dokumentierte Informationen

Als „dokumentierte Informationen" fordert die ISO 9001 2015

  • den Geltungsbereich des Qualitätsmanagementsystems (Kapitel 4.3),
  • die Beschreibung der Prozesse (Kapitel 4.4.2a),
  • Nachweise, dass die Prozesse wie geplant durchgeführt werden (Kapitel 4.4.2b),
  • die Qualitätspolitik (Kapitel 5.2.2a),
  • die Qualitätsziele (Kapitel 6.2.1),
  • Nachweise über Eignung der Ressource zur Überwachung und Messung (Kapitel  7.l.5.1),
  • Nachweise über die Kalibrierung und Überwachung von Messmitteln (Kapitel  7.1.5.2),
  • Nachweise über die Kompetenz des Personals (Kapitel  7.2),
  • notwendige Informationen, um sicher zu sein, dass die Prozesse wie geplant durchgeführt werden (Kapitel 8.1),
  • Nachweis der Konformitätsüberprüfung von Produkt und Dienstleistung (Kapitel  8.2.3.2),
  • Nachweise zu den Eingaben in den Design- und Entwicklungsprozess (Kapitel  8.3.3),
  • Nachweise über die Entwicklungssteuerung (Kapitel  8.3.4),
  • Informationen über Design- und Entwicklungsänderungen (Kapitel  8.3.6),
  • Ergebnisse über die Bewertung, Leistungsüberwachung und Wiederbewertung  externer Dienstleister (Kapitel  8.4),
  • Informationen über die Merkmale von Produkten und Dienstleistungen (Kapitel  8.5.la),
  • Informationen über die durchzuführenden Aktivitäten und die zu erzielenden Ergebnisse (Kapitel  8.5.la),
  • Informationen zur Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit, sofern Nachverfolgbarkeit gefordert ist (Kapitel 8.5.2),
  • Nachweis über die Information der Eigentümer bei Beschädigung etc. von Eigentum der Kunden oder Dienstleister (Kapitel  8.5.3),
  • bei Änderungen Informationen über das Ergebnis der Überprüfung der Änderung, die Person(en), die die Änderung freigeben, und jede notwendige Aktion (Kapitel  8.5.6),
  • Informationen zur Produkt- und Dienstleistungsfreigabe, inklusive Konformitätsnachweis mit den An­ nahmekriterien und Nachverfolgbarkeit zur Person, die die Freigabe erteilt hat (Kapitel8.6),
  • Nachweise,
    • die die Nichtkonformität beschreiben,
    • die den Umgang mit der Nichtkonformität beschreiben, von Sonderfreigaben,
    • zur Identifizierung der Dienststelle, die den Umgang mit der Nichtkonformität entschieden hat (Kapitel 8.7.2),
  • Nachweise über das Ergebnis von Messungen und Überwachungen (Kapitel 9.1.1),
  • Nachweise über die Umsetzung des Auditprogramms und die Auditergebnisse (Kapitel  9.2.2),
  • Nachweis über die Ergebnisse der Managementbewertung (Kapitel 9.3.3),
  • Nachweise über die Art von Nichtkonformitäten und jede entsprechende durchgeführte Aktion (Kapitel 10.2.2a),
  • Nachweis über das Ergebnis jeder durchgeführten Korrekturmaßnahme (Kapitel 10.2.2b).

Das sagen unsere Kunden:

Helfen Sie uns, noch besser zu werden – Hinterlassen Sie eine Google Rezension!

Angebot für ISO 9001 Beratung anfordern