AZAV für Fahrschulen: Bildungsgutschein-Zulassung ohne Formularflut
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Was dieser Kurs nicht leistet (aufklappen)
Worum es geht und was dieser Kurs nicht ist
Eine Fahrschule, die Lkw- oder Busführerscheine mit der beschleunigten Grundqualifikation ausbildet, kann diese Ausbildung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters abrechnen – aber nur mit einer Zulassung nach AZAV. Dieser Kurs erklärt, was die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung von einer Fahrschule verlangt, welche der Anforderungen eine Fahrschule durch Fahrlehrergesetz und Aufsicht ohnehin schon erfüllt, was wirklich fehlt (meist: ein kurzes QM-System, ein Leitbild mit Arbeitsmarktbezug, ein Maßnahmekonzept mit Kalkulation), was Zulassung und Beratung kosten, wie der Ablauf bei der fachkundigen Stelle aussieht und wie der Betrieb mit Bildungsgutscheinen danach läuft.
Schwerpunkt: Fahrschulen mit Fahrerlaubnisklassen C/CE und D/DE plus beschleunigter Grundqualifikation, Fachbereich 4 (berufliche Weiterbildung, Bildungsgutschein). Für andere Bildungsträger gilt der Kurs sinngemäß; die Beispiele bleiben bei der Fahrschule.
Was der Kurs nicht leistet: Er ist keine Rechtsberatung – maßgeblich sind SGB III, AZAV, die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur und die Auskunft der fachkundigen Stelle. Er vermittelt nicht die Lehrinhalte nach BKrFQG und nicht die Fahrlehrerausbildung. Er ersetzt nicht die Kurse „ISO 9001 entscheiden“ und „QM-Handbuch in 5 Tagen“ – auf sie wird verwiesen, wo die AZAV dasselbe verlangt. Vergaberecht und Fachbereiche außerhalb der Weiterbildung bleiben außen vor.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind SGB III, AZAV, die Fachlichen Weisungen der BA und die Auskunft der fachkundigen Stelle; Stand November 2026.
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AZAV ist die Eintrittskarte zum Bildungsgutschein. Die Fahrschule hat durch das Fahrlehrergesetz schon die Hälfte – der Kurs zeigt, welche Hälfte fehlt.
Was AZAV ist: Gesetz, Verordnung, fachkundige Stelle
Das Gesetz: Seit dem 1. April 2012 regelt das SGB III in den §§ 176 bis 184, dass Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen wollen, von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein müssen – und dass auch jede Maßnahme selbst zugelassen wird. Vorläufer war die AZWV von 2004; der Begriff steht noch auf älteren Seiten, gemeint ist heute immer die AZAV.
Die Verordnung: Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) konkretisiert das Gesetz: § 2 die Trägerzulassung, § 3 die Maßnahmezulassung, § 5 das Verfahren und die Befristung. Ergänzend gelten die Empfehlungen des Anerkennungsbeirats nach § 182 SGB III und die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Die fachkundige Stelle (FKS): eine Zertifizierungsstelle, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für die AZAV akkreditiert ist – zum Beispiel CERTQUA, TÜV, DEKRA oder Kiwa. Sie prüft, lässt zu, überwacht jährlich und meldet die Zulassung an die Bundesagentur. Weder die Agentur für Arbeit noch das Jobcenter lassen selbst zu; sie erkennen nur an, was eine FKS zugelassen hat.
Die Fachbereiche: 1 Aktivierung und Vermittlung (§ 45), 2 Berufswahl und Ausbildung, 3 private Arbeitsvermittlung, 4 berufliche Weiterbildung (§§ 81 ff., Bildungsgutschein), 5 Transfer, 6 Reha. Eine Fahrschule, die Lkw- und Busführerscheine mit Grundqualifikation über Bildungsgutschein anbietet, braucht Fachbereich 4.
