Auditor-Update ISO 9001:2026: die zehn Neuerungen als Auditfragen – mit ISO 19011:2026 und Remote-Audit
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Was sich für Auditoren ändert: sechs Hauptänderungen, zehn Auditstellen, drei Fristen
Die sechste Ausgabe der ISO 9001 ersetzt die 2015er Fassung samt Klimawandel-Amendment 2024. Das Vorwort nennt sechs Hauptänderungen: eigene Begriffe in Kapitel 3; Qualitätskultur und ethisches Verhalten; Trennung von Risiken und Chancen; gestärktes Änderungsmanagement; erweiterter informativer Anhang A; Anhang B gestrichen. Die Kapitelstruktur 4 bis 10 bleibt – ein 2015-Handbuch passt weiter.
Für den Auditor zählen nicht die sechs Überschriften, sondern die Stellen, an denen eine Anforderung dazukommt oder schärfer wird. Es sind zehn:
| Nr. | Stelle | Neu oder präzisiert | Modul |
|---|---|---|---|
| 1 | 4.1 / 4.2 | Klimawandel als Kontextthema prüfen; welche Anforderungen interessierter Parteien das QMS behandelt | 2 |
| 2 | 5.1.1 / 7.3 | Leitung fördert Qualitätskultur und ethisches Verhalten; Mitarbeitende kennen beides | 3 |
| 3 | 6.1.2 / 6.1.3 | Chancen eigenständig bestimmen, bewerten, Maßnahmen, Wirksamkeit | 4 |
| 4 | 6.3 | Änderungen: Kommunikation, Wirksamkeit überwachen, Ergebnis überprüfen | 5 |
| 5 | 7.1.6 | Wissen bewahren, anwenden und teilen | 6 |
| 6 | 7.1.3 / 7.1.4 / 7.5 | Präzisierung: Arbeit vor Ort, remote, gemischt; „verfügbare“ dokumentierte Information | 6 |
| 7 | 8.1 / 8.2.1 | Extern bereitgestellte Prozesse gesteuert; Kundeninformation bei Störungen | 7 |
| 8 | 9.2.2 | Auditziel je Audit | 8 |
| 9 | 9.3.2 | Acht Eingaben, darunter Änderungen bei interessierten Parteien | 8 |
| 10 | 10 | 10.1 mit Pflichtmaßnahmen a–c; Beschwerden als Quelle von Nichtkonformitäten | 8 |
Drei Fristen. Global ACI (seit 2026 Nachfolger von IAF/ILAC) gibt den akkreditierten Stellen 36 Monate: ab 31.03.2028 werden neue und Erstzertifizierungen nur noch nach 2026 ausgestellt, am 30.09.2029 endet die Übergangsfrist – danach gelten keine 2015-Zertifikate mehr. Akkreditierte Zertifizierer dürfen erst nach ihrem Akkreditierungsentscheid (spätestens 30.09.2027) nach 2026 zertifizieren. Nicht akkreditierte Stellen setzen eigene Termine – OnlineCert und das Zertifikat „QM-Dienstleistungen Holger Grosser“ stellen ab 1. Januar 2027 bei jedem Audit um. Für Rezertifizierungen gilt die Vorgabe der Akademie: Rezertifizierungen ab 2027 erfolgen nach ISO 9001:2026 – bei OnlineCert und dem eigenen Zertifikat verbindlich, bei akkreditierten Stellen ab ihrem Akkreditierungsentscheid.
Auditorenkompetenz. Die Übergangsregeln verlangen „ausreichend kompetente“ Auditoren ohne feste Schulungsvorgabe. Praxis bei OnlineCert: dieser Kurs plus der Kurs „ISO 9001:2026 – was sich ändert“ (beide Zertifikate in der Auditorenakte), ein beobachtetes 2026-Audit als Co-Auditor und eine kurze Kompetenzbewertung. Das Prüfraster am Kursende ist dafür die Vorlage.
Haltung für alle zehn Stellen: Die Norm bleibt eine Norm für Betriebe jeder Größe. Ein Absatz im Handbuch, eine Zeile im Protokoll, eine Unterweisung mit Datum sind Nachweise. Wer 2027 Konzernformulare verlangt, auditiert nicht die 2026er Fassung, sondern seine eigene Erwartung.
Stelle 1 · Kontext (4.1 / 4.2): Klimawandel prüfen – und die Frage, was das QMS behandelt
Was gilt: Die Organisation muss feststellen, ob der Klimawandel für sie ein relevantes Thema ist. Nicht mehr, nicht weniger. Das Ergebnis darf „nicht relevant“ lauten – wenn es begründet ist. In 4.2 kommt hinzu, dass interessierte Parteien klimabezogene Anforderungen haben können und dass die Organisation festlegt, welche Anforderungen ihrer interessierten Parteien sie über das QMS behandelt.
