Als „dokumentierte Informationen" fordert die ISO 9001 2015
- den Geltungsbereich des Qualitätsmanagementsystems (Kapitel 4.3),
- die Beschreibung der Prozesse (Kapitel 4.4.2a),
- Nachweise, dass die Prozesse wie geplant durchgeführt werden (Kapitel 4.4.2b),
- die Qualitätspolitik (Kapitel 5.2.2a),
- die Qualitätsziele (Kapitel 6.2.1),
- Nachweise über Eignung der Ressource zur Überwachung und Messung (Kapitel 7.l.5.1),
- Nachweise über die Kalibrierung und Überwachung von Messmitteln (Kapitel 7.1.5.2),
- Nachweise über die Kompetenz des Personals (Kapitel 7.2),
- notwendige Informationen, um sicher zu sein, dass die Prozesse wie geplant durchgeführt werden (Kapitel 8.1),
- Nachweis der Konformitätsüberprüfung von Produkt und Dienstleistung (Kapitel 8.2.3.2),
- Nachweise zu den Eingaben in den Design- und Entwicklungsprozess (Kapitel 8.3.3),
- Nachweise über die Entwicklungssteuerung (Kapitel 8.3.4),
- Informationen über Design- und Entwicklungsänderungen (Kapitel 8.3.6),
- Ergebnisse über die Bewertung, Leistungsüberwachung und Wiederbewertung externer Dienstleister (Kapitel 8.4),
- Informationen über die Merkmale von Produkten und Dienstleistungen (Kapitel 8.5.la),
- Informationen über die durchzuführenden Aktivitäten und die zu erzielenden Ergebnisse (Kapitel 8.5.la),
- Informationen zur Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit, sofern Nachverfolgbarkeit gefordert ist (Kapitel 8.5.2),
- Nachweis über die Information der Eigentümer bei Beschädigung etc. von Eigentum der Kunden oder Dienstleister (Kapitel 8.5.3),
- bei Änderungen Informationen über das Ergebnis der Überprüfung der Änderung, die Person(en), die die Änderung freigeben, und jede notwendige Aktion (Kapitel 8.5.6),
- Informationen zur Produkt- und Dienstleistungsfreigabe, inklusive Konformitätsnachweis mit den An nahmekriterien und Nachverfolgbarkeit zur Person, die die Freigabe erteilt hat (Kapitel8.6),
- Nachweise,
- die die Nichtkonformität beschreiben,
- die den Umgang mit der Nichtkonformität beschreiben, von Sonderfreigaben,
- zur Identifizierung der Dienststelle, die den Umgang mit der Nichtkonformität entschieden hat (Kapitel 8.7.2),
- Nachweise über das Ergebnis von Messungen und Überwachungen (Kapitel 9.1.1),
- Nachweise über die Umsetzung des Auditprogramms und die Auditergebnisse (Kapitel 9.2.2),
- Nachweis über die Ergebnisse der Managementbewertung (Kapitel 9.3.3),
- Nachweise über die Art von Nichtkonformitäten und jede entsprechende durchgeführte Aktion (Kapitel 10.2.2a),
- Nachweis über das Ergebnis jeder durchgeführten Korrekturmaßnahme (Kapitel 10.2.2b).