Was das für die Fahrschule heißt: Ohne Trägerzulassung kein Bildungsgutschein; ohne Maßnahmezulassung keine Maßnahmenummer, die der Teilnehmer bei der Agentur vorlegt. Beides erteilt die FKS – nicht die Agentur.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind SGB III, AZAV, die Fachlichen Weisungen der BA und die Auskunft der fachkundigen Stelle; Stand November 2026.
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SGB III schreibt die Zulassung vor, die AZAV sagt wie, die fachkundige Stelle erteilt sie. Fahrschule = Fachbereich 4, berufliche Weiterbildung.
Warum Fahrschulen: Bildungsgutschein, Fahrermangel, die Rechnung
Speditionen und Busunternehmen finden keine Fahrer. Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter fördern deshalb den Lkw- und Busführerschein mit beschleunigter Grundqualifikation für Arbeitsuchende zu 100 % über den Bildungsgutschein – und über das Qualifizierungschancengesetz auch für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz gefährdet ist. Der Teilnehmer bekommt den Gutschein, sucht sich einen zugelassenen Träger und löst ihn dort ein. Die Fahrschule rechnet mit der Agentur ab.
Die Rechnung nach den Bundes-Durchschnittskostensätzen der BA (B-DKS 2026, gültig ab 01.07.2026, Anlage 1.2 „Maßnahmen der Fahrzeugführung“ – Satz je Unterrichtsstunde und Teilnehmer, multipliziert mit den dort hinterlegten Unterrichtsstunden):
| Maßnahme (Sonderposition) | B-DKS je UE | UE | je Teilnehmer |
|---|---|---|---|
| C/CE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz B | 39,17 € | 161 | ca. 6.300 € |
| Beschleunigte Grundqualifikation Lkw (inkl. Prüfung, Lehrmittel) | 16,99 € | 194 | ca. 3.300 € |
| Güterverkehr gesamt: C/CE + Grundqualifikation | 355 | ca. 9.600 € | |
| D/DE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz B > 2 Jahre | 46,25 € | 230 | ca. 10.600 € |
| Beschleunigte Grundqualifikation Bus | 16,79 € | 194 | ca. 3.300 € |
| Personenverkehr gesamt: D/DE + Grundqualifikation | 424 | ca. 13.900 € | |
| BKF-Weiterbildung Lkw, 5 Module (35 Zeitstunden) | 12,09 € | 50 | ca. 600 € |
Zehn geförderte Lkw-Teilnehmer im Jahr sind rund 96.000 € Umsatz, ohne Preisverhandlung, mit sicherem Zahler. Die eigene Kalkulation darf bis zu 25 % über diesen Sätzen liegen (Modul 5). Dazu kommen Module der Weiterbildung nach BKrFQG, Stapler- und Gefahrgutkurse, die sich als Teilqualifikationen anhängen lassen.
Voraussetzungen beim Teilnehmer: Mindestalter 21 Jahre für C/CE (auch mit beschleunigter Grundqualifikation), Vorbesitz Klasse B, Bildungsgutschein der Agentur oder des Jobcenters mit Bildungsziel und Gültigkeitsfrist. Die Fahrschule darf beraten und eine Bildungsempfehlung schreiben – die Entscheidung über den Gutschein trifft die Agentur.
Warum nicht jede Fahrschule: Die AZAV macht die Fahrschule zum Bildungsträger mit Leitbild, QM-System, Teilnehmerbewertung und Verbleibsnachweis. Wer nur Pkw-Klasse B ausbildet, hat vom Bildungsgutschein wenig – Klasse B wird nur in Ausnahmen gefördert.
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Bildungsgutschein heißt: 100 % gefördert, sicherer Zahler, rund 9.600 € je Lkw-Teilnehmer nach B-DKS 2026. Dafür wird die Fahrschule Bildungsträger – mit allem, was dazugehört.