Auditfrage: „Haben Sie geprüft, ob der Klimawandel für Ihren Betrieb eine Rolle spielt – über Kunden, Lieferketten, Ihre Arbeitsbedingungen?“ Nachfragen: Wo steht das Ergebnis? Verlangt ein Kunde, eine Ausschreibung, eine Bank etwas zu CO₂? Welche Anforderungen davon sind bewusst ins QMS aufgenommen?
Nachweis, der genügt: ein Absatz in Kontextanalyse oder Handbuch mit Ergebnis und Begründung; bei Kundenanforderungen der Eintrag in der Liste der interessierten Parteien.
| Bewertung | Wann |
|---|---|
| Erfüllt | Prüfung dokumentiert, Ergebnis begründet – auch „nicht relevant“ |
| Lücke (Hinweis/Nebenabweichung je nach Verfahren) | Mündlich geprüft, nirgends festgehalten; oder Kundenanforderung zu Klima bekannt, aber nicht in der Liste |
| Fehlt (Abweichung) | Thema unbekannt, keine Prüfung, und ein Kunde verlangt nachweislich CO₂-Angaben |
Fehler des Auditors: eine Klimabilanz, ein Umweltprogramm oder Kennzahlen verlangen. Das steht in ISO 14001, nicht hier. Wer als Elektrohandel mit zwölf Mitarbeitern „nicht relevant, keine Anforderungen bekannt“ schreibt, hat 4.1 erfüllt.
Stelle 2 · Führung und Bewusstsein (5.1.1 / 7.3): Qualitätskultur und ethisches Verhalten auditieren
Die Liste der Führungspflichten wächst von zehn auf zwölf: i) Qualitätskultur und ethisches Verhalten fördern, k) risiko- und chancenbasiertes Denken fördern. Die Anmerkung erklärt, woran man Kultur erkennt: an geteilten Werten, Haltungen, Praktiken und Handlungen. In 7.3 e) müssen Mitarbeitende die Qualitätskultur und das ethische Verhalten der Organisation kennen. Und 7.1.4 ergänzt, dass beides die Arbeitsumgebung beeinflusst.
Wie man das auditiert, ohne Gesinnung zu prüfen – drei Fragen an drei Stellen:
| An wen | Frage | Was Sie hören wollen |
|---|---|---|
| Leitung | „Was heißt bei Ihnen Qualitätskultur und anständiges Verhalten – und wie zeigen Sie das?“ | Drei bis fünf Sätze, die zur Firma passen, kein Leitbild aus dem Internet |
| Leitung | „Was ist in den letzten zwölf Monaten passiert, das zeigt, dass Sie es ernst meinen?“ | Ein Beispiel: Fehler gemeldet und nicht bestraft; Auftrag abgelehnt, weil nicht sauber machbar |
| Mitarbeiter | „Was passiert hier, wenn jemand einen Fehler meldet?“ | Dieselbe Antwort wie oben – sonst ist die Kultur nur Papier |
Nachweis, der genügt: Grundsätze in Politik oder Handbuch (drei bis fünf Sätze) und ein Unterweisungsnachweis mit Datum, in dem das Thema vorkommt. Mehr verlangt die Norm nicht.
Bewertung: Erfüllt, wenn Leitung und Mitarbeiter übereinstimmend antworten und ein Nachweis der Bekanntmachung existiert. Lücke, wenn nur die Leitung redet und niemand sonst davon weiß. Fehlt, wenn die Leitung das Thema nicht kennt – 2027 die häufigste Feststellung, weil 2015-Politiken dazu schweigen.
Der Prüfstein: Fragen Sie den jüngsten Mitarbeiter. Kann er in eigenen Worten sagen, was hier „anständig arbeiten“ heißt, ist 7.3 e) erfüllt. Zitiert er den Aushang auswendig, fragen Sie nach einem Beispiel.
Stelle 3 · Chancen (6.1.3): eigenes Kapitel, eigene Wirksamkeit – bis in 9.1.3 und 9.3.2
2015 standen Risiken und Chancen in einem Satz, und die meisten Analysen behandelten Chancen als Fußnote. 2026 bekommt jede Seite ihr Unterkapitel mit demselben Aufbau: bestimmen, analysieren, bewerten, Maßnahmen planen, in die Prozesse integrieren, Wirksamkeit bewerten. Die Spur zieht sich durch die Norm: 9.1.3 f) verlangt die Auswertung der Wirksamkeit der Chancenmaßnahmen, 9.3.2 h) macht sie zur Eingabe der Managementbewertung. Die Anmerkung zu 6.1.3 nennt Beispiele: neue Praktiken, neue Produkte, Partnerschaften, neue Technik, Initiativen für Kundenbedürfnisse.
