab früher mal Stapler gefahren“ — ohne aktuelle Beauftragung dieses Betriebs ist das eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis, mit allen Folgen im Unfallfall.
Persönliche Schutzausrüstung: tragen, prüfen, pflegen
Persönliche Schutzausrüstung ist das letzte Netz. Es hält nur, wenn man es trägt.
Warum PSA die letzte Stufe ist
Arbeitsschutz folgt einer Rangfolge: Gefahr vermeiden, dann technisch schützen (Absaugung, Schutzhaube), dann organisatorisch (Abstand, Zeitbegrenzung), und erst dann persönlich — die PSA. Sie schützt nur die Person, die sie trägt, und nur, wenn sie passt und in Ordnung ist. Deshalb ist die PSA kein Ersatz für eine fehlende Schutzeinrichtung, sondern die Ergänzung.
Pflicht für beide Seiten
Der Arbeitgeber stellt die PSA kostenlos zur Verfügung (§ 3 Absatz 3 ArbSchG, PSA-Benutzungsverordnung) und legt in der Gefährdungsbeurteilung fest, wo welche getragen wird. Sie sind nach § 30 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, sie bestimmungsgemäß zu benutzen — nicht nur, wenn jemand hinschaut. Gebotszeichen (blau, rund) am Zugang zu einem Bereich sagen Ihnen, was dort Pflicht ist.
Die wichtigsten Teile
- Sicherheitsschuhe nach DIN EN ISO 20345: Die Zehenschutzkappe hält 200 Joule — ein 20-Kilo-Gewicht aus einem Meter Höhe. S1 für trockene Innenbereiche, S3 zusätzlich durchtrittsicher und wasserabweisend für Außen- und Baubereiche.
- Schutzbrille bei Spänen, Funken, Spritzern, Staub — und beim Arbeiten über Kopf. Eine normale Brille ist keine Schutzbrille.
- Schutzhandschuhe passend zur Gefährdung (Schnitt, Chemikalie, Hitze); nicht an rotierenden Maschinenteilen.
- Schutzhelm, wo Lasten über Kopf bewegt werden oder Anstoßgefahr besteht.
- Gehörschutz — Modul 10 sagt, ab wann er Pflicht ist.
Prüfen und pflegen
Vor jeder Benutzung ein Blick: Brille zerkratzt, Handschuh durchgescheuert, Schuh mit gebrochener Kappe? Dann ersetzen lassen. PSA wird gepflegt, aufbewahrt und nicht geteilt, wo es um Hygiene geht (Gehörschutzstöpsel, Atemschutz).
Zum Merken
PSA ist die letzte Stufe, kein Ersatz für Schutzeinrichtungen. Der Arbeitgeber stellt sie kostenlos, Sie müssen sie tragen. Zehenschutzkappe 200 Joule. Vor Benutzung prüfen, Defekte sofort melden.
Typischer Fehler: Die Schutzbrille sitzt auf der Stirn, „weil sie beschlägt“. Eine beschlagene Brille wird getauscht — eine auf der Stirn schützt niemanden.
Lärm und Gehörschutz
Lärm tut nicht weh. Deshalb ist er so gefährlich: Das Gehör geht leise verloren, und es kommt nicht zurück.
Zwei Zahlen, die Sie kennen müssen
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung arbeitet mit Auslösewerten für den Tageslärmexpositionspegel:
| Wert | Was ab hier gilt |
|---|---|
| 80 dB(A) (unterer Auslösewert) | Der Arbeitgeber muss Gehörschutz zur Verfügung stellen, über die Gefahr unterweisen und eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. |
| 85 dB(A) (oberer Auslösewert) | Tragepflicht für Gehörschutz, der Bereich wird als Lärmbereich gekennzeichnet (Gebotszeichen Gehörschutz), Pflichtvorsorge nach ArbMedVV, und der Arbeitgeber muss ein Lärmminderungsprogramm aufstellen. |
Für Spitzenpegel — Hammerschlag, Druckluft, Schuss — gelten zusätzlich 135 beziehungsweise 137 dB(C).