Zwei Säulen: Trägerzulassung und Maßnahmezulassung
| Trägerzulassung | Maßnahmezulassung | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 178 SGB III, § 2 AZAV | § 179 SGB III, § 3 AZAV (Weiterbildung zusätzlich § 180, § 4) |
| Was wird zugelassen | die Fahrschule als Organisation, je Fachbereich und Standort | jede einzelne Maßnahme, z. B. „Berufskraftfahrer Güterverkehr C/CE mit Grundqualifikation“ |
| Prüfung | Dokumentation plus Audit vor Ort | meist Dokumentenprüfung; Audit nur bei Bedarf |
| Gültigkeit | bis zu 5 Jahre, jährliches Überwachungsaudit | bis zu 3 Jahre, danach Verlängerung |
| Anzahl | eine je Träger | beliebig viele |
| Ergebnis | Trägerzertifikat, Meldung an die BA | Maßnahmenummer, Eintrag in KURSNET |
Die drei Prüfkriterien der Maßnahme (§ 179 Abs. 1): 1. Konzept und Arbeitsmarktzweckmäßigkeit (Ziel, Zielgruppe, Inhalte, Dauer, Eingliederungsaussichten), 2. Teilnahmebedingungen und Ausstattung (Räume, Fahrzeuge, Lehrmittel, Lehrkräfte), 3. Wirtschaftlichkeit (Kosten und Dauer angemessen).
Kosten und B-DKS: Die Bundesagentur veröffentlicht alle zwei Jahre Bundes-Durchschnittskostensätze je Maßnahmeart (zuletzt gültig ab 01.07.2026). Liegt die Kalkulation der Fahrschule bis zu 25 % darüber, entscheidet die FKS selbst; darüber holt die FKS – nicht der Träger – die Kostenzustimmung der BA ein (Fachliche Weisung zu § 179 Abs. 2, Stand 01.04.2026). Gemeinkosten gelten dabei nicht als besondere Aufwendungen. Praktisch: Wer im B-DKS bleibt, bekommt die Zulassung schneller.
Reihenfolge: Erst die Trägerzulassung, dann die Maßnahmezulassung – beides lässt sich bei derselben FKS in einem Vorgang beantragen, das spart Wochen.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind SGB III, AZAV, die Fachlichen Weisungen der BA und die Auskunft der fachkundigen Stelle; Stand November 2026.
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Träger: einmal, fünf Jahre, jährlich überwacht. Maßnahme: je Kurs, drei Jahre, am B-DKS gemessen. Erst Träger, dann Maßnahme – am besten in einem Antrag.
Die B-DKS-Tabelle für Fahrschulen lesen
Die Bundesagentur veröffentlicht alle zwei Jahre die Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) – zuletzt mit Stand 1. Juli 2026, ermittelt aus den Kostensätzen aller zugelassenen Maßnahmen 2024 bis 2025. Der Satz gilt je Unterrichtsstunde und Teilnehmer. Fahrschulmaßnahmen stehen nicht in der Haupttabelle (dort gibt es nur „Berufskraftfahrer Güterverkehr – Fachkraft“), sondern als Sonderposition in Anlage 1.2 „Maßnahmen der Fahrzeugführung“ – mit festen Unterrichtsstunden je Position:
1.2.1 Erwerb von Führerscheinklassen (Auszug)
| Position | B-DKS je UE | UE | Kurzbezeichnung |
|---|---|---|---|
| BE mit Vorbesitz B | 47,55 € | 20 | 52112_BE |
| C mit Vorbesitz B | 29,00 € | 142 | 52122_CmB |
| CE mit Vorbesitz C | 29,70 € | 129 | 52122_CEmC |
| C/CE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz B | 39,17 € | 161 | 52122_CuCE |
| C1/C1E in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz B | 35,26 € | 128 | 52122_C1uC1E |