Auditfrage: „Welche Chancen haben Sie bestimmt – und was ist daraus geworden?“ Nachfragen: Stehen die Chancen getrennt von den Risiken, mit eigener Bewertung? Welche Maßnahme ist aus einer Chance entstanden, hat sie gewirkt? Wo taucht das in der Managementbewertung auf?
Nachweis, der genügt: eine Spalte oder ein Abschnitt „Chancen“ in der bestehenden Risiken-Analyse – Chance, Nutzen/Aufwand, Maßnahme, Termin, Wirksamkeit – und eine Zeile in der Managementbewertung.
Bewertung: Erfüllt bei zwei bis drei bewerteten Chancen mit Maßnahme und Wirksamkeitsurteil. Lücke, wenn Chancen genannt, aber weder bewertet noch nachverfolgt sind. Fehlt, wenn die Analyse nur Risiken kennt.
Fehler des Auditors: eine SWOT-Analyse oder Strategiepapiere verlangen. „Neue Kundengruppe Pflegeheime – Nutzen hoch, Aufwand mittel – Vertrieb bis Juni – Ergebnis: zwei Aufträge“ ist eine vollständige Chance.
Stelle 4 · Änderungen (6.3): kommunizieren, Wirksamkeit überwachen, Ergebnis überprüfen
Das Vorwort nennt es „gestärktes Änderungsmanagement“. Konkret: Zu den vier Punkten von 2015 (Zweck und Folgen, Integrität des QMS, Ressourcen, Verantwortlichkeiten) kommen e) die Kommunikation der Änderung, f) wie die Wirksamkeit überwacht und bewertet wird, g) wie die Ergebnisse überprüft werden. 5.3 f) verpflichtet die Leitung ausdrücklich, die Integrität des QMS auch bei Änderungen zu sichern.
Abgrenzung: 6.3 betrifft Änderungen am System (neue Software, Standort, Leistung, Verantwortliche). Änderungen an einem einzelnen Auftrag laufen über 8.2.4 und 8.5.6 – dort hat sich nichts geändert.
Auditfrage – immer an der letzten echten Änderung: „Nehmen wir die neue Warenwirtschaft: Wie geplant, wen informiert, woher wissen Sie, dass sie funktioniert?“ Nachfragen: Wo steht, wer informiert wurde? Wann wurde die Wirksamkeit geprüft, mit welchem Ergebnis? Was wurde danach angepasst?
Nachweis, der genügt: ein Änderungsblatt oder eine Zeile im Maßnahmenplan mit Grund, Beteiligten, Information (wer, wann), Wirksamkeitsprüfung (Datum, Ergebnis). Keine Change-Management-Software.
Bewertung: Erfüllt, wenn für die letzte wesentliche Änderung alle drei neuen Punkte belegbar sind. Lücke, wenn die Änderung dokumentiert, aber Kommunikation oder Wirksamkeit nicht nachvollziehbar sind. Fehlt, wenn Änderungen gar nicht als solche behandelt werden („haben wir einfach gemacht“).
Stellen 5 und 6 · Wissen (7.1.6), Arbeitsformen (7.1.3 / 7.1.4) und „verfügbare“ Information (7.5)
Zwei Stellen, bei denen Auditoren 2027 eher zu viel als zu wenig verlangen werden.
Wissen (7.1.6): Wissen ist zu bewahren, anzuwenden und zu teilen, soweit erforderlich. Neu ist das Teilen. Auditfrage: „Wenn Ihr erfahrenster Mitarbeiter morgen ausfällt – wo steckt sein Wissen, wer kommt daran?“ Nachweis: Vertretungsregel, Einarbeitungsplan, Checklisten, Arbeitsanweisungen. Bewertung: Erfüllt, wenn für Schlüsselaufgaben Vertretung und Ablage existieren; Lücke, wenn Wissen nur in einem Kopf steckt.
Arbeitsformen (7.1.3 / 7.1.4): Die Anmerkung zu 7.1.3 nennt ausdrücklich Arbeit vor Ort, remote oder gemischt. Das ist eine Präzisierung, keine neue Forderung – Infrastruktur und Arbeitsumgebung mussten schon immer für alle Arbeitsformen bestimmt und bereitgestellt sein. Soziale und psychische Faktoren standen 2015 ebenfalls in der Anmerkung zu 7.1.4; neu ist nur der Satz, dass Qualitätskultur und Ethik diese Faktoren beeinflussen. Auditfrage, wenn remote gearbeitet wird: „Wie kommt die Kollegin im Homeoffice an die gültigen Vorgaben, und wie wird ihre Arbeit geprüft?“ Nachweis: Homeoffice-Regel oder ein Absatz im Handbuch; wird nur vor Ort gearbeitet, genügt die Feststellung.