Die Faustregel
Sie haben kein Messgerät dabei. Aber: Wenn Sie sich mit jemandem in einem Meter Abstand nur noch mit erhobener Stimme oder schreiend verständigen können, liegt der Pegel in der Regel über 85 dB(A). Dann Gehörschutz — auch ohne Schild.
Warum es ernst ist
Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) ist seit Jahren eine der am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Sie entsteht nicht durch den einen lauten Tag, sondern durch tausend laute Tage ohne Stöpsel. Und sie ist unheilbar.
Richtig tragen
Gehörschutz wirkt nur, wenn er die ganze Zeit getragen wird: Wer bei acht Stunden Lärm eine Stunde ohne Schutz arbeitet, verliert den größten Teil der Schutzwirkung. Stöpsel richtig einsetzen (Ohr nach hinten oben ziehen), Kapselgehörschutz dicht aufsetzen, keine Brillenbügel oder Mützen unter der Dichtung. Gehörschutz ist persönlich — nicht tauschen.
Zum Merken
Ab 80 dB(A) muss Gehörschutz bereitstehen, ab 85 dB(A) müssen Sie ihn tragen. Faustregel: Schreien auf einen Meter heißt Gehörschutz. Ganz oder gar nicht — eine Stunde ohne kostet fast die gesamte Schutzwirkung.
Typischer Fehler: „Die paar Minuten an der Säge.“ Auch die zählen — und ein Spitzenpegel kann das Gehör in Sekunden schädigen.
Arbeitsstoffe und Hautschutz
Die Haut ist das größte Organ — und im Betrieb das am häufigsten verletzte, ohne dass es jemand als Unfall meldet.
Sachgerechter Umgang mit Arbeitsstoffen
Reiniger, Öle, Kühlschmierstoffe, Kleber, Lacke, Lösemittel: Jeder dieser Stoffe hat eine Kennzeichnung (die rot-weißen GHS-Rauten) und, wenn er gefährlich ist, eine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung — sie hängt am Arbeitsplatz und sagt, welche Gefahr besteht, welche Schutzmaßnahmen gelten und was im Notfall zu tun ist. Vor dem ersten Umgang lesen. Die Regeln dazu:
- Nur aus gekennzeichneten Originalbehältern verwenden.
- Nie in Lebensmittelbehälter umfüllen — die Wasserflasche mit Verdünner ist ein Klassiker mit schweren Folgen.
- Stoffe nicht mischen, wenn es die Betriebsanweisung nicht vorsieht.
- Behälter geschlossen halten, verschüttete Stoffe sofort aufnehmen, Lappen mit Öl oder Lösemittel in den dafür vorgesehenen Behälter.
- Hände waschen vor dem Essen, Trinken, Rauchen.
Wer regelmäßig mit Gefahrstoffen arbeitet, braucht mehr als dieses Modul: Die Online-Unterweisung „Gefahrstoffe“ der Akademie behandelt Sicherheitsdatenblatt, Piktogramme, H- und P-Sätze und Grenzwerte in 16 Modulen.
Der Hautschutzplan
Nasse Hände, Handschuhe über Stunden, Öle, Reiniger — das zerstört die Schutzschicht der Haut, und Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit. Die TRGS 401 verlangt deshalb einen Hautschutzplan, der am Waschplatz hängt und drei Schritte nennt:
| Schritt | Wann | Womit |
|---|---|---|
| Hautschutz | vor der Arbeit und nach jeder Pause | Schutzcreme passend zum Arbeitsstoff (wasserlöslich / nicht wasserlöslich) |
| Hautreinigung | bei Verschmutzung, vor Pausen und nach der Arbeit | so mild wie möglich, keine Lösemittel, keine Reibemittel ohne Not |
| Hautpflege | nach der Arbeit | Pflegecreme, damit die Haut regeneriert |
Benutzen Sie die Mittel, die der Plan nennt — nicht die aus dem Drogeriemarkt. Und tragen Sie Handschuhe nicht länger als nötig; darunter staut sich Feuchtigkeit.
