Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer — Theorieteil der Unterweisung Flurförderzeuge
Darum geht es
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Was dieser Kurs nicht leistet (aufklappen)
Worum es geht und was dieser Kurs nicht ist
Dieser Kurs ist der Theorieteil der jährlichen Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 für Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand. Er frischt auf, was jeder beauftragte Fahrer wissen muss – Pflichten, tägliche Einsatzprüfung, Standsicherheit und Tragfähigkeitsschild, sicheres Fahren, Lasten aufnehmen und stapeln, Verlassen, Abstellen, Laden – und prüft das Verständnis mit einem Test, bei dem jede Frage richtig sein muss (falsche Antworten werden erklärt, Wiederholung erlaubt).
Voraussetzung: Sie besitzen einen gültigen Fahrausweis nach DGUV Grundsatz 308-001 und sind von Ihrem Arbeitgeber schriftlich beauftragt. Dieser Kurs bildet nicht aus.
Was der Kurs nicht leistet: Er ersetzt nicht die arbeitsplatzbezogene Unterweisung. Die Betriebsanweisung Ihres Staplers, die Verkehrswege und Gefahrenstellen in Ihrem Betrieb, die Einsatzprüfung am eigenen Gerät und das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten gehören dazu – erst beides zusammen, mit Ihrer Unterschrift auf dem Unterweisungsnachweis, ist die Unterweisung (DGUV Regel 100-001, Ziffer 2.3.1). Nicht enthalten sind außerdem die Ausbildung zum Fahrausweis (Stufen 1–3 nach DGUV Grundsatz 308-001), geländegängige Teleskopstapler (DGUV Grundsatz 308-009) sowie Kran- und Hubarbeitsbühnen.
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Theorie online, Betrieb vor Ort: Der Kurs ist der allgemeine Teil der jährlichen Stapler-Unterweisung. Betriebsanweisung, Verkehrswege und das Gespräch mit dem Vorgesetzten kommen dazu.
Warum jedes Jahr?
Staplerunfälle sind selten, aber schwer: Umkippen, Anfahren von Personen, abstürzende Lasten, Absturz vom angehobenen Gerät. Die Berufsgenossenschaften zählen jährlich mehrere tausend meldepflichtige Unfälle mit Flurförderzeugen, darunter regelmäßig tödliche. Die meisten passieren erfahrenen Fahrern – durch Routine, Zeitdruck und „das ging bisher immer gut“.
Deshalb verlangt § 4 DGUV Vorschrift 1 die Unterweisung mindestens einmal jährlich, § 12 ArbSchG vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Veränderungen (neues Gerät, neue Verkehrswege, nach einem Unfall). Ohne gültige Unterweisung darf der Arbeitgeber Sie nicht fahren lassen – auch mit Fahrausweis nicht.
Dieser Kurs liefert den Theorieteil. Ihr Betrieb ergänzt ihn um die Betriebsanweisung Ihres Staplers, die Verkehrswege bei Ihnen und das Gespräch mit dem Vorgesetzten. Erst beides zusammen, mit Ihrer Unterschrift auf dem Unterweisungsnachweis, ist die Unterweisung.
Typischer Fehler: „Ich fahre seit 15 Jahren Stapler, ich brauche keine Unterweisung.“ Genau diese Fahrer stehen in der Unfallstatistik – nicht, weil sie es nicht können, sondern weil die Routine die Regeln überdeckt.
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Mindestens einmal jährlich, dokumentiert – und ohne gültige Unterweisung kein Fahren, auch mit Fahrausweis nicht. Die Unfälle treffen die Erfahrenen.
Rechtsgrundlagen und Ihre Pflichten als Fahrer
Wer darf fahren (§ 7 DGUV Vorschrift 68): mindestens 18 Jahre, körperlich und geistig geeignet, ausgebildet mit nachgewiesener Befähigung (Fahrausweis nach DGUV Grundsatz 308-001) und vom Unternehmer schriftlich beauftragt – für bestimmte Geräte und Einsatzbereiche. Ausnahme: Mitgänger-Flurförderzeuge (Deichsel-Hubwagen) brauchen keinen Fahrausweis, aber eine Unterweisung.