Bewertungsregel für Stelle 6: höchstens „Lücke“, wenn Remote-Arbeit ungeregelt läuft. Eine Abweichung „Hybridarbeit nicht geregelt“ gegen einen Betrieb ohne Homeoffice ist ein Auditorenfehler.
„Verfügbar“ (7.5): Die Norm sagt durchgehend „dokumentierte Information muss verfügbar sein“ statt „aufrechterhalten“ (Vorgabe) und „aufbewahren“ (Nachweis). Inhaltlich ändert sich nichts; 7.5.3.1 a) verlangt wie 2015, dass sie dort und dann verfügbar ist, wo sie gebraucht wird. Für Auditberichte: die neue Formulierung übernehmen, keine Feststellung allein wegen der alten Wortwahl im Handbuch.
Stelle 7 · Betrieb (8.1 / 8.2.1): extern bereitgestellte Prozesse steuern, Kunden bei Störungen informieren
Extern bereitgestellte Prozesse (8.1): 8.1 verlangt jetzt ausdrücklich, dass extern bereitgestellte Prozesse, Produkte und Dienstleistungen, die für das QMS relevant sind, gesteuert werden – mit Verweis auf 8.4. Neu ist der Satz an dieser Stelle, nicht die Pflicht. Für den Auditor heißt das: Die Frage „Was erledigen andere für Sie?“ gehört an den Anfang der Betriebsplanung, nicht erst zu 8.4. Nachweis: Liste der ausgelagerten Prozesse (Lohnfertigung, Spedition, Nachunternehmer, Cloud) mit der Steuerung (Lieferantenbewertung, Wareneingangsprüfung, Abnahme).
Kundeninformation bei Störungen (8.2.1 e): Die Kundenkommunikation umfasst neu die Information über Notfallmaßnahmen, einschließlich Störungen der Leistungserbringung. Auditfrage: „Lieferant fällt aus, Maschine steht, Termin nicht haltbar – was erfährt der Kunde wann, und wo steht die Regel?“ Nachfragen: Gab es im letzten Jahr eine Störung, wie lief die Information? Wer darf einen neuen Termin zusagen?
Nachweis, der genügt: ein Satz im Prozessblatt Auftragsabwicklung (wer informiert wann wie) und ein Beispiel – die Mail an den Kunden vom letzten Lieferausfall.
Bewertung: Erfüllt mit Regel und Beispiel. Lücke, wenn „machen wir natürlich“, aber nichts festgelegt. Fehlt, wenn im letzten Jahr eine Störung ohne Kundeninformation lief und das aus der Reklamation hervorgeht.
Entwicklung (8.3.1): Die Anmerkung lässt iterative Zyklen aus Review, Verifizierung, Validierung zu – agile Entwicklung ist normkonform. Kein neues Auditthema, aber ein Argument gegen die Forderung nach Wasserfall-Phasenplänen bei Softwarebetrieben.
Stellen 8 bis 10 · Bewertung und Verbesserung (9.2.2 / 9.3.2 / 10): Auditziel, acht Eingaben, Beschwerden
Drei Stellen, die der Auditor an den eigenen Dokumenten des Betriebs prüft – Auditplan, Protokoll der Managementbewertung, Fehlersammelliste.
Auditziel (9.2.2 a): Für jedes Audit sind Auditziele, Kriterien und Umfang festzulegen; das Auditprogramm berücksichtigt neben Bedeutung der Prozesse und früheren Ergebnissen auch Änderungen. Auditfrage: „Was war das Ziel Ihres letzten internen Audits – was wollten Sie herausfinden?“ Nachweis: eine Zeile „Auditziel“ im Auditplan oder Bericht. Bewertung: Lücke, wenn Kriterien und Umfang stehen, aber kein Ziel; erfüllt, wenn der Bericht beantwortet, ob das Ziel erreicht wurde.
Acht Eingaben (9.3.2): a) Stand der Maßnahmen, b) Änderungen externer/interner Themen, c) Änderungen bei Erfordernissen und Erwartungen interessierter Parteien, d) Leistung mit sieben Unterpunkten, e) Verbesserungsmöglichkeiten, f) Angemessenheit der Ressourcen, g) Wirksamkeit der Risikomaßnahmen, h) Wirksamkeit der Chancenmaßnahmen. Auditfrage: „Welche Eingaben hatte Ihre letzte Bewertung – und haben sich bei Kunden, Lieferanten, Behörden Anforderungen geändert?“ Nachweis: Protokoll nach den Eingaben gegliedert. Bewertung: Lücke, wenn Eingaben fehlen (die 2015-Vorlage hat nur sechs, a bis f); fehlt, wenn die Bewertung ein Fließtext ohne erkennbare Eingaben ist.