Zum Merken
Kennzeichnung und Betriebsanweisung beachten, nichts umfüllen, nichts mischen. Hautschutzplan: schützen vor der Arbeit, reinigen bei Bedarf, pflegen danach.
Typischer Fehler: Hände mit Verdünner „reinigen“, weil es schneller geht. Das löst das Fett — und die Hautbarriere gleich mit.
Sicherheitskennzeichnung: Farben und Formen lesen
Schilder sind die Sprache, in der ein Betrieb mit Ihnen spricht, wenn gerade niemand da ist. Sie müssen sie lesen können — auch ohne Text.
Sechs Arten, fünf Formen, fünf Farben
Die ASR A1.3 und die DIN EN ISO 7010 legen fest, wie Sicherheitszeichen aussehen. Form und Farbe sagen Ihnen, worum es geht, bevor Sie das Symbol erkennen:
| Zeichen | Form und Farbe | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Verbotszeichen | rund, roter Rand, roter Querbalken, weißer Grund, schwarzes Symbol | Dieses Verhalten ist untersagt | Rauchen verboten, Zutritt verboten, Kein Trinkwasser |
| Gebotszeichen | rund, blau, weißes Symbol | Dieses Verhalten ist vorgeschrieben | Gehörschutz benutzen, Schutzhelm tragen, Sicherheitsschuhe |
| Warnzeichen | Dreieck, gelb, schwarzer Rand und Symbol | Hier besteht eine Gefahr | Elektrische Spannung, Flurförderzeuge, schwebende Last, heiße Oberfläche |
| Rettungszeichen | rechteckig oder quadratisch, grün, weißes Symbol | Weg zur Rettung oder Rettungseinrichtung | Notausgang, Sammelplatz, Erste Hilfe, Augenspüleinrichtung |
| Brandschutzzeichen | rechteckig oder quadratisch, rot, weißes Symbol | Standort einer Brandschutzeinrichtung | Feuerlöscher, Brandmelder, Löschschlauch |
| Gefahrenpiktogramm (GHS) | Raute, roter Rand, weißer Grund, schwarzes Symbol | Gefährlichkeitsmerkmal eines Stoffs | Ätzend, giftig, entzündbar, gesundheitsschädlich |
Kurz: Rot verbietet oder löscht, Blau gebietet, Gelb warnt, Grün rettet.
Was das für Sie heißt
In gekennzeichneten Bereichen verhalten Sie sich entsprechend dem Zeichen — ein Gebotszeichen am Hallentor ist keine Empfehlung, sondern eine Anordnung ab diesem Punkt. Schilder dürfen nicht verdeckt, verstellt oder entfernt werden; fehlende oder unleserliche Schilder melden Sie. Sind Sie sich über die Bedeutung eines Zeichens unsicher, fragen Sie Ihre Führungskraft oder den Sicherheitsbeauftragten — nicht raten. Fluchtwegschilder zeigen immer in die Richtung, in die Sie im Ernstfall laufen; prägen Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz den nächsten Weg ein.
Zum Merken
Rund rot = Verbot, rund blau = Gebot, Dreieck gelb = Warnung, grün = Rettung, rot eckig = Brandschutz, Raute = Gefahrstoff. In gekennzeichneten Bereichen gilt das Zeichen — ohne Ausnahme.
Typischer Fehler: Das Gebotszeichen „Gehörschutz“ hängt am Tor, und niemand trägt einen, „weil heute nur die kleine Säge läuft“. Das Schild gilt für den Bereich, nicht für die Tagesform.
Alkohol, Drogen, Rauchen, Essen und Trinken
Ein Bier zum Mittag war früher normal. Heute ist es ein Unfallrisiko — und rechtlich ein Problem für Sie.