| D/DE in einem Ausbildungsgang, Vorbesitz B > 2 Jahre | 46,25 € | 230 | 52132_DuDEmB>2 |
| D/DE in einem Ausbildungsgang, Vorbesitz C > 2 Jahre | 51,05 € | 128 | 52132_DuDEmC>2 |
1.2.2 Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG)
| Position | B-DKS je UE | UE | Kurzbezeichnung |
|---|---|---|---|
| Beschleunigte Grundqualifikation Lkw (inkl. Prüfung, Lehrmittel) | 16,99 € | 194 | 52122_bG |
| Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Bus → Lkw | 23,91 € | 50 | 52122_bGU |
| Weiterbildung Lkw, 1 Modul (7 Zeitstunden) | 10,99 € | 10 | 52122_WB1 |
| Weiterbildung Lkw, 5 Module (35 Zeitstunden) | 12,09 € | 50 | 52122_WB5 |
| Beschleunigte Grundqualifikation Bus | 16,79 € | 194 | 52132_bG |
Weitere Sonderpositionen: 1.2.3 Gefahrgut ADR (Basis 18,79 €, Tank 21,76 €), 1.2.4 Ladungssicherung Lkw 17,07 €, Perfektions-Fahrtraining 39,54 €/51 UE, 1.2.6 anschlussfähige Teilqualifikationen Berufskraftfahrer (TQ1 „Güter befördern“ 23,01 €).
So rechnet die Fahrschule: Je Position Satz × Unterrichtsstunden, dann addieren. Güterverkehr komplett: 161 × 39,17 € + 194 × 16,99 € = 6.306 € + 3.296 € = 9.602 € für 355 UE. Liegt die eigene Kalkulation darüber, gilt die 25-%-Schwelle (hier bis rund 12.000 €): bis dahin entscheidet die FKS, darüber holt sie die Kostenzustimmung der BA ein. Die Kurzbezeichnung (z. B. 52122_CuCE) steht später in der Monatsmeldeliste der FKS – deshalb das Konzept von Anfang an nach diesen Positionen schneiden.
Wo die Tabelle liegt: auf arbeitsagentur.de als PDF „Tabelle der Kosten für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung“; die Anlage 1.2 beginnt auf Seite 32. Vor jeder Kalkulation die aktuelle Fassung prüfen – die Sätze wurden 2026 über alle Maßnahmearten angehoben.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind SGB III, AZAV, die Fachlichen Weisungen der BA und die Auskunft der fachkundigen Stelle; Stand November 2026.
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Fahrschulen rechnen mit Anlage 1.2, nicht mit der Haupttabelle: Satz je Unterrichtsstunde mal feste UE je Position. C/CE plus Grundqualifikation = 355 UE = rund 9.600 € – plus 25 % Spielraum, dann Kostenzustimmung.
Die vier Trägeranforderungen – übersetzt auf die Fahrschule
§ 178 SGB III nennt vier Voraussetzungen; § 2 AZAV sagt, welche Nachweise die FKS dafür sehen will. Übersetzt auf die Fahrschule:
| Nr. | Anforderung | Was die FKS sehen will | Was die Fahrschule meist schon hat |
|---|---|---|---|
| 1 | leistungsfähig und zuverlässig | Rechtsform, Gewerbeanmeldung/Handelsregister, Fahrschulerlaubnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Sozialversicherung, Haftpflicht, Erfahrung mit der Zielgruppe, finanzielle Lage | Fahrschulerlaubnis nach § 17 FahrlG, laufende Aufsicht, Versicherungen, Jahresabschlüsse |
| 2 | Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen | Arbeitsmarktbezug der Angebote (Fahrermangel), Kontakte zu Arbeitgebern, Unterstützung bei Bewerbung und Vermittlung, Erfassung des Verbleibs nach der Maßnahme | Kontakte zu Speditionen und Busunternehmen; neu: Liste der Arbeitgeber, Verbleibsabfrage nach 6 Monaten |