Verbesserung (10.1): 10.3 ist in 10.1 aufgegangen; 10.1 verlangt jetzt ausdrücklich Maßnahmen zu a) Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, b) künftigen Bedürfnissen und Erwartungen, c) Korrektur, Vermeidung oder Verringerung unerwünschter Wirkungen. Im Kleinbetrieb belegt der Maßnahmenplan aus der Managementbewertung alle drei – der Auditor prüft, ob zu jedem Buchstaben mindestens eine Maßnahme erkennbar ist.
Beschwerden (10.2.1 Anmerkung): Kundenbeschwerden können Quelle von Nichtkonformitäten sein. Auditfrage: „Wie behandeln Sie eine Beschwerde über Termine oder Erreichbarkeit – läuft die durch dieselbe Ursachenanalyse wie eine Reklamation?“ Nachweis: Beschwerde in der Fehlersammelliste mit Ursache und Maßnahme. Bewertung: Lücke, wenn Beschwerden „am Telefon geregelt“ werden; es ist eine Anmerkung, also kein Abweichungsgrund für sich – aber eine 10.2-Abweichung, wenn eine bekannte Beschwerde ohne Korrektur blieb.
ISO 19011:2026 · Remote-Audit-Methoden: Technik, Vertraulichkeit, Notfallplan, Screenshots mit Erlaubnis
Die ISO 19011:2026 holt nach, was seit 2020 Praxis ist: Das Remote-Audit bekommt einen Begriff (3.4 Remote-Audit-Methode), eine Tabelle und einen eigenen Abschnitt A.16 – übernommen aus ISO/IEC TS 17012. Kernsatz: Remote-Methoden sind gleichwertig, wenn Auditziel, Vertrauensniveau und behördliche Anforderungen es zulassen; auf Ebene des Auditprogramms ist ein ausgewogenes Verhältnis zu Vor-Ort-Audits sicherzustellen.
Tabelle A.1 – vier Felder: vor Ort oder remote, jeweils mit oder ohne menschliche Interaktion. Remote mit Interaktion: Befragung per Video, Beobachtung der Arbeit mit Hilfe eines Betreuers, Checklisten und Dokumentenprüfung gemeinsam, Stichproben. Remote ohne Interaktion: Dokumentenprüfung, Beobachtung per Überwachung (unter sozialen und gesetzlichen Vorgaben), Datenanalyse.
A.16 – was der Auditor vorher regelt:
| Punkt | Praxis im Kleinbetrieb |
|---|---|
| Fernzugriff, Geräte, Software vereinbart | Videodienst festlegen; wer teilt den Bildschirm; Dokumente vorab oder live |
| Technische Prüfung vor dem Audit | Zehn-Minuten-Test am Vortag: Ton, Kamera, Bildschirmfreigabe |
| Notfallplan, mitgeteilt | Telefonnummer, Ersatzdienst, Regel „bei Abbruch über 15 Minuten wird Auditzeit nachgeholt“ |
| Datensicherheit und Vertraulichkeit | Keine Aufzeichnung ohne Zustimmung; Dateien über vereinbarten Weg, nicht per Chat |
| Grundrisse / Diagramme der Remote-Standorte | Bei Werkstatt-Rundgang per Handy: Grundriss vorab, Route festlegen |
| Störgeräusche, Unterbrechungen vermeiden | Besprechungsraum, Tür zu, Telefon aus |
| Erlaubnis vor Screenshots und Aufnahmen | Jede Kopie dokumentierter Information nur nach Frage – und im Bericht vermerken |
| Vertraulichkeit in Pausen | Mikrofon stumm, Kamera aus – ausdrücklich ansagen |
Kompetenz des Auditors (A.16): technische Kenntnisse der eingesetzten Technik und die Fähigkeit, Audits remote wirksam zu führen – das gehört in die Auditorenakte.
Befragung per Video (A.17 g): nonverbale Kommunikation ist begrenzt; der Schwerpunkt liegt auf der Art der Fragen, die zu objektiven Nachweisen führen. Praktisch: öfter „Zeigen Sie mir …“ als „Wie läuft …“, und das Gezeigte benennen lassen („Welches Datum steht auf dem Prüfprotokoll?“).
