Gefahren bei der Autofahrt — jährliche Fahrerunterweisung (UVV)
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Worum es geht — und was dieser Kurs nicht ist
Wer dienstlich Auto fährt, arbeitet. Der Arbeitsplatz ist dann kein Schreibtisch, sondern ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr — mit allem, was dort passieren kann. Diese Unterweisung erfüllt die jährliche Pflicht aus § 12 Arbeitsschutzgesetz für alle, die ein Dienstfahrzeug führen: Firmenwagen, Poolfahrzeug, gelegentliche Dienstfahrt mit dem eigenen Auto.
Was Sie hier lernen: wer wofür verantwortlich ist, was vor der Fahrt zu prüfen ist, wie Sie sich in den Lagen verhalten, die im Berufsalltag wirklich vorkommen — Müdigkeit, Termindruck, Glatteis, Panne, Unfall.
⚠ Was dieser Kurs nicht leistet
Er ersetzt nicht die betriebsspezifische Unterweisung. § 12 ArbSchG verlangt eine Unterweisung, die auf Ihren konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten ist. Fahrzeugtyp, Poolwagen-Regeln, Meldewege nach einem Schaden, Ansprechpartner und betriebliche Alkoholregel kennt nur Ihr Betrieb. Modul 17 ist genau dafür da — dort ergänzt Ihr Unternehmen seine Regelungen.
Er ersetzt kein Fahrsicherheitstraining. Bremsen, Ausweichen und Schleudern lernt man auf einem Übungsplatz, nicht im Browser.
Er ersetzt keine Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach BKrFQG (35 Stunden in fünf Jahren bei einer anerkannten Ausbildungsstätte).
Merksatz: Dieser Kurs ist der allgemeine Teil. Der betriebliche Teil kommt dazu — erst beides zusammen ist die vollständige Unterweisung.
Der Rechtsrahmen an einer Stelle
Fünf Regelwerke greifen ineinander. Wer sie einmal im Zusammenhang gesehen hat, versteht den Rest des Kurses schneller.
| Regelwerk | Was es regelt | Für Sie wichtig |
|---|---|---|
| § 12 ArbSchG | Unterweisungspflicht des Arbeitgebers | vor der ersten Fahrt und bei Veränderungen |
| § 4 DGUV Vorschrift 1 | Wiederholung und Dokumentation | mindestens einmal jährlich, schriftlich belegt |
| § 35 DGUV Vorschrift 70 | Wer ein Fahrzeug führen darf | mindestens 18 Jahre, geeignet, unterwiesen, zuverlässig — und ausdrücklich beauftragt |
| § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 | Alkohol, Drogen, berauschende Mittel | niemand darf sich in einen Zustand versetzen, in dem er sich oder andere gefährdet |
| StVO, StVZO, StVG | Verhalten, Fahrzeugzustand, Fahrerlaubnis | gilt für die Dienstfahrt genauso wie privat |
Dazu kommt § 21 StVG, der die Verantwortung des Halters regelt — dazu Modul 3.
Zum Merken
Die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen. Das ist keine Empfehlung, sondern § 4 DGUV Vorschrift 1. Und sie ist zu dokumentieren — eine Unterweisung, die niemand belegen kann, hat es im Streitfall nicht gegeben.
Wer trägt die Verantwortung
Verantwortung im Fuhrpark ist geteilt, und beide Seiten haften.
Der Fahrer verantwortet, was er tut: fahrtüchtig antreten, Verkehrsregeln einhalten, Mängel melden, ein erkennbar unsicheres Fahrzeug stehen lassen.
Der Halter — also das Unternehmen und die Person, die dort für den Fuhrpark zuständig ist — verantwortet, wem er ein Fahrzeug anvertraut und in welchem Zustand. § 31 Abs. 2 StVZO verbietet dem Halter, eine Fahrt anzuordnen oder zuzulassen, wenn Fahrzeug oder Fahrer nicht vorschriftsmäßig sind.
Wie ernst das gemeint ist, zeigt § 21 StVG: Wer anordnet oder zulässt, dass jemand ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar — bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Kommt eine Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG hinzu, sind Geldbußen bis zu einer Million Euro möglich.
⚠ Der häufigste Irrtum
„Ich habe ihm doch nur den Schlüssel gegeben." Genau das ist das Zulassen, von dem § 21 StVG spricht. Wer weiß oder wissen müsste, dass etwas nicht stimmt — entzogene Fahrerlaubnis, erkennbar untauglicher Fahrer, defektes Fahrzeug — und trotzdem losfahren lässt, steht mit im Verfahren.