Ihre Pflichten als Fahrer:
- nur mit gültiger Beauftragung fahren, nur die Geräte, für die sie gilt
- vor jeder Schicht die Einsatzprüfung durchführen
- Mängel sofort melden; Gerät bei sicherheitsrelevanten Mängeln nicht benutzen
- Betriebsanweisung und Betriebsanleitung des Herstellers beachten
- keine Personen mitnehmen, außer das Gerät ist dafür gebaut
- keinen Alkohol, keine Drogen, keine Medikamente, die das Reaktionsvermögen beeinträchtigen
- Sicherheitsgurt oder Rückhaltesystem benutzen, wenn vorhanden
- Unfälle und Beinaheunfälle melden
Pflichten des Unternehmers: geeignete Geräte, jährliche Prüfung durch eine befähigte Person (§ 37 DGUV Vorschrift 68, „UVV-Prüfung“, Plakette), Betriebsanweisung, Verkehrswege, Beauftragung, Unterweisung. Fehlt eine Prüfplakette oder ist sie abgelaufen: melden, nicht fahren.
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Fahrausweis plus schriftliche Beauftragung – beides, sonst kein Fahren. Abgelaufene Prüfplakette: melden, stehen lassen.
Die tägliche Einsatzprüfung
Vor Schichtbeginn, nicht „irgendwann“. Dauer: 3–5 Minuten. Ergebnis nach Betriebsanweisung dokumentieren (Checkliste oder Tagesliste).
Rundgang um das Gerät:
- Reifen: Luftdruck, Beschädigungen, Fremdkörper, Profil; Vollgummi auf Risse und Ausbrüche
- Gabelzinken: Risse, Verbiegung, Verschleiß (max. 10 % der Zinkendicke), Zinkensicherung eingerastet, beide Zinken gleich hoch
- Hubgerüst: Ketten gleichmäßig gespannt, keine gebrochenen Glieder, Hydraulikschläuche dicht, Rollen und Gleitstücke
- Fahrerschutzdach und Lastschutzgitter unbeschädigt
- Hydraulik: keine Ölspuren unter dem Gerät
- Batterie: Stecker, Kabel, Ladezustand; bei Verbrennern Kraftstoff, Kühlmittel, Abgasanlage
- Kennzeichnung: Tragfähigkeitsschild lesbar, Prüfplakette gültig
Funktionsprüfung im Stand:
- Sitz, Gurt, Spiegel einstellen; Sitzkontaktschalter
- Bremsen: Betriebsbremse, Feststellbremse (am Gefälle oder beim Anfahren prüfen)
- Lenkung: Spiel, Leichtgängigkeit
- Hubeinrichtung: Heben, Senken, Neigen, Seitenschieber – ruckfrei, keine Geräusche
- Hupe, Beleuchtung, Warnleuchte, Rückfahrwarner, Not-Aus
Regel: Ein Mangel an Bremse, Lenkung, Hubgerüst, Ketten, Gabelzinken oder Schutzdach = Gerät stillsetzen, Schlüssel abziehen, Mangel melden, „Defekt“-Schild anbringen. Kleinere Mängel (Spiegel, Beleuchtung bei Tag) nach Betriebsanweisung melden.
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Zwölf Punkte in fünf Minuten, vor der ersten Fahrt. Bremse, Lenkung, Mast, Ketten, Zinken, Schutzdach: ein Mangel – stillsetzen, Schlüssel abziehen, melden.