ISO 19011:2026 · Sieben Prinzipien, Verifizieren von Informationen, Feststellungen formulieren
Die sieben Auditprinzipien sind inhaltlich die von 2018, jetzt als eigene Unterabschnitte 4.2 bis 4.8: Integrität, sachliche Darstellung, angemessene berufliche Sorgfalt, Vertraulichkeit, Unabhängigkeit, faktengestützter Ansatz, risikobasierter Ansatz. Zwei davon tragen die 2026-Umstellung:
Faktengestützt (4.7): Auditnachweise sollen verifizierbar sein und auf Stichproben beruhen. Für die zehn neuen Stellen heißt das: nicht fragen „Haben Sie Qualitätskultur?“, sondern den Nachweis anschauen und den Mitarbeiter befragen. Risikobasiert (4.8): Das Audit konzentriert sich auf das, was für den Auftraggeber wichtig ist – im Umstellungsaudit auf die Stellen, an denen der Betrieb erfahrungsgemäß Lücken hat (Chancen, Managementbewertung, Beschwerden), nicht auf Wortwahl im Handbuch.
Verifizieren (A.5): Informationen sollen vollständig (alle erwarteten Inhalte), richtig (stimmt mit zuverlässigen Quellen überein), konsistent (in sich und mit anderen Dokumenten) und aktuell sein. Beispiel 9.3.2: Das Protokoll nennt acht Eingaben (vollständig), die Kennzahlen stimmen mit der Auswertung überein (konsistent), das Datum liegt im letzten Jahr (aktuell).
Sachkundiges Urteil (A.3): Auditoren sollen nicht jeden Satz der Norm mit einem Satz der Verfahrensanweisung abgleichen, sondern beurteilen, ob die Absicht des Abschnitts erfüllt ist. Das ist die Rechtsgrundlage dafür, bei Stelle 6 (Arbeitsformen) nicht zu überziehen – und bei Stelle 2 (Qualitätskultur) nicht mit einem Aushang zufrieden zu sein.
Feststellungen (A.18): Konformitäten und Nichtkonformitäten werden mit Bezug auf das Kriterium, den Nachweis und – bei Nichtkonformitäten – der Abweichung formuliert, bei Bedarf kategorisiert. Muster für 2026:
| Element | Beispiel |
|---|---|
| Kriterium | ISO 9001:2026, 9.3.2 c) – Änderungen bei interessierten Parteien als Eingabe der Managementbewertung |
| Nachweis | Protokoll Managementbewertung vom 12.03.2026, Gliederung mit sieben Punkten |
| Abweichung | Änderungen bei interessierten Parteien werden nicht behandelt |
| Kategorie | Nebenabweichung – System vorhanden, eine Eingabe fehlt |
Der Auditplan 2027: Auditziel, Delta-Block, Remote-Angaben – und die zehn Fragen in 45 Minuten
Das erste Audit nach 2026 braucht keinen neuen Auditplan – nur drei Ergänzungen im bestehenden:
1. Auditziel (Pflicht). Eine Zeile oberhalb von Kriterien und Umfang: „Prüfen, ob das QMS die Anforderungen der ISO 9001:2026 erfüllt, insbesondere die zehn geänderten Stellen; Vorbereitung auf das Zertifizierungsaudit am …“. Der Bericht beantwortet am Ende, ob das Ziel erreicht wurde.
2. Delta-Block, 45 Minuten. Die zehn Stellen verteilt auf die Gesprächspartner:
| Gesprächspartner | Stellen | Zeit |
|---|---|---|
| Geschäftsleitung | 1 Klimawandel, 2 Qualitätskultur/Ethik, 3 Chancen, 9 acht Eingaben, 10 Verbesserung | 20 Min. |
| QMB | 4 Änderungen, 5 Wissen, 7 Störungen/externe Prozesse, 8 Auditziel | 15 Min. |
| Ein Mitarbeiter | 2 Qualitätskultur (Gegenprobe), 6 Arbeitsformen, 10 Beschwerden | 10 Min. |
Die übrigen Kapitel werden wie bisher auditiert – nur mit der Formulierung „verfügbar“ im Bericht.
3. Remote-Angaben (wenn per Video). Im Plan: Videodienst, Technikprüfung am Vortag, Notfallnummer, Regel für Unterbrechung, Erlaubnis für Screenshots, Bildschirmfreigabe durch den Betrieb. Das sind die Punkte aus A.16 – im Plan stehen sie, damit der Betrieb sie vorher kennt.
Reihenfolge der Fragen: Mit der Managementbewertung beginnen (Stelle 9) – dort zeigt sich in fünf Minuten, ob der Betrieb die 2026er Fassung schon kennt. Dann Chancen (3), Änderungen (4), Qualitätskultur (2) bei der Leitung; den Rest beim QMB; die Gegenprobe beim Mitarbeiter zum Schluss.
Interne Audits vor der Dokumenten-Umstellung: Wer 2027 intern nach 2026 auditiert, während das Handbuch noch 2015 ist, stellt keine Abweichungen zu Wortwahl fest, sondern nur zu fehlenden Inhalten (keine Chancen, nur sechs Eingaben). Die Umstellung der Dokumente ist dann eine Maßnahme im Bericht, nicht zehn Feststellungen.
