Fahrer-UVV — Pflichten
kostenlose Online-Unterweisung zu Fahrer- und Halterpflichten — mit Zertifikat
👥 Zielgruppe: Alle Beschäftigten, die Firmenfahrzeuge oder Poolfahrzeuge nutzen — Außendienst, Service, Handwerk, Pflege, Vertrieb, Verwaltung, Fuhrparkverantwortliche und Führungskräfte, die Fahrzeuge ausgeben und Fahrer bestimmen
Welche Pflicht bzw. Normanforderung erfüllt diese Schulung?
Über diese Schulung
Wer ein Firmen- oder Poolfahrzeug nutzt, übernimmt Pflichten — und wer es ausgibt, ebenfalls. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 verlangen die jährliche, dokumentierte Unterweisung; § 35 DGUV Vorschrift 70 legt fest, dass nur geeignete, unterwiesene, zuverlässige und ausdrücklich bestimmte Personen ein Fahrzeug führen dürfen; § 36 verpflichtet den Fahrer zur Prüfung vor Fahrtantritt; § 57 den Halter zur jährlichen Prüfung durch einen Sachkundigen. Dazu kommen Halterhaftung nach § 31 StVZO und § 21 StVG, Ladungssicherung nach § 22 StVO und die Meldepflichten nach einem Unfall.
Dieser kompakte Pflichten-Kurs klärt in rund zwanzig Minuten den Rechtsrahmen und die Aufgabenteilung: Unterweisung, Führerscheinkontrolle als Halterpflicht ohne feste gesetzliche Frist, tägliche Sichtprüfung, UVV-Prüfung mit Prüfprotokoll, Folgen bei Verstößen (Regress, Bußgeld, Strafbarkeit präzise), Pflichtausrüstung, Fahrtüchtigkeit als Pflicht, Ladungssicherung, Privatnutzung und Fahrtenbuch, Übergabe eines Poolfahrzeugs — und einen durchgespielten Praxisfall. 13 Module, 15 Fragen, Teilnahmezertifikat mit prüfbarer Nummer und vollständiger Themenliste.
Was dieser Kurs leistet — und was nicht: Der Kurs leistet den Pflichten- und Rechtsteil der jährlichen Fahrerunterweisung, mit Nachweis über Inhalte, Datum und Ergebnis. Er leistet nicht die Unterweisung zu Fahrverhalten und Gefahren — Müdigkeit, Ablenkung, Witterung, Bremsweg, Verhalten am Unfallort —, dafür steht der Kurs „Gefahren bei der Autofahrt". Er leistet nicht den betriebsspezifischen Teil: Wer bei Ihnen den Fuhrpark verantwortet, wie Übergabeprotokoll und Meldeweg aussehen, kennt nur Ihr Unternehmen; dafür ist das Modul „Verfahren im eigenen Haus" da. Er ersetzt keine Sachkundigen-Ausbildung für die UVV-Prüfung, kein Fahrsicherheitstraining, keine Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach BKrFQG und keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
Inhalte im Überblick
- Worum es geht — und was dieser Kurs nicht istAbgrenzung: Pflichten-Kurs zu Fahrer- und Halterpflichten bei Dienstfahrzeugen — ersetzt weder den betriebsspezifischen Teil noch die Unterweisung zu Fahrverhalten und Gefahren
- Der Rechtsrahmen an einer Stelle — Fahrer- und HalterpflichtenRechtsrahmen: § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1, §§ 35, 36, 57 DGUV Vorschrift 70, DGUV Grundsatz 314-003, § 31 StVZO, § 21 StVG, § 22 StVO
- Wer trägt die VerantwortungVerantwortung im Betrieb: Halterhaftung, schriftliche Fahrbeauftragung, Eignung und Zuverlässigkeit des Fahrers
- Was bei Verstößen droht — Regress, Bußgeld, StrafeFolgen bei Verstößen: Regress des Unfallversicherungsträgers nach § 110 SGB VII, Bußgeld nach § 209 SGB VII, Aufsichtspflichtverletzung § 130 OWiG, Straftatbestände § 21 StVG und § 26 ArbSchG, Versicherungsregress
- Führerscheinkontrolle — eine Halterpflicht mit VerfahrenFührerscheinkontrolle: Halterpflicht ohne feste gesetzliche Frist, in der Praxis halbjährlich, bei Poolfahrzeugen vor der Nutzung — Original, Klassen, Beschränkungen, Dokumentation, Meldepflicht des Fahrers bei Entzug
- Pflichten des Fahrers: prüfen, melden, fahrtüchtig antretenFahrerpflichten nach § 36 DGUV Vorschrift 70: Sichtprüfung vor Fahrtantritt, Mängelmeldung, Nutzungsverbot bei Gefahr; Fahrtüchtigkeit als Pflicht (§ 15 DGUV Vorschrift 1), Meldung von Krankheit, Medikamenten und Fahrerlaubnisverlust