Standsicherheit: Stabilitätsdreieck und Lastschwerpunkt
Ein Gegengewichtsstapler steht auf drei Punkten: den beiden Vorderrädern und der Mitte der Hinterachse (Pendelachse). Diese drei Punkte bilden das Stabilitätsdreieck. Solange der gemeinsame Schwerpunkt von Stapler und Last innerhalb des Dreiecks liegt, steht das Gerät. Wandert er heraus, kippt es – nach vorn oder zur Seite.
Was den Schwerpunkt nach außen schiebt:
- schwere Last (Hebelwirkung um die Vorderachse)
- Last weit vorn auf den Zinken (großer Lastschwerpunktabstand)
- Last hoch angehoben (Schwerpunkt wandert nach oben, seitliche Reserve schrumpft)
- Mast nach vorn geneigt bei angehobener Last
- Kurvenfahrt, besonders mit hoher Last und hohem Tempo
- Fahren quer zum Gefälle
- Bremsen oder Beschleunigen mit hoher Last
Das Tragfähigkeitsschild (Lastdiagramm) am Stapler sagt, wie viel bei welchem Lastschwerpunktabstand und welcher Hubhöhe erlaubt ist. Die Nenntragfähigkeit (z. B. 2 000 kg) gilt nur beim Nenn-Lastschwerpunkt (meist 500 mm) und oft nur bis zu einer bestimmten Hubhöhe. Bei 800 mm Lastschwerpunkt oder bei Anbaugeräten (Seitenschieber, Klammer) sinkt die zulässige Last deutlich – das steht auf dem Schild oder dem Zusatzschild des Anbaugeräts.
Grundregeln: Last ganz an den Gabelrücken schieben. Fahren mit Last in Bodennähe (ca. 15–20 cm) und Mast leicht nach hinten geneigt. Nie das Gewicht schätzen, wenn das Schild knapp wird – Lieferschein oder Waage.
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Drei Punkte tragen den Stapler. Last an den Gabelrücken, bodennah, Mast nach hinten – und das Schild gilt nur beim Nenn-Lastschwerpunkt.
Sicher fahren
- Geschwindigkeit: Schrittgeschwindigkeit in Hallen mit Personenverkehr, immer so, dass Sie innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können. An Türen, Toren, Kreuzungen, Regalenden: langsam, hupen.
- Sicht: Wenn die Last die Sicht nach vorn versperrt – rückwärts fahren oder Einweiser. Beim Rückwärtsfahren umschauen, nicht nur Spiegel.
- Gefälle und Rampen: mit Last bergauf vorwärts, bergab rückwärts (Last immer bergseitig). Nie quer zum Gefälle, nie auf der Rampe wenden.
- Kurven: langsam, Last abgesenkt. Der Stapler lenkt hinten – das Heck schwenkt aus.
- Verkehrswege: nur markierte Wege, Vorfahrt nach Betriebsordnung, Abstand zu Fußgängern. Fußgänger haben im Zweifel Vorrang.
- Fahrerplatz: Arme, Beine, Kopf innerhalb der Kontur. Kein Fahren mit Personen auf den Zinken oder der Last. Kein Mitfahren ohne zweiten Sitz.
- Elektrostapler: lautlos – rechtzeitig hupen, Personen ansprechen.
- Stapler an öffentlichen Straßen oder am Hoftor: StVO, Beleuchtung, gegebenenfalls Führerschein.
Unfallschwerpunkt Nr. 1: Anfahren von Personen beim Rückwärtsfahren und an unübersichtlichen Stellen. Unfallschwerpunkt Nr. 2: Kippen in der Kurve mit angehobener Last.
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Last bergseitig, Heck schwenkt aus, Fußgänger haben Vorrang. Die zwei häufigsten Unfälle: rückwärts anfahren und in der Kurve kippen.
Lasten aufnehmen, stapeln, absetzen
Aufnehmen: Gabel auf Palettenbreite einstellen, waagerecht, in Bodenhöhe. Gerade anfahren, Zinken vollständig einschieben, Last anheben (10–20 cm), Mast nach hinten neigen, rückwärts frei fahren, erst dann abdrehen.