| 3 | Leitung, Lehr- und Fachkräfte geeignet | Qualifikation und Berufserfahrung, Fortbildung, pädagogische Eignung, Bewertung der Lehrkräfte durch Teilnehmer | Fahrlehrerlaubnis, Ausbildungsfahrlehrer, Pflichtfortbildung alle 4 Jahre (§ 53 FahrlG), BKrFQG-Zulassung; neu: Bewertungsbogen |
| 4 | System zur Sicherung der Qualität | kundenorientiertes, auf Eingliederung gerichtetes Leitbild, Prozesse, Ziele, Erhebung der Teilnehmerzufriedenheit, Beschwerdeverfahren, interne Bewertung, Verbesserung | Verträge, Ausbildungsnachweise, Unterrichtsnachweise; neu: Handbuch mit Leitbild, Zielen, Audit und Bewertung |
Dazu je Fachbereich: Für Fachbereich 4 will die FKS außerdem sehen, dass die Fahrschule Weiterbildungsmaßnahmen planen, durchführen und abschließen kann – Rahmenlehrpläne, Prüfungsvorbereitung, Teilnahmebescheinigungen. Das deckt die Fahrschule mit den Rahmenplänen nach FahrlG-DV und den BKrFQG-Vorgaben ab.
Mehrere Standorte: Jede Zweigstelle, an der Maßnahmen laufen, gehört in die Trägerzulassung; Umzug, neue Standorte und Leitungswechsel sind der FKS zu melden.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind SGB III, AZAV, die Fachlichen Weisungen der BA und die Auskunft der fachkundigen Stelle; Stand November 2026.
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Vier Anforderungen, drei davon hat die Fahrschule fast fertig. Neu sind: Leitbild mit Arbeitsmarktbezug, Arbeitgeberkontakte mit Verbleibsabfrage, Teilnehmerbewertung der Fahrlehrer – und ein kurzes QM-Handbuch.
Was die Fahrschule schon hat – Nachweise statt neuer Formulare
Die AZAV verlangt kein einziges Formular. Sie verlangt Nachweise – und die meisten davon entstehen in einer Fahrschule seit Jahren von Gesetzes wegen:
| AZAV-Anforderung | Fahrschule hat es durch | Nachweis |
|---|---|---|
| Rahmenlehrpläne, Lernziele, Unterrichtsinhalte | Fahrlehrergesetz, FahrlG-DV, Rahmenpläne für Theorie und Praxis; BKrFQV für die Grundqualifikation | Rahmenpläne, Ausbildungsplan Praxis, Ausbildungsnachweis je Schüler |
| Unterrichtsräume, Lehrmittel, Fahrzeuge | FahrlG-DV (Räume, Lehrmittel, Ausbildungsfahrzeuge), Prüfung durch die Erlaubnisbehörde | Erlaubnisurkunde, Abnahme der Räume, Fahrzeugliste |
| Qualifikation und Fortbildung der Lehrkräfte | Fahrlehrerlaubnis, Pflichtfortbildung, Ausbildungsfahrlehrer; BKrFQG-Anerkennung | Fahrlehrerscheine, Fortbildungsbescheinigungen |
| Aufsicht und Zuverlässigkeit | laufende Überwachung durch die Erlaubnisbehörde | Prüfberichte der Behörde |
| Verträge und Teilnahmebedingungen | Ausbildungsvertrag nach FahrlG mit Preisen, Kündigung, Widerruf | Mustervertrag |
| Dokumentation der Ausbildung | Ausbildungsnachweis, Tagesnachweis, Prüfungsanmeldung | Fahrschulsoftware |
Der Grundsatz dieses Kurses: Erst prüfen, was da ist. Dann zuordnen (welche AZAV-Anforderung erfüllt dieses Dokument?). Erst was fehlt, wird neu angelegt – und das ist wenig: Leitbild, Ziele, Prozesse auf wenigen Seiten, Teilnehmerbewertung, Verbleibsabfrage, Beschwerdeweg, internes Audit, Managementbewertung.
