⚠️ Arbeitssicherheit

Home-Office und Telearbeit

kostenlose Online-Unterweisung für Beschäftigte, die zu Hause oder mobil arbeiten — mit Zertifikat

🇬🇧 English version of this course

📚 Module14
⏱️ Dauer40–60 Min.
✅ Bestehensgrenze70 %
🏆 ZertifikatPDF per E-Mail
📅 Gültigkeit12 Monate
💶 PreisKostenlos
👥 Teilnehmerüber 900
🔄 Stand2026-10-31

👥 Zielgruppe: Beschäftigte, die regelmäßig oder gelegentlich von zu Hause oder mobil arbeiten — Büro, Verwaltung, Vertrieb, IT, Projektarbeit, Führungskräfte, die Teams auf Distanz führen und ihre Unterweisungspflicht erfüllen müssen

Über diese Schulung

Wer zu Hause am Küchentisch E-Mails beantwortet, im Arbeitszimmer an einem vom Arbeitgeber eingerichteten Schreibtisch sitzt oder im Zug am Laptop arbeitet, arbeitet — und für diesen Arbeitsplatz gilt dieselbe Unterweisungspflicht wie für jeden anderen. § 12 Arbeitsschutzgesetz verlangt sie vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich, dokumentiert. Dass der Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung liegt, ändert daran nichts — und seit 2021 stellt § 8 SGB VII den Unfallversicherungsschutz zu Hause dem im Betrieb gleich.

Diese Online-Unterweisung vermittelt den allgemeinen Teil: die Abgrenzung von Telearbeitsplatz (§ 2 Abs. 7 ArbStättV) und mobiler Arbeit mit den jeweils geltenden Vorschriften, den Rechtsrahmen, die Gefährdungsbeurteilung für den häuslichen Arbeitsplatz, die ergonomische Einrichtung von Raum, Licht, Bildschirm, Tisch und Stuhl nach Anhang 6 ArbStättV und DGUV Information 215-410, Arbeitszeit, Pausen und Erreichbarkeit nach dem Arbeitszeitgesetz, den Unfallversicherungsschutz einschließlich der Wege in der Wohnung, Datenschutz und Informationssicherheit am heimischen Schreibtisch, psychische Belastung und Entgrenzung, Erste Hilfe und Brandschutz — und einen durchgespielten Praxisfall. 14 Module, 18 Fragen, Teilnahmezertifikat mit prüfbarer Nummer und vollständiger Themenliste.

Was dieser Kurs leistet — und was nicht: Der Kurs leistet den allgemeinen Teil der Unterweisung nach § 12 ArbSchG für Beschäftigte im Home-Office, in mobiler Arbeit und am Telearbeitsplatz, mit Nachweis über Inhalte, Datum und Ergebnis. Er leistet nicht den betriebsspezifischen Teil — ob eine Betriebsvereinbarung gilt, wer Ansprechpartner für IT, Datenschutz und Arbeitssicherheit ist, welche Geräte erlaubt sind, wie Unfälle und Datenpannen gemeldet werden und wann Erreichbarkeit erwartet wird, kennt nur Ihr Unternehmen; dafür ist das Modul „Verfahren im eigenen Haus" da. Er ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers nach § 5 ArbSchG noch die arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge für Bildschirmarbeit und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Steuerliche Fragen zum Arbeitszimmer und arbeitsrechtliche Fragen zum Anspruch auf Home-Office sind nicht Gegenstand.