Für Zertifizierungsauditoren und Prüfer: das Umstellungsaudit, Zertifikat mit Normjahr, Beschlussvorlage
Dieses Modul richtet sich an Auditoren und Prüfer einer Zertifizierungsstelle. Interne Auditoren können es überspringen – die Prüffragen dazu sind gekennzeichnet.
Die Übergangsregeln (Global ACI TECH-3-TR): Das Umstellungsaudit darf mit einem Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit kombiniert oder gesondert durchgeführt werden. Zusätzliche Auditzeit nur mit Begründung, kein fester Zuschlag. Remote ist zulässig. Der Kunde muss keine Pflichtunterlagen vorlegen; eine Gap-Analyse ist Empfehlung. Auditoren müssen „ausreichend kompetent“ sein. Akkreditierte Zertifikate nach 2026 gibt es erst nach dem Akkreditierungsentscheid (spätestens 30.09.2027); ab 31.03.2028 neue und Erstzertifizierungen nur nach 2026; 30.09.2029 Ende der Übergangsfrist und damit aller 2015-Zertifikate.
Ablauf bei OnlineCert und eigenem Zertifikat (ab 1.1.2027): Jedes Überwachungs- und Rezertifizierungsaudit läuft nach ISO 9001:2026 – Rezertifizierungen ab 2027 erfolgen nach ISO 9001:2026 (Vorgabe der Akademie).
| Schritt | Wer | Was |
|---|---|---|
| Sechs Wochen vorher | Zertifizierungsstelle | Einladung mit Delta-Liste und Link zum kostenlosen Selbstcheck; Hinweis „Ihr Audit läuft nach ISO 9001:2026“ |
| Audit | Auditor | Reguläres Audit plus Delta-Block (45 Minuten); keine Zusatzzeit, kein Zuschlag |
| Bericht | Auditor | Normbezug ISO 9001:2026 in Kopf und Feststellungen; neue Fragenblöcke 4.1, 5.1.1, 6.1.3, 6.3, 7.3, 9.2.2, 9.3.2; Begriff „dokumentierte Information verfügbar“ |
| Beschlussvorlage | Auditor → Prüfer | Prüfpunkt „Umstellung auf 2026 geprüft: zehn Stellen bewertet, Abweichungen geschlossen“ |
| Zertifikat | Zertifizierungsstelle | Normjahr 2026 auf Zertifikat, QR-Badge und Prüfseite; Hinweis „nicht akkreditiert“ bleibt |
Was der Prüfer im Bericht sucht: je Stelle eine Aussage (erfüllt / Feststellung), nicht nur „2026 berücksichtigt“; bei Nebenabweichungen die Korrekturfrist; bei Hauptabweichungen (z. B. keine Managementbewertung mit acht Eingaben und keine Chancen) die Nachprüfung vor Zertifikatserteilung. Unterzeichner des Berichts und Auditor müssen übereinstimmen; abweichende Normjahre im Bericht (Kopf 2026, Feststellung „ISO 9001:2015, 6.1“) sind der häufigste Rückläufer.
Zeitaufwand messen: Die ersten fünf 2026-Audits werden mit Zeitnachweis je Delta-Block geführt. Erst danach entscheidet der Ausschuss, ob die Auditzeit in Angeboten angepasst wird – nie als Zuschlag gegenüber Bestandskunden.
Praxisfall Lindner Elektrotechnik: 2015-Dokumentation auf 2026 auditieren – und der Nachweis für die Auditorenakte
Lindner Elektrotechnik GmbH (erfunden) – Elektroinstallation und Gebäudetechnik, 14 Mitarbeiter, zwei Monteurkolonnen, ein Büro mit Homeoffice-Tag, zertifiziert seit 2019 mit einem sauberen 2015-System. Das Überwachungsaudit im Februar 2027 ist das erste nach ISO 9001:2026.
Im Download liegen sechs Auszüge aus den Dokumenten des Betriebs: Qualitätspolitik, Kontextanalyse mit Liste der interessierten Parteien, Risiken-und-Chancen-Analyse, Protokoll der Managementbewertung 2026, Auditplan 2026, Reklamations- und Beschwerdeliste – plus das Protokoll eines Kurzgesprächs mit der Geschäftsführerin und einem Monteur. Darin stecken sechs Lücken gegenüber 2026, zwei Stellen sind erfüllt, und zwei sind Fallen, bei denen ein Auditor leicht überzieht.
Aufgabe (60 Minuten):
- Jede der zehn Stellen bewerten: erfüllt / Lücke / fehlt – mit dem Nachweis aus dem Auszug.