Typischer Fehler: Ein Berater bringt einen 60-Seiten-Ordner mit Formularen „für die AZAV“, der neben der Fahrschulsoftware geführt werden soll. Die FKS verlangt das nicht; im Audit zählt, was gelebt wird.
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Die AZAV verlangt Nachweise, keine Formulare. Erst zuordnen, was das Fahrlehrergesetz schon liefert – neu ist nur, was wirklich fehlt.
Das QM-System der Fahrschule auf zehn Seiten
§ 178 Nr. 4 verlangt ein „System zur Sicherung der Qualität“. Die AZAV schreibt keine Norm vor – ISO 9001 ist nicht Pflicht, aber ein ISO-9001-Zertifikat wird von der FKS als Nachweis anerkannt und soll nach dem Reformvorschlag vom April 2026 künftig noch stärker zählen. Für eine Fahrschule mit drei Fahrlehrern reicht ein Handbuch von zehn Seiten, das dieselbe Logik hat. Sieben Schritte:
- Handbuch mit Leitbild (max. 10 Seiten): Wer sind wir, für wen, was ist uns wichtig – mit dem Satz zur Eingliederung: „Unser Ziel ist, dass jeder Teilnehmer nach der Maßnahme als Berufskraftfahrer arbeitet.“ Zuständigkeiten, Dokumente, Jahresplan.
- Prozesse von der Anmeldung bis zur Prüfung: Beratung und Bildungsempfehlung → Gutschein prüfen und annehmen → Vertrag → Theorie (Klassenbuch, Anwesenheit) → Praxis 1 : 1 (Ausbildungsnachweis) → Prüfung → Abschluss und Bescheinigung → Verbleib nach 6 Monaten. Eine Seite als Tabelle: Schritt, wer, Nachweis.
- Ziele mit Zahl: Bestehensquote beim ersten Versuch, Abbruchquote, Vermittlungsquote nach 6 Monaten, Teilnehmerzahl, Umsatz. Einmal im Jahr bewerten.
- Lieferanten bewerten: Lehrmittel, Fahrzeuge und Werkstatt, Prüforganisation, Kooperationspartner für Stapler/ADR – Liste mit Note (Kurs „Lieferantenbewertung“).
- Fahrschülerzufriedenheit: Bewertungsbogen am Ende jeder Maßnahme mit Bewertung der Fahrlehrer (§ 2 Abs. 3 AZAV verlangt genau das) plus Google-Bewertungen (Kurs „Kundenzufriedenheit“).
- Internes Audit: einmal im Jahr, zwei Stunden, Fragenliste aus diesem Kurs (Kurs „Internes Audit im Kleinbetrieb“).
- Managementbewertung: einmal im Jahr, zwei Seiten – Ziele, Zufriedenheit, Beschwerden, Verbleib, Audit, Maßnahmen (Kurs „Managementbewertung“).
Dazu ein Beschwerdeweg (eine Zeile im Vertrag: an wen, wie, Antwort in 5 Werktagen) und eine Maßnahmenliste für alles, was sich daraus ergibt. Das ist das ganze System. Wer es schon nach ISO 9001 hat, legt nur Leitbild, Verbleib und Teilnehmerbewertung dazu.
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Zehn Seiten, sieben Schritte: Leitbild, Prozesse, Ziele, Lieferanten, Zufriedenheit, Audit, Bewertung. ISO 9001 ist nicht Pflicht – aber dieselbe Logik, und ein Zertifikat zählt als Nachweis.
Leitbild, Eingliederung und Arbeitsmarktbezug
Die Anforderung, die Fahrschulen am wenigsten kennen: Der Träger muss die Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen (§ 178 Nr. 2 SGB III) und seine Angebote an der Lage des Arbeitsmarkts ausrichten (§ 2 Abs. 2 AZAV). Für eine Fahrschule ist das leicht – man muss es nur aufschreiben.