Papiere und Voraussetzungen
Vor jeder Dienstfahrt müssen drei Dinge stimmen.
Die Fahrerlaubnis muss gültig sein und zur Fahrzeugklasse passen. Sie ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Eine entzogene oder abgelaufene Fahrerlaubnis fällt niemandem auf, bis es zu spät ist — deshalb kontrolliert der Betrieb regelmäßig.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) gehört ins Fahrzeug.
Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Fahrten. Wer seit zwölf Stunden im Dienst ist, fährt nicht mehr sicher — dazu Modul 8.
Zur Führerscheinkontrolle: Ein gesetzlich festgeschriebenes Prüfintervall gibt es nicht. In der Praxis kontrollieren Betriebe bei der Fahrzeugübergabe und danach etwa halbjährlich; bei Poolfahrzeugen vor jeder Nutzung. Dokumentiert wird die Sichtprüfung mit Datum und Ergebnis — nicht der Führerschein selbst.
⚠ Datenschutz bei der Kontrolle
Eine Kopie oder ein Foto des Führerscheins auf Vorrat ist datenschutzrechtlich heikel und für den Zweck nicht erforderlich. Es genügt der Vermerk: geprüft am Datum, Fahrerlaubnis gültig, Klasse passend.
Hinweis am Rande: Alte Führerscheine werden schrittweise umgetauscht. Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002–2004 sind bis zum 19. Januar 2027 zu tauschen; die letzte Frist läuft 2033. Ein abgelaufener Umtausch fällt bei der nächsten Kontrolle auf.
Fahrzeugzustand und Pflichtausrüstung
Ein Fahrzeug, das nicht verkehrssicher ist, darf nicht bewegt werden — unabhängig davon, wer den Mangel verursacht hat.
Die wiederkehrende Prüfung. Betriebliche Fahrzeuge werden regelmäßig durch einen Sachkundigen geprüft (UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70), üblicherweise einmal jährlich. Das ist etwas anderes als die Hauptuntersuchung: Die HU ist eine staatliche Prüfung der Verkehrssicherheit, die UVV-Prüfung eine Arbeitsschutzprüfung des Unternehmers. Beide sind nötig, keine ersetzt die andere.
Die Sichtkontrolle vor der Fahrt ist Ihre Aufgabe und dauert zwei Minuten:
- Reifen — Profil, Luftdruck, sichtbare Schäden
- Beleuchtung — Abblendlicht, Bremslicht, Blinker
- Scheiben, Spiegel, Wischerblätter — freie Sicht in alle Richtungen
- Flüssigkeiten und Warnleuchten im Cockpit
- Ladung und lose Gegenstände im Innenraum
Die Pflichtausrüstung im Pkw: Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten. Der Verbandkasten hat ein Verfallsdatum; abgelaufenes Material ist zu ersetzen. Die Vollständigkeit wird bei der Hauptuntersuchung geprüft. Die aktuelle Ausgabe der Norm DIN 13164 stammt von Februar 2022 und enthält zwei medizinische Masken; ältere Kästen bleiben zulässig und müssen nicht nachgerüstet werden.
Zum Merken
Die Warnweste nützt nur, wenn Sie sie vor dem Aussteigen erreichen. Im Kofferraum liegt sie falsch — dort kommen Sie erst hin, wenn Sie schon ungeschützt neben der Fahrbahn stehen.
Lose Gegenstände sind kein Randthema: § 22 StVO verlangt, dass Ladung gegen Verrutschen gesichert ist, und das gilt auch für den Laptop auf dem Rücksitz. Bei einer Vollbremsung aus 50 km/h wirkt ein Gegenstand mit einem Vielfachen seines Gewichts nach vorn.
Versichert oder nicht
Wer im Dienst unterwegs ist, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wo dieser Schutz endet, ist weniger bekannt als es sollte.
Die Dienstfahrt — vom Betrieb zum Kunden, vom Kunden zum nächsten Termin — ist versicherte Tätigkeit. Ein Unfall dabei ist ein Arbeitsunfall.
Der Weg zur Arbeit und zurück ist ebenfalls geschützt, aber als Wegeunfall, mit eigenen Regeln.