Alkohol und Drogen
§ 15 Absatz 2 DGUV Vorschrift 1: Sie dürfen sich nicht durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel in einen Zustand versetzen, durch den Sie sich selbst oder andere gefährden können. Das gilt für die Arbeit und für den Weg dorthin. Viele Betriebe haben darüber hinaus eine betriebliche Alkoholregel — häufig ein absolutes Verbot (0,0 Promille) im Betrieb und bei Dienstfahrten; welche bei Ihnen gilt, steht in Modul 17. Für Arzneimittel gilt nach Absatz 3 dasselbe: Wer Medikamente nimmt, die Reaktion oder Aufmerksamkeit beeinträchtigen (Beipackzettel!), sagt es der Führungskraft, bevor er an Maschine, Kran oder Steuer geht. Der Unternehmer darf Beschäftigte, die erkennbar nicht in der Lage sind, ihre Arbeit sicher auszuführen, nicht beschäftigen (§ 7 Absatz 2 DGUV Vorschrift 1) — und wer alkoholisiert nach Hause geschickt wird, darf nicht allein fahren.
Rauchen
Rauchen ist nur dort erlaubt, wo es ausdrücklich zugelassen ist. Das hat zwei Gründe: den Nichtraucherschutz (§ 5 Arbeitsstättenverordnung) — und den Brand- und Explosionsschutz. Im Lager, bei Lösemitteln, Gasflaschen, Lackieranlagen oder Holzstaub ist ein Rauchverbot keine Höflichkeit, sondern Lebensschutz. Verbotszeichen „Rauchen verboten“ und „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ gelten ohne Ausnahme. Beachten Sie auch, dass E-Zigaretten in solchen Bereichen ebenso untersagt sind.
Essen und Trinken
Gegessen und getrunken wird nur an den dafür vorgesehenen Orten — Pausenraum, Kantine. In Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen ist das ausdrücklich verboten: Öl- und Lösemittelreste, Stäube und Späne landen sonst über die Hände im Mund. Vor dem Essen Hände waschen (Hautschutzplan, Modul 11). Trinken an heißen Arbeitsplätzen ist wichtig — aber aus der sauberen Flasche im Pausenbereich, nicht aus dem Becher neben dem Kühlschmierstoff.
Die Folgen
Verstöße gegen diese Regeln sind kein Kavaliersdelikt: Sie können arbeits- rechtliche Konsequenzen haben — Abmahnung, bei Wiederholung oder schwerem Fall Kündigung — und im Unfallfall den Versicherungsschutz und die Haftungsfrage berühren.
Zum Merken
Kein Alkohol, keine Drogen, keine beeinträchtigenden Medikamente ohne Rücksprache. Rauchen nur in Raucherbereichen, Essen und Trinken nur an den vorgesehenen Orten. Verstöße haben arbeitsrechtliche Folgen.
Typischer Fehler: Das Erkältungsmittel mit „kann die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen“ — und dann an den Stapler. Beipackzettel lesen und mit der Führungskraft sprechen.
Erste Hilfe, Brandschutz, Flucht- und Rettungswege
Zwei Themen, die Sie hoffentlich nie brauchen — und die genau deshalb jedes Jahr wiederholt werden.
Erste Hilfe
Wissen Sie, wer in Ihrer Schicht Ersthelfer ist und wo der Verbandkasten hängt? Wenn nicht, ist das die erste Frage nach diesem Kurs. Der Notruf 112 gilt europaweit; die fünf W-Fragen — Wo ist es passiert, Was ist passiert, Wie viele Verletzte, Welche Verletzungen, Warten auf Rückfragen — nehmen Ihnen die Leitstelle ab, wenn Sie ruhig bleiben und nicht auflegen. Jede Erste-Hilfe-Leistung, auch das Pflaster, wird im Verbandbuch (Meldeblock) dokumentiert — das sichert Ihren Versicherungsschutz, wenn aus der kleinen Wunde eine Infektion wird (§ 24 DGUV Vorschrift 1, Aufbewahrung fünf Jahre).
Brandschutz
Wo hängt der nächste Feuerlöscher zu Ihrem Arbeitsplatz, und wissen Sie, wie er funktioniert (Sicherung ziehen, Schlauch auf den Brandherd, Hebel drücken, von unten nach oben, mit dem Wind)? Im Brandfall gilt die Reihenfolge der Brandschutzordnung (DIN 14096): Ruhe bewahren — Brand melden (Brandmelder oder 112) — gefährdete Personen warnen und mitnehmen — Löschversuch nur beim Entstehungsbrand, ohne sich zu gefährden — sonst Bereich verlassen, Türen schließen, nicht abschließen. Keine Aufzüge. Rettung von Menschen geht vor Brandbekämpfung. Fettbrand nie mit Wasser.
Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungswege und Notausgänge müssen nach ASR A2.3 jederzeit frei und leicht zu öffnen sein. Das heißt für Sie: nichts davor abstellen, nichts darin lagern, Notausgänge niemals verschließen oder verstellen — auch nicht „gegen Diebstahl“. Der Flucht- und Rettungsplan hängt im Gebäude; schauen Sie ihn sich einmal an, bevor Sie ihn brauchen. Im Gefahrfall finden Sie sich am Sammelplatz ein und melden sich bei Ihrer Führungskraft, damit festgestellt werden kann, ob alle draußen sind. Niemand geht zurück ins Gebäude.
Erste Hilfe und Brandschutz hat die Akademie als eigene, kostenlose Unterweisung mit 18 Modulen — vom Notruf bis zur Wiederbelebung nach den ERC-Leitlinien 2025. Wenn Ihr Betrieb sie zusätzlich nutzt: umso besser.
Zum Merken
Ersthelfer, Verbandkasten, Feuerlöscher und Sammelplatz kennen. Notruf 112. Melden, warnen, retten — löschen nur beim Entstehungsbrand. Fluchtwege und Notausgänge nie zustellen oder verschließen.
Typischer Fehler: Der Notausgang ist „wegen Zugluft“ mit einem Keil zu und mit einer Palette gesichert. Im Brandfall ist das eine Mauer.
Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit — und was dann zu tun ist
Sie sind versichert — automatisch, beitragsfrei und ab dem ersten Arbeitstag. Aber der Schutz funktioniert nur, wenn der Unfall den Weg in die Akte findet.
Wer Sie versichert
Jeder Beschäftigte ist in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse versichert (SGB VII). Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber (§ 150 SGB VII). Versichert sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeit (Umwege nur in engen Ausnahmen, etwa zum Kindergarten) und Berufskrankheiten — Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Liste stehen und durch die Arbeit verursacht wurden, zum Beispiel Lärmschwerhörigkeit oder Hauterkrankungen. Die Versicherung zahlt Behandlung, Reha, Verletztengeld und bei bleibenden Schäden eine Rente. Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, steht am Aushang — mit Adresse und Telefonnummer.
Was Sie nach einem Unfall tun
- Erste Hilfe und, wenn nötig, Notruf 112.
- Sofort die Führungskraft verständigen — auch bei kleinen Verletzungen und auch bei Wegeunfällen. Ein nicht gemeldeter Unfall ist später schwer zu beweisen.
- Eintrag ins Verbandbuch (Meldeblock): Datum, Hergang, Verletzung, Zeugen. Der Betrieb bewahrt das fünf Jahre auf (§ 24 Absatz 6 DGUV Vorschrift 1).
- Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, wenn Sie über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig sind oder die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert. Nicht der Hausarzt — der D-Arzt ist von der Berufsgenossenschaft zugelassen und steuert das Verfahren. Wo die nächste D-Arzt-Praxis ist, steht am Aushang und in Modul 17.
- Unfallanzeige: Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit muss der Unternehmer den Unfall binnen drei Tagen der Berufsgenossenschaft anzeigen (§ 193 SGB VII). Das macht Ihr Betrieb — aber nur, wenn er Bescheid weiß.
Verdacht auf Berufskrankheit
Hautausschlag an den Händen, der am Wochenende besser wird? Hörverlust nach Jahren an der Presse? Rückenbeschwerden beim ständigen Heben? Sprechen Sie sofort Ihre Führungskraft und den Betriebsarzt an. Jeder Arzt muss den Verdacht auf eine Berufskrankheit anzeigen; je früher, desto eher lässt sich die Ursache abstellen und der Schaden begrenzen.
