Arbeitssicherheit in der Zahnarztpraxis
jährliche Instruktion für das Praxisteam nach VUV und EKAS 6508 — Rechtsraum Schweiz
Welche Pflicht bzw. Normanforderung erfüllt diese Schulung?
Über diese Schulung
Eine Zahnarztpraxis ist ein Betrieb mit realen Gefährdungen: Blut und Speichel, scharfe und spitze Instrumente, Röntgenstrahlung, Desinfektionsmittel, Aerosole. Diese Unterweisung ist vollständig auf Schweizer Recht zugeschnitten – UVG, VUV, ArG mit ArGV 3 und 4, SAMV, StSV und die EKAS-Richtlinie 6508 in der Fassung 11.25 vom 23.10.2025.
In 12 Modulen (40–50 Minuten) geht es um die Rechtsgrundlagen und die Pflichten von Praxisleitung und Team, um Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung, um blutübertragbare Infektionen und die Vermeidung von Nadelstichverletzungen, um die Sofortmassnahmen nach einem Zwischenfall samt der Fristen für die Postexpositionsprophylaxe, um Hepatitis-B-Impfung und Anti-HBs-Kontrolle, Hautschutz, Chemikalienkennzeichnung nach GHS, Strahlenschutz beim Röntgen mit Dosisgrenzwerten und Dosimetrie, Notfallorganisation und Brandschutz nach VKF sowie um Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz für Lernende und die Nachweisführung im QM-System.
Was dieser Kurs leistet — und was nicht: Der Kurs gilt für den Rechtsraum Schweiz (UVG, VUV, ArG, SAMV, StSV, EKAS 6508) — nicht für Praxen in Deutschland oder Österreich. Er ersetzt weder die praxisbezogene Instruktion an den eigenen Geräten und Abläufen noch die Gefahrenermittlung mit ASA-Beizug, und er ist keine Strahlenschutz-Ausbildung nach StSV.
Inhalte im Überblick
- Rechtsgrundlagen Schweiz: UVG, VUV, ArG mit ArGV 3 und 4, SAMV und EKAS-Richtlinie 6508
- Pflichten der Praxisleitung und Mitwirkungspflichten des Praxisteams nach VUV Art. 3 bis 11
- Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung, Massnahmenhierarchie und ASA-Beizug
- Instruktion nach VUV Art. 6 und ArGV 3 Art. 5, Wiederholung und Nachweisführung
- Blutübertragbare Infektionen und Vermeidung von Nadelstichverletzungen (SAMV, Suva 2869/30)
- Sofortmassnahmen und Postexpositionsprophylaxe nach Stich-, Schnitt- oder Blutkontakt
- Hepatitis-B-Impfung, Anti-HBs-Kontrolle und Verzeichnisse nach SAMV Art. 13 und 14
- Hautschutz, Hautschutzplan und sachgerechter Einsatz von Schutzhandschuhen
- Chemikalienrecht, GHS-Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt nach ChemG und ChemV
- Strahlenschutz beim zahnmedizinischen Röntgen: Bewilligung, Ausbildung, Dosimetrie, Grenzwerte
- Notfallorganisation, Erste Hilfe, Brandschutz nach VKF und Fluchtwege nach ArGV 4
- Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz für Lernende und Nachweisführung im QM-System
Häufige Fragen
Gilt diese Unterweisung auch für Praxen in Deutschland?
Nein. Sie ist auf Schweizer Recht zugeschnitten (UVG, VUV, ArGV, SAMV, StSV, EKAS 6508). Für Deutschland gelten ArbSchG, DGUV-Vorschriften und die Technischen Regeln – dort weichen Fristen, Begriffe und Grenzwerte ab. Eine deutsche Fassung ist in Vorbereitung.
Muss die Unterweisung in der Schweiz jährlich wiederholt werden?
Nein – anders als in Deutschland. VUV Art. 6 und ArGV 3 Art. 5 nennen kein Intervall. Rechtliche Auslöser sind der Stellenantritt, jede wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen und der Bedarf. Eine jährliche Wiederholung ist trotzdem sinnvoll und für den Nachweis im QM-System bewährt.
Kann ich eine solche Unterweisung für meine Branche bekommen?
Ja – dieses Modul ist ein Branchenbeispiel. Massgeschneiderte Unterweisungen für andere Branchen und Rechtsräume erstellen wir auf Anfrage.
Wie lange dauert die Unterweisung?
12 Module in 40–50 Minuten, anschliessend 18 Fragen mit 70 Prozent Bestehensgrenze. Der Fortschritt wird im Browser gespeichert, Sie können jederzeit unterbrechen und fortsetzen.
Wie kann ein Arbeitgeber das Zertifikat prüfen?
Jedes Zertifikat trägt eine Nummer im Format QMG-2026-ASG-0001. Über die Prüfseite der Akademie lassen sich Name, Kurs, Datum und Ergebnis bestätigen – die E-Mail-Adresse wird dabei bewusst nicht angezeigt.