Arbeitsmarktbezug belegen: Engpassanalyse der Bundesagentur (Berufskraftfahrer ist seit Jahren Engpassberuf), Stellenanzeigen der Speditionen im Umkreis, Aussagen der Verbände. Ein Absatz im Handbuch mit Quelle und Datum reicht.
Eingliederung unterstützen – vier Bausteine:
- Arbeitgeberliste: zehn Speditionen und Busunternehmen im Umkreis mit Ansprechpartner, die Fahranfänger einstellen.
- Kontakt während der Maßnahme: Betriebsbesuch, Probefahrt oder Praktikumstag beim Arbeitgeber; der Arbeitgeber lernt den Teilnehmer vor der Prüfung kennen.
- Bewerbungshilfe: Zeugnis der Maßnahme, Fahrerqualifizierungsnachweis, eine Stunde Bewerbungsgespräch mit dem Fahrlehrer, Weitergabe an die Arbeitgeberliste.
- Verbleibsabfrage: sechs Monate nach Abschluss anrufen – in Arbeit als Fahrer? Ergebnis in einer Liste mit Quote. Die Quote ist die wichtigste Zahl im Überwachungsaudit.
Das Leitbild in zehn Sätzen: Wer wir sind, für wen wir ausbilden, was Teilnehmer bei uns bekommen (1 : 1 in der Praxis, Prüfung beim ersten Versuch als Ziel), wie wir mit Arbeitgebern zusammenarbeiten, was wir von Teilnehmern erwarten, wie wir mit Beschwerden umgehen, wie wir uns verbessern. Unterschrift des Inhabers, Datum, auf der Website und im Unterrichtsraum.
Auditfragen dazu: „Woher wissen Sie, dass Ihre Absolventen gebraucht werden?“ – Engpassanalyse, Stellenanzeigen. „Wie viele Ihrer Teilnehmer arbeiten sechs Monate später als Fahrer?“ – Verbleibsliste, Quote. „Was tun Sie, wenn einer keine Stelle findet?“ – Arbeitgeberliste, Weitergabe.
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Eingliederung ist eine Liste und ein Anruf: zehn Arbeitgeber, Kontakt vor der Prüfung, Verbleibsabfrage nach sechs Monaten. Die Verbleibsquote ist die Zahl, die im Audit zählt.
Die Maßnahme konzipieren und kalkulieren
Die Maßnahmezulassung prüft ein Konzept. Für die Fahrschule ist die Standardmaßnahme „Berufskraftfahrer Güterverkehr: Fahrerlaubnis C/CE mit beschleunigter Grundqualifikation“ – alternativ Personenverkehr D/DE. Das Konzept auf vier bis sechs Seiten:
| Baustein | Inhalt |
|---|---|
| Ziel | Fahrerlaubnis C/CE und Fahrerqualifizierungsnachweis (Schlüsselzahl 95); Einstieg als Berufskraftfahrer |
| Zielgruppe | Arbeitsuchende und Beschäftigte mit Bildungsgutschein, mindestens 21 Jahre, Klasse B, gesundheitliche Eignung (ärztliches Gutachten, Sehtest) |
| Inhalte und Umfang | Theorie C/CE nach Rahmenplan, Praxis 1 : 1 mit Sonderfahrten, beschleunigte Grundqualifikation 140 Zeitstunden nach BKrFQV (einschl. 10 Fahrstunden), Ladungssicherung, Prüfungsvorbereitung; gesamt ca. 355 Unterrichtseinheiten |
| Dauer | z. B. 10–12 Wochen Vollzeit; Beginn monatlich oder nach Bedarf |
| Gruppengröße | Theorie bis 12, Grundqualifikation nach BKrFQV, Praxis 1 : 1 |
| Abschluss | Fahrerlaubnisprüfung (TÜV/DEKRA), IHK-Prüfung Grundqualifikation, Teilnahmebescheinigung des Trägers |