Und wenn Sie sich nicht an die Regeln halten
Die Berufsgenossenschaft zahlt auch dann, wenn Sie selbst schuld sind. Aber: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie sich das Geld von Ihnen zurückholen (§ 110 SGB VII). Und arbeitsrechtlich kann sicherheitswidriges Verhalten zu Abmahnung und Kündigung führen.
Zum Merken
Jeder Unfall — auch der kleine, auch auf dem Arbeitsweg — sofort an die Führungskraft, Eintrag ins Verbandbuch, bei Arbeitsunfähigkeit zum D-Arzt. Mehr als 3 Tage arbeitsunfähig: Unfallanzeige binnen 3 Tagen. Verdacht auf Berufskrankheit sofort melden.
Typischer Fehler: Der kleine Schnitt wird nicht eingetragen, „ist ja nichts“. Drei Wochen später ist er entzündet, und niemand kann belegen, dass er bei der Arbeit entstand.
Praxisfall: Der erste Tag in der Produktion
Alles aus den ersten 15 Modulen an einem einzigen Tag — so, wie er in vielen Betrieben tatsächlich abläuft.
Die Lage
Montag, 7 Uhr. Sie fangen neu in der Produktion an. Die Führungskraft ist in einer Besprechung und sagt im Vorbeigehen: „Der Mehmet zeigt dir alles.“ Mehmet ist seit zwölf Jahren da, freundlich und unter Zeitdruck.
Der Entscheidungspfad
| Situation | Richtig | Falsch |
|---|---|---|
| Mehmet will gleich loslegen, kein Rundgang | Rundgang einfordern: Notausgänge, Verbandkasten, Feuerlöscher, Sammelplatz, Ersthelfer — und die Unterweisung mit Unterschrift, bevor Sie anfangen (§ 12 ArbSchG) | „Zeig ich dir später“ akzeptieren und anfangen |
| „Stell dich an die Kreissäge, ist ganz einfach“ | Nicht ohne Einweisung an die Maschine. Freundlich, aber klar: „Ich bin daran nicht eingewiesen.“ | Losarbeiten, weil man nicht ängstlich wirken will |
| Die Schutzhaube der Säge ist mit Kabelbinder hochgebunden | Melden, Maschine nicht benutzen, bis die Schutzeinrichtung wirkt (§ 16 ArbSchG) | „Das machen hier alle so“ |
| Mehmet: „Brille brauchst du nicht, dauert nur zwei Minuten“ | Schutzbrille tragen — das Gebotszeichen gilt, die Anweisung ist sicherheitswidrig (§ 15 DGUV Vorschrift 1) | Zwei Minuten ohne Brille — der Span braucht eine Sekunde |
| Eine Palette steht im markierten Fluchtweg vor dem Notausgang | Wegräumen oder wegräumen lassen — sofort | Darüber steigen, weil sie „gleich abgeholt“ wird |
| Ölfleck am Boden neben der Presse | Sofort aufnehmen oder absperren und Warnschild aufstellen | Nach der Pause erledigen |
| Gebotszeichen „Gehörschutz“ am Hallentor, Mehmet trägt keinen | Gehörschutz tragen — das Schild gilt für den Bereich, nicht für die Tagesform | „Wenn er keinen trägt, brauche ich auch keinen“ |
| Sie schneiden sich beim Entpacken in die Hand, kleine Wunde | Verbandkasten, Eintrag ins Verbandbuch, Führungskraft informieren | Pflaster aus der Tasche, niemandem etwas sagen |
| Mehmet läuft unter einer Palette am Kran durch | Ansprechen — nicht unter schwebenden Lasten; den Weg nicht folgen | Hinterher, weil er es ja weiß |
| Feierabend, Führungskraft fragt: „Alles klar?“ | Die vier Punkte ansprechen: Unterweisung fehlt, Schutzhaube, Palette, Alkoholregel noch unklar | „Alles gut“ |
Was dieser Tag zeigt
Nichts davon braucht Fachwissen. Es braucht die Bereitschaft, am ersten Tag unbequem zu sein — nachzufragen, zu melden, nein zu sagen. Genau das erwartet der Betrieb von Ihnen, auch wenn Mehmet es anders vorlebt. Und: Mehmet hat die Schutzhaube nicht aus Bosheit hochgebunden, sondern weil es niemand gemeldet hat. Sie sind jetzt derjenige, der es meldet.