Stapeln im Regal: Vor dem Regal anhalten, Last senkrecht anheben (Mast senkrecht, nicht nach hinten geneigt), auf Fachhöhe plus wenige Zentimeter, vorsichtig einfahren, absenken, bis die Palette aufliegt, Zinken frei, rückwärts herausfahren, erst dann absenken. Nie mit angehobener Last fahren oder lenken.
Freistapeln: nur standsichere, gleiche Ladeeinheiten; Stapelhöhe nach Betriebsanweisung; Last nicht schieben.
Checkpunkte: Regaltraglast beachten (Schild am Regalfeld). Beschädigte Paletten nicht verwenden. Ladung sichern, wenn sie verrutschen kann. Nie unter angehobener Last arbeiten oder hindurchgehen.
Anbaugeräte: nur mit Freigabe und Zusatzschild; Tragfähigkeit sinkt; Einweisung ins Anbaugerät gehört zur betrieblichen Unterweisung.
Personen heben: nur mit zugelassener Arbeitsbühne, die mit dem Stapler verriegelt ist, und mit schriftlicher Freigabe. Nie auf der Palette, nie auf den Zinken.
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Anhalten, senkrecht heben, einfahren, absetzen, frei fahren, absenken – in dieser Reihenfolge. Nie mit angehobener Last fahren, nie jemand unter der Last.
Verlassen, Abstellen, Störungen, Umkippen
Verlassen des Staplers, auch kurz: Gabel ganz absenken, Mast senkrecht, Feststellbremse anziehen, Fahrtrichtung neutral, Motor aus, Schlüssel abziehen (außer in Sichtweite nach Betriebsanweisung). Ein unbeaufsichtigter Stapler mit steckendem Schlüssel ist eine der häufigsten Auditfeststellungen.
Abstellen: nicht in Fluchtwegen, vor Türen, Notausgängen, Feuerlöschern, Elektroverteilungen; nicht auf Gefälle ohne Unterlegkeil.
Umkippen: Nicht abspringen! Sitzen bleiben, Lenkrad festhalten, Oberkörper von der Kipprichtung weg lehnen, Gurt schützt. Wer abspringt, wird vom Schutzdach erschlagen.
Störungen: Gerät sichern, melden, keine eigenen Reparaturen an Hydraulik, Bremse, Elektrik. Nach jedem Unfall: Erste Hilfe, melden, Gerät prüfen lassen.
Typischer Fehler: „Ich bin nur kurz weg“ – Gabel oben, Schlüssel steckt, Motor läuft. Ein Kind, ein Kollege, ein Lieferant: Jeder kann in diesen zwei Minuten einsteigen oder unter die Gabel geraten.
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Gabel runter, Bremse rein, Motor aus, Schlüssel raus – auch für zwei Minuten. Und beim Kippen: sitzen bleiben, festhalten, nie abspringen.
Laden von Elektrostaplern, Flaschenwechsel bei Gasstaplern
Laden von Elektrostaplern: nur in gekennzeichneten Ladebereichen, mit Belüftung, ohne offenes Feuer und ohne Funken – beim Laden von Blei-Säure-Batterien entsteht Wasserstoff, der mit Luft ein zündfähiges Gemisch bildet. Stecker nur stromlos ziehen (erst Ladegerät aus, dann Stecker). Schutzbrille und Handschuhe bei Arbeiten an der Batterie; Säurekontakt sofort mit viel Wasser spülen, Augen mindestens zehn Minuten, dann Arzt.
Lithium-Ionen-Batterien: nach Herstellerangaben laden, nur das passende Ladegerät, keine beschädigten oder aufgeblähten Batterien laden, Ladebereich frei von brennbarem Material.