- Für drei Lücken eine Feststellung nach A.18 schreiben: Kriterium mit Kapitel, Nachweis, Abweichung, Kategorie.
- Den Absatz „Umstellung auf ISO 9001:2026“ für den Auditbericht formulieren (fünf bis acht Sätze).
- Die beiden Fallen benennen – und begründen, warum dort keine Feststellung gehört.
Die Musterlösung zeigt die Bewertung je Stelle, drei ausformulierte Feststellungen, den Berichtsabsatz und die Begründung zu den Fallen. Vergleichen Sie Ihre Einstufungen – Abweichungen um eine Stufe sind normal, Abweichungen bei den Fallen sind der Lernpunkt.
Der Nachweis für die Auditorenakte. Die Übergangsregeln verlangen „ausreichend kompetente“ Auditoren. Das Prüfraster dokumentiert je Auditor: die beiden Kurszertifikate (dieser Kurs, „ISO 9001:2026 – was sich ändert“), ein beobachtetes 2026-Audit als Co-Auditor mit Datum, die Kompetenzbewertung in fünf Kriterien (kennt die zehn Stellen, fragt nach Nachweisen, bewertet mit Augenmaß, formuliert Feststellungen nach A.18, beherrscht Remote-Methoden) und die Freigabe durch den Auditprogrammverantwortlichen. Jährliche Pflege: Normfragen-Quiz der Akademie, Überprüfung auf neue Interpretationen (ISO/TC 176, Global ACI) alle sechs Monate.
📄 Übungsfirma Lindner Elektrotechnik: Betrieb, sechs Dokumentauszüge mit eingebauten 2026-Lücken, Gesprächsprotokoll, Aufgabenblatt📄 Musterlösung: Bewertung der zehn Stellen, drei Feststellungen nach A.18, Berichtsabsatz, die zwei Fallen📄 Prüfraster Kompetenznachweis Auditor ISO 9001:2026 für die Auditorenakte: Kurse, Co-Audit, fünf Bewertungskriterien, Freigabe, jährliche Pflege
Verfahren im eigenen Haus
Dieses Modul füllt Ihr Unternehmen aus. Der allgemeine Teil der Schulung endet hier; was folgt, kennt nur Ihr Betrieb:
| Punkt | Was festgehalten wird |
|---|---|
| Ansprechpartner | Wer ist QM-Beauftragter bzw. Ansprechpartner für QM-Fragen? Wer vertritt ihn? |
| Dokumente und Vorlagen | Wo liegen Handbuch, Prozessblätter und die Vorlagen, die zu diesem Thema benutzt werden (Ordner, Cloud, Papier)? |
| Nachweise | Wo werden die Nachweise zu diesem Thema abgelegt, und wie lange werden sie aufbewahrt? |
| Freigabe | Wer gibt Dokumente, Änderungen und Entscheidungen zu diesem Thema frei? |
| Termine | Welche festen Termine gelten (internes Audit, Managementbewertung, externes Audit)? |
Betriebe mit Firmenkonto der Akademie erhalten dieses Modul mit ihren eigenen Angaben; die Teilnehmer sehen dann Namen, Termine und Ablageorte ihres Unternehmens. Ohne Anpassung gilt: Fragen Sie Ihre Geschäftsführung oder Ihren QM-Beauftragten, wo diese Angaben in Ihrem Betrieb festgelegt sind – in der Regel im QM-Handbuch.
Abschlusstest
43 Fragen, je eine richtige Antwort. Zum Bestehen brauchen Sie 35 richtige (80 %). Die Auswertung erfolgt auf dem Server — hier auf der Seite steht keine Lösung.
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Wie es weitergeht
Am echten Fall üben: Praxistraining Auditor ISO 9001 mit KI-Übungsfirma (20 € netto) – Auditart intern, Lieferant oder Zertifizierung; Übungsfirma „2026-Modus“ (Lindner Elektrotechnik, Umstellungsaudit) verfügbar.
Betrieb vor dem ersten 2026-Audit: Gap-Audit „Umstellung auf ISO 9001:2026“ im Probeaudit (20 € netto): KI-Auditor prüft die zehn Neuerungen an den eigenen Unterlagen und schreibt den Gap-Bericht mit Textvorschlägen.
Weitere kostenlose Unterweisungen finden Sie in der Online Akademie. Fragen zur Umsetzung im eigenen Betrieb beantworten wir über das Kontaktformular.
Fachliche Rückfragen zu dieser Unterweisung: Holger.grosser@iso9001.info · Telefon 0911-49522541. Eine Online-Unterweisung erfüllt die Unterweisungspflicht nur, wenn Rückfragen an eine unterweisende Person möglich sind.