Die Unterbrechung ist der kritische Punkt. Wer die Fahrt für eine private Erledigung unterbricht — einkaufen, tanken für den privaten Bedarf, ein Kaffeestopp abseits der Strecke — ist während dieser Unterbrechung in der Regel nicht geschützt. Der Schutz lebt wieder auf, sobald die dienstliche Fahrt fortgesetzt wird.
Grenzfälle entscheiden Gerichte im Einzelfall; dieser Kurs kann sie nicht vorwegnehmen. Das Prinzip aber ist klar genug für den Alltag.
⚠ Was zusätzlich den Schutz gefährdet
Alkohol, Drogen und grobe Verstöße können dazu führen, dass der Versicherungsschutz entfällt oder die Kaskoversicherung Regress nimmt. Wer alkoholisiert einen Dienstwagen bewegt, riskiert nicht nur den Führerschein, sondern auch die Absicherung — und unter Umständen den Arbeitsplatz.
Fahrtüchtigkeit: Alkohol, Cannabis, Medikamente
Zwei Ebenen, die man nicht verwechseln darf
Das Gesetz zieht die Grenze bei 0,5 ‰: Wer mit diesem Wert oder darüber fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — 500 €, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot. Bei Wiederholung 1.000 € und drei Monate. Ab 1,1 ‰ gilt man als absolut fahruntüchtig, das ist eine Straftat. Zeigt jemand schon ab 0,3 ‰ Ausfallerscheinungen, ist auch das strafbar. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt gesetzlich 0,0 ‰.
Für Cannabis liegt der Grenzwert seit August 2024 bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG) — 500 €, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein Cannabisverbot. Die Kombination mit Alkohol kostet 1.000 €.
Der Betrieb darf strenger sein — und viele Betriebe sind es. Eine Regel „0,0 ‰ auf allen Dienstfahrten" ist zulässig und verbindlich. Sie stützt sich auf das Weisungsrecht des Arbeitgebers und auf § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1: Versicherte dürfen sich durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel nicht in einen Zustand versetzen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Die Durchführungsanweisung stellt ausdrücklich klar, dass auch Nachwirkungen zählen — der Restalkohol am Morgen ist mitgemeint.
Was das praktisch heißt: 0,3 ‰ auf einer Dienstfahrt bleiben vielleicht ohne Bußgeld — sie verstoßen aber gegen die Betriebsregel, können arbeitsrechtliche Folgen haben und im Schadensfall den Versicherungsschutz berühren. Umgekehrt macht eine Betriebsregel aus einer Straftat keine Kleinigkeit.
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Es gilt immer die strengere der beiden Ebenen. Das Gesetz sagt, ab wann es teuer wird. Der Betrieb sagt, ab wann Sie nicht mehr fahren.
Medikamente
Regelmäßig unterschätzt: Schmerzmittel, Erkältungspräparate, Allergie- und Beruhigungsmittel können die Fahrtüchtigkeit ebenso aufheben wie Alkohol — mit demselben rechtlichen Ergebnis. Beipackzettel lesen, im Zweifel nachfragen, im Zweifel nicht fahren.
Müdigkeit und Sekundenschlaf
Müdigkeit am Steuer wirkt wie Alkohol, wird aber schlechter erkannt — weil sie sich langsam einschleicht und weil Betroffene ihre Leistungsfähigkeit systematisch überschätzen.
Warnzeichen, die ernst zu nehmen sind: brennende Augen, häufiges Blinzeln, Frösteln, Gähnen, unruhige Sitzposition, Gedanken schweifen ab, die letzten Kilometer fehlen in der Erinnerung. Das letzte Zeichen ist bereits ein Sekundenschlaf.
Was nachweislich nicht hilft: Radio lauter, Fenster öffnen, Kaffee als alleinige Maßnahme, Traubenzucker, „nur noch die letzten dreißig Minuten". Koffein verschiebt die Müdigkeit, es beseitigt sie nicht — und der Rückschlag kommt.
Was hilft: anhalten. Ein Kurzschlaf von 15 bis 20 Minuten auf einem Parkplatz stellt die Aufmerksamkeit spürbar wieder her. Reicht das nicht, wird die Fahrt abgebrochen und übernachtet.
⚠ Der gefährlichste Satz
„Ich schaffe das noch." Bei 100 km/h legt ein Fahrzeug in einer Sekunde knapp 28 Meter zurück. Ein Sekundenschlaf von drei Sekunden bedeutet über achtzig Meter blind — mehr als die Strecke, auf der Sie aus dieser Geschwindigkeit zum Stehen kämen.