- Fahrzeugzustand und PflichtausrüstungFahrzeugzustand: Abfahrtkontrolle, wiederkehrende UVV-Prüfung, Mängelmeldung, Pflichtausrüstung Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten
- Die jährliche UVV-Prüfung durch den SachkundigenUVV-Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70: mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 314-003, Prüfprotokoll schriftlich und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt, Abgrenzung zur Hauptuntersuchung
- Ladungssicherung kompakt — § 22 StVO und VDI 2700Ladungssicherung: § 22 und § 23 StVO, VDI 2700 als anerkannte Regel der Technik, Verantwortung von Fahrer, Verlader und Halter, Kräfte bei Vollbremsung, lose Gegenstände im Pkw
- Privatnutzung, Fahrtenbuch und Poolfahrzeug-ÜbergabePrivatnutzung nur mit ausdrücklicher Erlaubnis, Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form, Poolfahrzeug-Übergabe mit Fahrerlaubniskontrolle, Zustandsprotokoll und Schlüsselregel
- Praxisfall: Montag, 7:40 Uhr, Poolfahrzeug 3Praxisfall Poolfahrzeug: Übernahme ohne Protokoll, defektes Bremslicht, lose Ladung, Parkschaden am fremden Fahrzeug — Entscheidungen des Fahrers, Meldung an den Betrieb, Unfallanzeige nach § 193 SGB VII
- Verfahren im eigenen Haus — FuhrparkVerfahren im eigenen Haus: Fuhrparkverantwortlicher, Übergabeprotokoll, Meldeweg bei Mangel und Schaden, Rhythmus der Führerscheinkontrolle, Ablage der Prüfprotokolle
- Nachweisführung — drei Belege, die zusammengehörenNachweisführung: jährliche Unterweisung mit Teilnehmerkreis und Zertifikat, Vermerke der Führerscheinkontrolle, Prüfprotokolle nach § 57 DGUV Vorschrift 70, Aufbewahrung und betriebsspezifischer Teil
Häufige Fragen
Ist der Kurs wirklich kostenlos?
Ja. Keine Anmeldung, keine Zahlungsdaten, keine Testphase. Ihre E-Mail-Adresse geben Sie nur an, damit das Zertifikat zugestellt werden kann.
Was unterscheidet diesen Kurs vom Kurs „Gefahren bei der Autofahrt"?
Dort geht es um das Fahren selbst — Müdigkeit, Ablenkung, Wetter, Panne, Verhalten am Unfallort. Hier geht es um den Rechtsrahmen und die Pflichten rundherum — Unterweisung, Führerscheinkontrolle, Sichtprüfung, UVV-Prüfung, Halterhaftung, Ladungssicherung, Meldewege. Beide Kurse ergänzen sich; zusammen decken sie die jährliche Fahrerunterweisung inhaltlich ab.
Erfüllt der Kurs die jährliche Unterweisungspflicht?
Er erfüllt den Pflichten- und Rechtsteil und belegt ihn mit Zertifikat. Den betriebsspezifischen Teil — Fuhrparkverantwortlicher, Übergabeprotokoll, Meldeweg bei Mangel und Schaden — muss das Unternehmen ergänzen und dokumentieren; als Festpreis-Anpassung füllen wir das Modul „Verfahren im eigenen Haus" für Ihren Betrieb aus.
Wie oft muss die Fahrerlaubnis kontrolliert werden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Pflicht folgt aus § 31 StVZO und § 21 StVG; die Rechtsprechung verlangt die Kontrolle bei Übergabe und in angemessenen Abständen. Branchenstandard ist halbjährlich am Original, dokumentiert als Vermerk — bei Poolfahrzeugen zusätzlich vor der Nutzung.
Ersetzt die Hauptuntersuchung die UVV-Prüfung?
Nein. Die HU nach § 29 StVZO ist eine staatliche Verkehrsprüfung alle zwei Jahre. Die UVV-Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 ist eine jährliche Unternehmerpflicht durch einen Sachkundigen mit Prüfprotokoll. Beide sind nötig — auch für Pkw.
Was steht auf dem Zertifikat?
Name, Kurs, Datum, Ergebnis, die vollständige Liste der 13 Schulungsinhalte, die Rechtsgrundlagen mit dem Hinweis auf den betrieblichen Teil und eine Zertifikatsnummer, die über die Prüfseite der Akademie verifizierbar ist — ohne Anzeige der E-Mail-Adresse.