Zum Merken
Rundgang und Unterweisung vor der ersten Tätigkeit einfordern. Keine Maschine ohne Einweisung. Mängel sofort melden, sicherheitswidrige Anweisungen nicht befolgen, Schilder gelten, Fluchtwege frei, jede Wunde ins Verbandbuch.
Typischer Fehler: Der neue Kollege übernimmt die Gewohnheiten des erfahrenen — und mit ihnen die Risiken, die der Erfahrene seit Jahren nur mit Glück überlebt.
Verfahren im eigenen Haus: Rundgang und Ansprechpartner
Dieses Modul füllt Ihr Betrieb aus — vor Ort, mit Ihrer Führungskraft. Der allgemeine Teil dieser Unterweisung endet hier. Was jetzt folgt, kennt nur Ihr Unternehmen, und kein Online-Kurs kann es Ihnen zeigen.
Wichtig
Diese Online-Unterweisung ersetzt nicht die Unterweisung an Ihrem Arbeitsplatz. Die arbeitsplatzbezogene Unterweisung — Maschinen, Gefährdungen, Standorte, Ansprechpartner — muss im Betrieb durchgeführt und mit Ihrer Unterschrift auf dem Unterweisungsnachweis dokumentiert werden (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1).
Der Rundgang
Ihren Arbeitsbereich lernen Sie bei einem gemeinsamen Rundgang mit Ihrer Führungskraft kennen. Bei diesem Rundgang werden Ihnen die Einrichtungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gezeigt. Haken Sie ab, was Sie gesehen haben:
| Einrichtung | Gesehen | Wo genau |
|---|---|---|
| Notausgänge und Flucht- und Rettungsplan | ☐ | |
| Sammelplatz | ☐ | |
| Aushang zur Ersten Hilfe (Ersthelfer, D-Arzt, Berufsgenossenschaft) | ☐ | |
| Telefon für Notrufe / interne Notrufnummer | ☐ | |
| Verbandkasten und Verbandbuch | ☐ | |
| Feuerlöscher und Brandmelder | ☐ | |
| Not-Halt an den Maschinen Ihres Bereichs | ☐ | |
| Persönliche Schutzausrüstung — Ausgabe, Aufbewahrung | ☐ | |
| Hautschutzplan am Waschplatz | ☐ | |
| Umkleideräume, Toiletten, Pausenraum | ☐ | |
| Raucherbereich (falls vorhanden) | ☐ |
Wo finden Sie wen?
| Funktion | Name | Ort / Telefon |
|---|---|---|
| Inhaber / Geschäftsführung | ||
| Direkte Vorgesetzte / direkter Vorgesetzter | ||
| Sicherheitsbeauftragte | ||
| Ersthelfer (je Schicht) | ||
| Betriebsarzt | ||
| Fachkraft für Arbeitssicherheit | ||
| Betriebsrat (falls vorhanden) | ||
| Durchgangsarzt (nächste D-Arzt-Praxis) |
Betriebliche Regeln
| Regel | Was bei uns gilt |
|---|---|
| Alkoholregel (0,0 Promille?) | |
| Rauchen — wo erlaubt | |
| Essen und Trinken — wo erlaubt | |
| Welche PSA ist in Ihrem Bereich Pflicht | |
| Welche Maschinen dürfen Sie bedienen (Einweisung erfolgt am …) | |
| Kran / Stapler — Beauftragung ja/nein | |
| Lärmbereiche in Ihrem Arbeitsbereich | |
| Besonderheit Ihres Betriebs (Gefahrstoffe, Schichtbetrieb, Außengelände, Publikumsverkehr …) |
Für die Führung
Dieses Modul ist Ihr Unterweisungsnachweis für den arbeitsplatzbezogenen Teil: Rundgang durchführen, Tabellen ausfüllen, von beiden Seiten unterschreiben lassen, zusammen mit dem Zertifikat ablegen. Wenn eine Zeile leer bleibt, ist das die Stelle, an der der Betrieb noch etwas zu tun hat.