Besonders betroffen: Fahrten nach Nachtschicht, früh am Morgen, in der Zeit zwischen 13 und 15 Uhr, nach schwerem Essen und nach langen Arbeitstagen. Wer seit zwölf Stunden im Dienst ist, sollte nicht mehr weit fahren.
Termindruck und Stress
Der häufigste Grund, zu schnell und unaufmerksam zu fahren, ist kein Fahrfehler — es ist der Terminkalender.
Die Rechnung geht ohnehin selten auf: Wer auf 50 Kilometern Landstraße 20 km/h schneller fährt, gewinnt wenige Minuten und erhöht sein Unfallrisiko deutlich. Bei Autobahnfahrten mit Verkehr ist der Gewinn oft gleich null.
Was stattdessen zu tun ist, ist unspektakulär und wirksam: den Kunden anrufen und Bescheid geben. Termin verschieben oder absagen. Menschen reagieren auf eine rechtzeitige Nachricht fast immer verständnisvoll — und auf eine Verspätung ohne Ankündigung fast nie.
Zum Merken
Kein Kundentermin rechtfertigt eine riskante Fahrt. Ein Unternehmen, das pünktliches Erscheinen über die Sicherheit seiner Beschäftigten stellt, hat ein Führungsproblem — kein Fahrerproblem. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Absagen nicht erwünscht sind, gehört das angesprochen.
Verwandtes Thema: Ärger im Verkehr. Wer sich über andere aufregt, fährt schlechter. Abstand halten, Lichthupe und Drängeln unterlassen, provozierendes Verhalten nicht erwidern. Nötigung im Straßenverkehr ist eine Straftat, und im Dienstwagen mit Firmenlogo ist jeder Vorfall zusätzlich ein Imageschaden.
Krank unterwegs
Wer sich während der Fahrt unwohl fühlt, ist ein Risiko für alle anderen — und für sich selbst am meisten.
Bei eigenem Unwohlsein: an der nächsten sicheren Möglichkeit anhalten, Fahrzeug abstellen, Warnblinker einschalten. Dann Hilfe holen — 112 bei ernsthaften Beschwerden, sonst der nächste Arzt. Nicht „langsam weiterfahren", nicht „zum Arzt fahren und dann zum Kunden".
Anzeichen, bei denen sofort Schluss ist: Schwindel, Sehstörungen, starke Schmerzen, Engegefühl in der Brust, Taubheit oder Schwäche auf einer Körperseite. Die letzten drei sind Notrufgründe, keine Ermessensfragen.
Wenn der Beifahrer erkrankt oder verletzt ist: anhalten, Erste Hilfe leisten, 112 rufen. Der Versuch, „schnell selbst ins Krankenhaus" zu fahren, kostet regelmäßig Zeit statt sie zu sparen — der Rettungsdienst beginnt die Behandlung sofort und fährt in die richtige Klinik.
⚠ Kein Zeitdruck bei Gesundheit
Wer nach einem Notruf beim Kunden fehlt, hat einen Termin verpasst. Wer weiterfährt und zusammenbricht, gefährdet sich und andere. Der Betrieb erwartet Ersteres.
Ablenkung am Steuer
Ablenkung ist heute eine der häufigsten Ursachen für schwere Unfälle — und die einzige, die vollständig vermeidbar ist.
Die Rechtslage ist eindeutig: Ein Mobiltelefon oder ein anderes elektronisches Gerät darf während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden. Das kostet 100 € und einen Punkt. Mit Gefährdung sind es 150 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot; mit Sachbeschädigung 200 €. Fahranfänger bekommen zusätzlich eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar.
Erlaubt ist die Bedienung über Freisprecheinrichtung und Sprachsteuerung — was allerdings nicht heißt, dass sie folgenlos ist. Ein anspruchsvolles Gespräch bindet Aufmerksamkeit, ob das Telefon in der Hand liegt oder nicht.
Ebenso ablenkend und weniger beachtet: das Navigationssystem während der Fahrt umprogrammieren, im Bordcomputer blättern, essen, trinken, rauchen, nach etwas im Fußraum greifen.
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Zwei Sekunden Blick aufs Display bedeuten bei 100 km/h rund 55 Meter blind — über eine halbe Fußballfeldlänge, auf der Sie nicht wissen, was vor Ihnen passiert.