Inhalte im Überblick

  1. Worum es geht — und was dieser Kurs nicht istAbgrenzung: allgemeiner Teil der Unterweisung für Home-Office und Telearbeit nach § 12 ArbSchG — ersetzt weder die betriebliche Regelung noch die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers
  2. Telearbeitsplatz, mobile Arbeit, Home-Office — drei Begriffe, zwei RechtslagenBegriffe: Telearbeitsplatz nach § 2 Abs. 7 ArbStättV (fest eingerichtet, vereinbart, vom Arbeitgeber ausgestattet) gegenüber mobiler Arbeit und Home-Office — ArbSchG gilt überall, ArbStättV nur für Telearbeitsplätze
  3. Der Rechtsrahmen an einer StelleRechtsrahmen: § 5 und § 12 ArbSchG, § 2 Abs. 7, § 1 Abs. 4 und Anhang 6 ArbStättV, § 4 DGUV Vorschrift 1, ArbZG, ArbMedVV, § 8 SGB VII, DGUV Information 215-410
  4. Die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz zu HauseGefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und § 3 ArbStättV für den häuslichen Arbeitsplatz: Mitwirkung der Beschäftigten, Selbstauskunft und Checkliste, Zutritt zur Wohnung nur mit Zustimmung, Mängel melden (§ 16 ArbSchG)
  5. Arbeitsraum, Beleuchtung und Raumklima zu HauseArbeitsraum zu Hause: Platzbedarf (Richtwerte DGUV Information 215-410: Arbeitsfläche 160 × 80 cm, Bewegungsfläche 1,5 m²), Tageslicht und Beleuchtung um 500 Lux, Bildschirm seitlich zum Fenster, Blendung und Reflexionen, Raumtemperatur und Lüften, Elektrik und Stolperstellen
  6. Bildschirm, Tastatur, Tisch und Stuhl richtig einstellenErgonomie am Bildschirmarbeitsplatz nach Anhang 6 ArbStättV und DGUV Information 215-410: Sehabstand 50 bis 70 cm, Bildschirmoberkante höchstens in Augenhöhe, externe Tastatur und Monitor bei dauerhafter Laptoparbeit, Tischhöhe, Stuhl mit verstellbarer Sitzhöhe und Rückenlehne, dynamisches Sitzen, Angebotsvorsorge Augen
  7. Arbeitszeit, Pausen und Erreichbarkeit im Home-OfficeArbeitszeit zu Hause nach ArbZG: höchstens 8, ausnahmsweise 10 Stunden (§ 3), Ruhepausen 30 Minuten ab 6 Stunden und 45 Minuten ab 9 Stunden (§ 4), Ruhezeit 11 Stunden (§ 5), Sonn- und Feiertagsruhe (§ 9), Aufzeichnungspflicht und BAG-Entscheidung zur Zeiterfassung, Bildschirmpausen nach Anhang 6 ArbStättV, Erreichbarkeit
  8. Unfallversicherungsschutz im Home-Office — § 8 SGB VIIGesetzliche Unfallversicherung zu Hause: § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII (seit 18.06.2021 Schutz im gleichen Umfang wie im Betrieb), Wege innerhalb der Wohnung zum Arbeitsplatz versichert, Wege zur Kinderbetreuung (§ 8 Abs. 2 Nr. 2a), Abgrenzung privater Tätigkeiten, Unfall sofort melden, Unfallanzeige des Arbeitgebers nach § 193 SGB VII
  9. Datenschutz und Informationssicherheit am heimischen SchreibtischDatenschutz und Informationssicherheit zu Hause (Art. 32 DS-GVO): Bildschirmsperre, Sichtschutz und Familienmitglieder, Papier und Entsorgung, gesichertes WLAN und VPN, nur freigegebene Geräte, Videokonferenzen, Verlust oder Diebstahl als Datenpanne sofort melden (72-Stunden-Frist nach Art. 33)
  10. Psychische Belastung — Entgrenzung, Isolation, SelbstorganisationPsychische Belastung im Home-Office (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG): Entgrenzung von Arbeit und Privatleben, Isolation und fehlende Rückmeldung, ständige Erreichbarkeit, Selbstorganisation — Schutzfaktoren: feste Zeiten, räumliche Trennung, Kontakt zum Team, Pausen, Frühwarnzeichen und Hilfe
  11. Erste Hilfe und Brandschutz zu HauseErste Hilfe und Brandschutz im Home-Office: keine Ersthelfer- und Feuerlöscherpflicht des Arbeitgebers in der Privatwohnung — Empfehlungen: Verbandkasten nach DIN 13157 griffbereit, Rauchwarnmelder (Pflicht nach Landesbauordnungen für Schlaf- und Kinderzimmer und Flure, Empfehlung für das Arbeitszimmer), Feuerlöscher, Elektrik und Ladegeräte, Notruf 112, Fluchtweg frei
  12. Praxisfall: Ein Dienstag im Home-OfficePraxisfall Home-Office: Treppensturz auf dem Weg zum Arbeitsplatz (Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII, sofort melden, Durchgangsarzt), Nackenschmerzen durch Laptop am Esstisch (Anhang 6 ArbStättV, Mängel melden nach § 16 ArbSchG), Mail um 22 Uhr und Ruhezeit (§ 5 ArbZG), offener Bildschirm und Besuch (Art. 32 DS-GVO)
  13. Verfahren im eigenen HausVerfahren im eigenen Haus: Betriebsvereinbarung oder Regelung zu Home-Office und mobiler Arbeit, Erreichbarkeits- und Kernzeiten, Zeiterfassung, Ansprechpartner IT, Datenschutz und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Meldeweg bei Unfall und Datenpanne, bereitgestellte Arbeitsmittel, Selbstauskunft zur Gefährdungsbeurteilung
  14. NachweisführungNachweisführung: Unterweisung nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 vor Aufnahme der Tätigkeit zu Hause und mindestens jährlich, Teilnehmerkreis, Dokumentation von Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung und betrieblichem Teil, Aufbewahrung des Zertifikats