Nachweisführung und Wiederholung
Zum Schluss die Frage, die im Audit und nach jedem Unfall gestellt wird: Womit belegen Sie, dass diese Unterweisung stattgefunden hat?
Was den Nachweis ausmacht
Eine Unterweisung ist zu dokumentieren. Zum Nachweis gehören Datum, die Namen der Teilnehmer, der Inhalt und ein Beleg der Teilnahme. Ihr Zertifikat enthält genau das für den allgemeinen Teil: Name, Kursbezeichnung, Datum, Ergebnis, die 18 Schulungsinhalte und eine Zertifikatsnummer, mit der sich die Echtheit auf der Prüfseite der Akademie nachprüfen lässt. Für den arbeitsplatzbezogenen Teil — Modul 17 — bleibt der klassische Unterweisungsnachweis mit Unterschrift von Unterweisendem und Unterwiesenem. Beides zusammen ist die vollständige Grundunterweisung. Aufbewahrt wird der Nachweis beim Arbeitgeber; nehmen Sie zusätzlich eine Kopie zu Ihren Unterlagen.
Wie oft
Mindestens einmal jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1), Jugendliche mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG). Außerdem bei jedem Anlass: Einstellung, Versetzung, neue Maschine oder neues Verfahren, neue Gefahrstoffe, nach einem Unfall oder Beinaheunfall, bei geänderten Vorschriften. Ein neuer Stapler ist ein Anlass. Ein neuer Kollege auch.
Wer teilnehmen muss
Alle Beschäftigten — ausdrücklich auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, Aushilfen, Praktikanten und Leiharbeitnehmer: Bei Arbeitnehmerüberlassung trifft die Unterweisungspflicht den Entleiher, also den Betrieb, in dem gearbeitet wird (§ 12 Absatz 2 ArbSchG). Auch Fremdfirmen auf dem Gelände müssen zumindest über örtliche Gefahren, Fluchtwege und Sammelplatz unterwiesen werden.
Was Sie mitnehmen sollten
Diese Unterweisung vermittelt die Regeln. Ob sie wirken, entscheidet sich an Ihrem Arbeitsplatz: beim Rundgang, den Sie einfordern, beim Mangel, den Sie melden, bei der Anweisung, die Sie ablehnen, und beim Gehörschutz, den Sie auch dann tragen, wenn es niemand sieht.
Zum Merken
Zertifikat = allgemeiner Teil, unterschriebener Unterweisungsnachweis = arbeitsplatzbezogener Teil. Beides jährlich, Jugendliche halbjährlich, und bei jedem Anlass. Alle Beschäftigten einschließlich Leiharbeitnehmern.
Typischer Fehler: Das Zertifikat liegt im Ordner, der Rundgang hat nie stattgefunden. Im Audit heißt das: Unterweisung unvollständig.
Abschlusstest
23 Fragen, je eine richtige Antwort. Zum Bestehen brauchen Sie 17 richtige (70 %). Die Auswertung erfolgt auf dem Server — hier auf der Seite steht keine Lösung.
Ihr Ergebnis
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Wie es weitergeht
Betriebsspezifischer Zusatzteil: Modul 17 „Verfahren im eigenen Haus“ mit Ihren Ansprechpartnern, Standorten, Maschinen und betrieblichen Regeln — als Festpreis-Anpassung für Ihren Betrieb.
Unterweisungsnachweis im ISO-9001- oder ISO-45001-System: Unterweisungsplan, Schulungsnachweise und Gefährdungsbeurteilung als dokumentierte Information — wir richten es mit Ihnen ein.
Weitere kostenlose Unterweisungen finden Sie in der Online Akademie. Fragen zur Umsetzung im eigenen Betrieb beantworten wir über das Kontaktformular.
Fachliche Rückfragen zu dieser Unterweisung: Holger.grosser@iso9001.info · Telefon 0911-49522541. Eine Online-Unterweisung erfüllt die Unterweisungspflicht nur, wenn Rückfragen an eine unterweisende Person möglich sind.