Gasstapler: Flaschenwechsel nur, wer eingewiesen ist – im Freien oder in belüfteten Räumen, Ventil vor dem Wechsel schließen, nach dem Anschluss Dichtheit prüfen (Geruch, Lecksuchspray), keine Gasstapler in Kellern, Gruben oder tief liegenden Räumen – Flüssiggas ist schwerer als Luft und sammelt sich am Boden.
Typischer Fehler: Rauchen am Ladeplatz, weil das Tor offen steht. Das offene Tor ändert nichts an der Wasserstoffbildung in der Batterie.
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Laden heißt Wasserstoff: belüftet, kein Feuer, keine Funken, Stecker nur stromlos. Gasstapler nie in Keller und Gruben.
Typische Unfälle und was daraus folgt
Fünf Unfallmuster aus der Statistik der Berufsgenossenschaften, jeweils mit Ursache und Regel:
| Was passierte | Ursache | Regel |
|---|---|---|
| Fußgänger am Hallentor rückwärts angefahren, Beinbruch | Fahrer schaute nur in den Spiegel, Tor nicht einsehbar | an Toren und Kreuzungen anhalten, hupen, umschauen |
| Stapler kippt in Kurve, Fahrer springt ab, schwer verletzt | Last 1,5 m angehoben, zu schnell, kein Gurt | Last unten, langsam, Gurt, bei Kippen sitzen bleiben |
| Palette stürzt aus 4 m Regalhöhe auf Kollegen | Zinken nicht ganz eingeschoben, Last nicht am Gabelrücken, Person im Gefahrenbereich | Zinken voll einschieben, Bereich absperren, niemand unter der Last |
| Fahrer am Hubgerüst eingeklemmt beim Entstören | Hand zwischen Mast und Kette | nie in den Mastbereich greifen, Motor aus, Fachkraft rufen |
| Hand abgetrennt: Kollege hält Last auf den Zinken fest während der Fahrt | Mitfahren auf den Zinken | nie Personen auf Zinken oder Last |
Gemeinsamer Nenner: Routine, Zeitdruck, „schnell mal“. Die Regeln kannten alle Beteiligten.
Der Fall zum Durchspielen: Frühschicht, Lieferung in 20 Minuten, der Kollege ruft „schieb die Palette schnell rüber, ich halte sie fest“. Sie haben die Last 80 cm angehoben, der Weg führt durch das Hallentor zur Rampe. Was ist in dieser Situation falsch? Zählen Sie: Person auf oder an der Last, angehobene Last während der Fahrt, Hallentor ohne Anhalten, Rampe mit Last – vier Regeln in einem Satz. Die richtige Antwort: anhalten, Last absenken, Kollege weg von der Last, Ladung sichern, am Tor hupen und schauen, Rampe mit Last bergseitig.
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Fünf Unfälle, fünf bekannte Regeln. Der gemeinsame Nenner ist nie Unwissen, sondern Routine und Zeitdruck.
Im eigenen Betrieb: Geräte, Wege, Betriebsanweisung, Ansprechpartner
Dieses Modul füllt Ihr Betrieb aus – im Unterweisungsgespräch mit Ihrem Vorgesetzten. Der Theorieteil endet hier. Was jetzt folgt, kennt nur Ihr Betrieb, und kein Online-Kurs kann es Ihnen zeigen:
- Unsere Flurförderzeuge und wer welche fahren darf (Beauftragungsliste)
- Verkehrswege, Einbahnregelungen, Geschwindigkeiten, Fußgängerzonen bei uns
- Besondere Gefahrenstellen (Tore, Rampen, Laderampe, Regalgassen, Außengelände)
- Betriebsanweisung Flurförderzeuge (liegt bei / hängt aus)
- Ladebereich, Tankstelle, Flaschenlager
- Wo liegt die Checkliste für die Einsatzprüfung, an wen werden Mängel gemeldet
- Erste Hilfe, Notruf, Sammelplatz
- Ansprechpartner: Vorgesetzter, Sicherheitsbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Diese Punkte bespricht Ihr Vorgesetzter mit Ihnen. Tragen Sie sie auf dem Unterweisungsnachweis ein. Empfohlen, keine Pflicht: eine kurze praktische Beobachtung – Einsatzprüfung am eigenen Gerät vorführen, eine Palette ein- und auslagern.