Die praktische Regel: Telefon vor der Fahrt in den Fahrmodus, Ziel vor der Abfahrt eingeben, Anrufe bewusst wegdrücken. Wer erreichbar sein muss, plant Stopps ein.
Geschwindigkeit, Abstand und Assistenzsysteme
Nach der amtlichen Statistik für 2025 ist überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit die häufigste Ursache tödlicher Unfälle: 29 Prozent der 2.832 Verkehrstoten. Ungenügender Abstand und Vorfahrtverstöße stehen bei den Unfällen mit Personenschaden mit je 15 Prozent dahinter.
Die Faustformeln, die man im Kopf haben sollte:
| Formel | bei 100 km/h | |
|---|---|---|
| Reaktionsweg | (Tempo ÷ 10) × 3 | 30 m |
| Bremsweg | (Tempo ÷ 10)² | 50 m |
| Anhalteweg | Summe | 80 m |
| Gefahrbremsung | Bremsweg ÷ 2 | 25 m |
| Sicherheitsabstand | halber Tacho in Metern | 50 m |
Bei Nässe verlängert sich der Bremsweg deutlich, bei Eis um ein Vielfaches. „Angepasste Geschwindigkeit" heißt deshalb nicht „erlaubte Geschwindigkeit".
Assistenzsysteme helfen — und verführen. Seit Juli 2024 sind für Neuwagen schrittweise mehrere Systeme vorgeschrieben (EU-Verordnung 2019/2144): Geschwindigkeitsassistent, Notbremsassistent mit Fußgängererkennung, Müdigkeitserkennung und ein Unfalldatenspeicher. Sie greifen ein, wenn es eng wird — aber sie sehen nicht alles, und sie können Physik nicht aushebeln.
⚠ Der Assistent ist kein Autopilot
Ein Spurhalteassistent hält die Spur, keinen Sicherheitsabstand. Ein Notbremsassistent verkürzt den Bremsweg, er verhindert nicht jeden Aufprall. Die Verantwortung bleibt beim Fahrer — rechtlich vollständig.
Wetter und Sicht
Schlechte Witterung ist selten die Ursache eines Unfalls. Die Ursache ist regelmäßig eine Geschwindigkeit, die zur Witterung nicht passt.
Nässe und Aquaplaning. Wird die Lenkung leicht und der Motor lauter, schwimmen die Reifen auf. Richtig: Gas wegnehmen, nicht bremsen, nicht gegenlenken, Lenkrad ruhig halten, bis die Reifen wieder greifen.
Nebel. Bei Sichtweiten unter 50 Metern gilt Tempo 50 — und diese Sichtweite lässt sich an den Leitpfosten abschätzen, die im Abstand von 50 Metern stehen. Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Metern, sonst blendet sie.
Winter. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif und Eisglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit geeigneter Bereifung gefahren werden (situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO). Vor der Fahrt gehören alle Scheiben frei, ebenso Dach, Scheinwerfer und Kennzeichen — ein freigekratztes Guckloch ist ein Bußgeld und ein Sicherheitsrisiko.
Blitzeis ist ein Sonderfall: Es entsteht binnen Minuten und lässt sich fahrerisch nicht beherrschen. Richtig ist, an der nächsten Möglichkeit von der Straße herunterzufahren und zu warten — notfalls die Fahrt abzubrechen und anders weiterzureisen.
Zum Merken
Eine Fahrt abzubrechen ist eine erlaubte Entscheidung. Sie ist in keinem Betrieb ein Fehler, den man rechtfertigen müsste. Der Anruf beim Vorgesetzten oder Kunden dauert eine Minute.
Wildunfall und Falschfahrer
Zwei Lagen, die selten vorkommen und in denen fast jeder falsch reagiert.
Wildwechsel
Gefährdet sind Dämmerungszeiten, Frühjahr und Herbst, Strecken mit Waldrand und Feldern. Bei einem Warnschild: Fuß vom Gas, Fernlicht abblenden, wenn ein Tier auftaucht, hupen und kontrolliert bremsen. Nicht ausweichen — der Ausweichunfall gegen Baum oder Gegenverkehr ist regelmäßig der schwerere.