Häufige Fragen

Ist der Kurs wirklich kostenlos?

Ja. Keine Anmeldung, keine Zahlungsdaten, keine Testphase. Ihre E-Mail-Adresse geben Sie nur an, damit das Zertifikat zugestellt werden kann.

Gilt die Unterweisungspflicht auch für gelegentliches Home-Office ohne eingerichteten Telearbeitsplatz?

Ja. § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 gelten an jedem Arbeitsort, also auch bei mobiler Arbeit am Küchentisch oder im Zug. Nur die Einrichtungsvorgaben der Arbeitsstättenverordnung greifen ausschließlich bei Telearbeitsplätzen nach § 2 Abs. 7 ArbStättV.

Erfüllt der Kurs die Unterweisungspflicht vollständig?

Er erfüllt den allgemeinen Teil und belegt ihn mit Zertifikat. Den betriebsspezifischen Teil — Betriebsvereinbarung, Ansprechpartner, Meldewege bei Unfall und Datenpanne, erlaubte Geräte — muss das Unternehmen ergänzen und dokumentieren; als Festpreis-Anpassung füllen wir das Modul „Verfahren im eigenen Haus" für Ihren Betrieb aus.

Bin ich zu Hause unfallversichert?

Ja. Seit 18.06.2021 bestimmt § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII, dass bei Arbeit im Haushalt Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie im Betrieb besteht — auch auf dem Weg innerhalb der Wohnung zum Arbeitsplatz. Nicht versichert sind private Tätigkeiten wie Hausarbeit oder das Essen selbst. Der Kurs erklärt die Abgrenzung und den Meldeweg.

Was steht auf dem Zertifikat?

Name, Kurs, Datum, Ergebnis, die vollständige Liste der 14 Schulungsinhalte, die Rechtsgrundlagen mit dem Hinweis auf den betrieblichen Teil und eine Zertifikatsnummer, die über die Prüfseite der Akademie verifizierbar ist — ohne Anzeige der E-Mail-Adresse.

Wer steht hinter dieser Schulung?

Holger Grosser berät seit über 30 Jahren Unternehmen bei Aufbau und Zertifizierung von Managementsystemen (1.000+ Projekte). Alle Kurse der Akademie basieren auf dieser Beratungspraxis – ohne Theorie-Überladung, nach dem Prinzip „so wenig wie möglich, so viel wie nötig".

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