So wird aus dem Kurs eine gültige Unterweisung
- Theorieteil online absolvieren, Verständnisprüfung mit 100 % bestehen, Teilnahmebestätigung erhalten.
- Unterweisungsnachweis ausdrucken (Felder unten).
- Gespräch mit dem Vorgesetzten: Betriebsanweisung, Punkte aus dem Modul „Im eigenen Betrieb“, offene Fragen; empfohlen: kurze praktische Beobachtung (Einsatzprüfung vorführen, eine Palette ein- und auslagern).
- Beide unterschreiben den Nachweis. Ablage beim Arbeitgeber (Personalakte oder Unterweisungsordner), Eintrag in die Unterweisungsmatrix, nächster Termin in 12 Monaten.
Unterweisungsnachweis – die Felder:
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Betrieb | |
| Name des Fahrers | |
| Fahrausweis-Nr. / Datum | |
| Beauftragt für Geräte | |
| Theorieteil (QM-Guru Akademie, Kurs FFZ) absolviert am | Datum, Zertifikat-Nr. |
| Betriebliche Unterweisung durchgeführt am | Datum |
| Inhalte des betrieblichen Teils | Betriebsanweisung, Verkehrswege, Gefahrenstellen, Einsatzprüfung am Gerät, Fragen |
| Praktische Beobachtung (freiwillig) | ja / nein, Bemerkung |
| Unterweisender (Name, Funktion) | |
| Unterschrift Fahrer | |
| Unterschrift Unterweisender | |
| Nächste Unterweisung spätestens | Datum + 12 Monate |
Wer unterweist: der Arbeitgeber. Er kann die Aufgabe nach § 13 ArbSchG schriftlich auf eine zuverlässige, fachkundige Person übertragen (Vorgesetzter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, erfahrener Staplerfahrer). Eine Ausbilderqualifikation nach DGUV Grundsatz 308-001 ist für die jährliche Unterweisung nicht nötig – die braucht nur, wer den Fahrausweis ausbildet. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
Aufbewahrung: Unterweisungsnachweise mindestens bis zur übernächsten Unterweisung, besser für die Dauer der Beschäftigung – im Audit nach ISO 9001 oder ISO 45001 sind sie der Nachweis für Kompetenz und Unterweisung.
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Theorie bestanden plus Gespräch im Betrieb plus zwei Unterschriften = gültige Unterweisung. Nächster Termin: in zwölf Monaten.
Abschlusstest
25 Fragen, je eine richtige Antwort. Zum Bestehen brauchen Sie 25 richtige (100 %). Die Auswertung erfolgt auf dem Server — hier auf der Seite steht keine Lösung.
Ihr Ergebnis
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Wie es weitergeht
Betriebsspezifischer Teil: Modul 11 „Im eigenen Betrieb“ mit Ihren Geräten, Verkehrswegen, Betriebsanweisung und Ansprechpartnern – als Festpreis-Anpassung für Ihren Betrieb; die Kursseite trägt dann Ihren Betriebsnamen.
Unterweisungsnachweis im ISO-9001- oder ISO-45001-System: Unterweisungsmatrix, Beauftragungsliste und Betriebsanweisung Flurförderzeuge als dokumentierte Information – wir richten es mit Ihnen ein.
Weitere kostenlose Unterweisungen finden Sie in der Online Akademie. Fragen zur Umsetzung im eigenen Betrieb beantworten wir über das Kontaktformular.
Fachliche Rückfragen zu dieser Unterweisung: Holger.grosser@iso9001.info · Telefon 0911-49522541. Eine Online-Unterweisung erfüllt die Unterweisungspflicht nur, wenn Rückfragen an eine unterweisende Person möglich sind.