Nach einem Wildunfall: Warnblinker, Warnweste, Unfallstelle absichern, Polizei verständigen. Die Polizei informiert den zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Verletzte Tiere nicht anfassen, nicht selbst versorgen, nicht mitnehmen. Von der Polizei gibt es eine Wildschadenbescheinigung — ohne sie kann die Teilkaskoversicherung die Regulierung verweigern.
Falschfahrer
Wird im Radio ein Falschfahrer gemeldet, gilt: nicht überholen, äußerst rechts fahren, Geschwindigkeit deutlich verringern, Warnblinker einschalten und bei nächster Gelegenheit einen Parkplatz oder eine Raststätte anfahren. Erst weiterfahren, wenn Entwarnung kommt.
⚠ Keine Heldenaktionen
Der Versuch, einen Falschfahrer durch Lichthupe, Hupen oder Blockieren zu stoppen, gefährdet Sie und alle hinter Ihnen. Ihre Aufgabe ist, sich selbst aus der Gefahr zu nehmen — nicht, die Autobahn zu räumen.
Panne und technischer Defekt
Ein Defekt unterwegs ist kein Ärgernis, das man aussitzt, sondern ein Sicherheitsproblem mit klarer Handlungsfolge.
Bei einer Panne: Warnblinker einschalten, wenn möglich rechts heraus- oder auf den Standstreifen fahren, Warnweste anlegen, bevor Sie aussteigen, Verkehr beobachten, auf der rechten Seite aussteigen, Warndreieck aufstellen — auf der Autobahn in etwa 150 bis 200 Metern Entfernung — und hinter der Leitplanke warten. Nicht im Fahrzeug bleiben, nicht auf der Fahrbahn stehen.
Dann Hilfe holen: bei Fahrzeugen mit Herstellergarantie die Assistance des Herstellers, sonst der Pannendienst oder Abschleppdienst des Betriebs. Über eine Notrufsäule wird ebenfalls vermittelt; sie hat den Vorteil, dass Ihr Standort bekannt ist.
Prüfhinweis für den Betrieb: Die Assistance-Nummer der eigenen Fahrzeugmarke und die vom Betrieb vorgesehene Pannenhilfe gehören in Modul 17. Eine allgemeine Nummer in einer Unterweisung ist wertlos, wenn sie nicht stimmt — nachschlagen statt aus dem Gedächtnis eintragen.
Bei „kleinen" Defekten — Scheibenwischer fällt aus, ein Scheinwerfer funktioniert nicht, die Bremse quietscht — gilt: Die Fahrt wird unterbrochen und die nächste Werkstatt oder Tankstelle angefahren. Ein Fahrzeug mit ausgefallener Beleuchtung oder Scheibenwischanlage ist nicht verkehrssicher. Die Weiterfahrt ist dann eine eigene Pflichtverletzung, unabhängig davon, ob etwas passiert.
Praxisfall: Verhalten am Unfallort
Die Lage: Sie fahren bei Regen auf der Autobahn und kommen als Erster zu einem Auffahrunfall. Zwei Fahrzeuge stehen quer, eine Person sitzt noch im Auto und bewegt sich nicht.
Die Reihenfolge
- Tief durchatmen. Wer hektisch handelt, macht Fehler.
- Warnblinkanlage einschalten, Geschwindigkeit reduzieren, in sicherem Abstand anhalten — möglichst hinter der Unfallstelle, rechts.
- Warnweste anlegen — vor dem Aussteigen.
- Verkehr beobachten, dann auf der rechten Seite aussteigen.
- Unfallstelle absichern: Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen.
- Notruf 112 absetzen.
- Erste Hilfe leisten, soweit Sie es können — Eigenschutz zuerst.
- Sicheren Standort aufsuchen, hinter der Leitplanke warten.
Der Notruf: sechs Angaben
Wer meldet? · Wo ist es passiert? · Was ist passiert? · Wie viele Verletzte? · Welche Verletzungen? · Warten auf Rückfragen.
Die letzte ist die wichtigste: Legen Sie nicht auf. Die Leitstelle stellt Rückfragen und leitet bei Bedarf durch die Erste Hilfe.
Rettungsgasse
Sobald der Verkehr auf Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen stockt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden — zwischen dem linken und dem benachbarten Fahrstreifen (§ 11 Abs. 2 StVO). Nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug zu sehen ist. Wer keine bildet: 200 €, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot; mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung bis 320 €.
