Das Kalibrieren von Messgeräten gemäß der ISO 9001
Die Norm sieht in Abschnitt 7.6 vor, dass Messmittel bzw. Messgeräte regelmäßig kalibriert werden müssen. In Unternehmen, die sehr viele Messgeräte einsetzen oder wo es Geräte mit unterschiedlicher Bedeutung und Wichtigkeit gibt, können jedoch Ausnahmen gemacht werden. Diese Flexibilität ist ein Prinzip der ISO 9001: Sie wird an reale Gegebenheiten vor Ort angepasst.
Ein anschauliches Beispiel sind Messgeräte, die im Prozess nicht qualitätsrelevant sind, weil sie lediglich für nebensächliche Aufgaben verwendet werden. Spielen Messgeräte aber in einer Endabnahme eine Rolle, müssen sie kalibriert werden – denn hier steht die Qualität im Vordergrund.
Kalibrierungen sind in verschiedenen Branchen gesetzlich vorgeschrieben, etwa in der Medizintechnik. Hier erübrigt sich die Frage. Jedoch kommen auch in diesen Bereichen Messgeräte vor, die keiner Kalibrierungspflicht nach der ISO 9001 unterliegen, beispielsweise Messgeräte bei der Instandhaltung. Wenn ein Gerät nur das Vorhandensein von Strom misst oder Waagen im Lager die angelieferten Mengen prüfen, fordert die Norm hier keine Kalibrierung, denn die Messergebnisse müssen nicht hundertprozentig präzise sein und haben keinen Einfluss auf das Endprodukt.
Anpaasung vom Kalibrierzeitraum
Wenn eine Kalibierung erforderlich ist kann der Kalibrierungszeitraum angepasst werden – alle vier oder fünf Jahre für Geräte, die nicht ständig an vorderster Front eingesetzt werden.
Was ebenfalls möglich ist: Mehrere Geräte können untereinander abgeglichen bzw. kalibriert werden, wenn beim ersten Messgerät eine externe Kalibrierung erfolgt ist.
Für alle Kalibrierungen gilt: Sie werden dokumentiert und die Nachweise aufbewahrt – dann ist die ISO 9001 voll erfüllt.