Blechschaden ohne Verletzte
Auch hier: absichern, Warnweste, Fahrzeuge nur nach Sicherung der Spuren beiseitefahren. Personalien austauschen, Unfall dem Betrieb melden. Bei Sachschaden mit fremdem Fahrzeug ohne anwesenden Halter ist die Polizei zu verständigen — sich einen Zettel an die Scheibe zu klemmen und wegzufahren, ist Unfallflucht.
⚠ Was nie richtig ist
Verletzte selbst ins Krankenhaus fahren. Fotos für soziale Netzwerke. An einer Unfallstelle vorbeifahren, weil man einen Termin hat — unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat.
Verfahren im eigenen Haus
Dieses Modul füllt Ihr Betrieb aus. Der allgemeine Teil dieser Unterweisung endet hier — was jetzt folgt, kennt nur Ihr Unternehmen.
Diese Angaben gehören hinein:
| Punkt | Was einzutragen ist |
|---|---|
| Alkoholregel | Gilt 0,0 ‰ auf Dienstfahrten oder die gesetzliche Grenze? |
| Fahrzeugübergabe | Wer übergibt, wer kontrolliert die Fahrerlaubnis, in welchem Rhythmus? |
| Poolfahrzeuge | Buchung, Schlüsselübergabe, Zustandsprotokoll, Betanken |
| Mängel | An wen wird ein Mangel gemeldet, wie schnell, in welcher Form? |
| Panne | Assistance-Nummer der Marke, vorgesehener Pannendienst |
| Unfall | Wer wird wann informiert? Welche Unterlagen liegen im Fahrzeug? |
| Bußgeldbescheide | Wer trägt sie, wie werden Anhörungsbögen bearbeitet? |
| Absage einer Fahrt | Wen rufen Sie an, wenn Sie nicht fahren können — und was passiert dann? |
| Privatnutzung | Erlaubt? Wer darf mitfahren, wer darf mitfahren und lenken? |
Für die Führung
Der letzte Punkt in dieser Liste ist der wichtigste und wird am häufigsten vergessen: Wie sagt jemand eine Fahrt ab, ohne sich rechtfertigen zu müssen? Solange das ungeklärt ist, fahren Beschäftigte müde, krank und bei Blitzeis weiter — nicht aus Unwissenheit, sondern weil sie den Ärger scheuen.
Nachweisführung
Zum Schluss das, was diese Unterweisung zu einem Nachweis macht.
Wiederholung: Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Zusätzlich bei neuen Tätigkeiten, neuen Fahrzeugen, nach einem Unfall und bei geänderten Vorschriften.
Teilnehmerkreis: alle Beschäftigten, die dienstlich ein Fahrzeug führen — auch gelegentlich, auch mit dem privaten Pkw auf Dienstfahrt, auch Führungskräfte.
Dokumentation: Ihr Teilnahmezertifikat trägt Namen, Kurs, Datum, Zertifikatsnummer und die Schulungsinhalte. Es ist über die Prüfseite der Akademie verifizierbar. Bewahren Sie es auf, und geben Sie eine Kopie an die Stelle, die im Betrieb die Unterweisungsnachweise führt.
Was zusätzlich zu dokumentieren ist: der betriebsspezifische Teil aus Modul 17. Ohne ihn ist die Unterweisung nach § 12 ArbSchG nicht vollständig — mit ihm ist sie es.
Zum Merken
Ein Nachweis, den niemand findet, ist keiner. Zertifikat ablegen, Datum notieren, im nächsten Jahr wiederholen.
Abschlusstest
22 Fragen, je eine richtige Antwort. Zum Bestehen brauchen Sie 16 richtige (70 %). Die Auswertung erfolgt auf dem Server — hier auf der Seite steht keine Lösung.
Ihr Ergebnis
Wie es weitergeht
Fahrsicherheitstraining: Bremsen, Ausweichen und Schleudern lernt man auf einem Übungsplatz.
Betriebsspezifischer Zusatzteil: Muster für Modul 17 — als Festpreis-Anpassung für Ihren Betrieb.
Weitere kostenlose Unterweisungen finden Sie in der Online Akademie. Fragen zur Umsetzung im eigenen Betrieb beantworten wir über das Kontaktformular.
Fachliche Rückfragen zu dieser Unterweisung: Holger.grosser@iso9001.info · Telefon 0911-49522541. Eine Online-Unterweisung erfüllt die Unterweisungspflicht nur, wenn Rückfragen an eine unterweisende Person möglich sind.