| Personal | Fahrlehrer mit Klasse CE, Ausbildungsfahrlehrer, BKrFQG-anerkannte Ausbildungsstätte |
| Ausstattung | Unterrichtsraum nach FahrlG-DV, Lkw-Zug, Lehrmittel, Simulator optional |
| Eingliederung | Arbeitgeberliste, Betriebskontakt, Verbleibsabfrage |
Kalkulation gegen den B-DKS: Alle Kosten je Teilnehmer zusammenrechnen – Unterricht, Fahrstunden, Grundqualifikation, Prüfungsgebühren TÜV/DEKRA und IHK, Lehrmittel, ärztliches Gutachten, Verwaltung – und durch die Unterrichtseinheiten teilen. Ergebnis mit dem B-DKS der Sonderposition vergleichen – für Fahrschulen Anlage 1.2 der B-DKS-Tabelle, nicht die Haupttabelle (Modul 5). Beispiel Güterverkehr: 161 UE × 39,17 € plus 194 UE × 16,99 € = rund 9.600 €; bis 12.000 € (plus 25 %) entscheidet die FKS allein. Bis +25 % entscheidet die FKS; darüber Kostenzustimmung der BA mit Begründung, warum die besonderen Aufwendungen (z. B. Fahrzeugkosten) nötig sind – Gemeinkosten zählen nicht.
Ergebnis: Maßnahmenummer der FKS, Eintrag in KURSNET (das Kursportal der BA), dort finden Vermittler und Teilnehmer die Maßnahme. Teilqualifikationen (Stapler, ADR, BKF-Module) lassen sich als eigene Maßnahmen oder Bausteine zulassen.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind SGB III, AZAV, die Fachlichen Weisungen der BA und die Auskunft der fachkundigen Stelle; Stand November 2026.
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Ein Konzept auf sechs Seiten: Ziel, Zielgruppe, 355 UE, Dauer, Abschluss, Personal, Ausstattung, Eingliederung – und eine Kalkulation, die im B-DKS bleibt. Dann gibt es die Maßnahmenummer.
Personal, Ausstattung und die Bewertung der Lehrkräfte
Personal: Die FKS will je Lehrkraft eine Personalakte sehen: Fahrlehrerlaubnis mit Klassen, Ausbildungsfahrlehrer-Qualifikation, letzte Pflichtfortbildung (alle vier Jahre nach FahrlG), BKrFQG-Qualifikation für die Grundqualifikation, Berufserfahrung, Erste-Hilfe-Nachweis. Für die Leitung: verantwortliche Leitung nach FahrlG, kaufmännische Erfahrung. Ein Blatt je Person, Kopien dahinter.
Pädagogische Eignung: Fahrlehrer sind ausgebildete Lehrer – das reicht der FKS als Nachweis. Ergänzend hilft eine jährliche Fortbildung zu Methodik oder zum Umgang mit heterogenen Gruppen (Sprachniveau, Lernschwächen), weil Bildungsgutschein-Teilnehmer gemischter sind als Pkw-Schüler.
Ausstattung: Unterrichtsraum nach FahrlG-DV (Größe, Lehrmittel), für die Grundqualifikation die Vorgaben der anerkannten Ausbildungsstätte; Fahrzeugliste mit Kennzeichen, Klasse, Baujahr, Wartungsintervall; Lehrmittel mit Stand (Rahmenplan, Lernsoftware). Für Online-Theorie: Plattform und Anwesenheitserfassung beschreiben.
Die Bewertung der Lehrkräfte durch Teilnehmer – eine AZAV-Pflicht (§ 2 Abs. 3), die in Fahrschulen oft fehlt. Bogen mit fünf Fragen am Ende der Maßnahme: Verständlichkeit des Unterrichts, Vorbereitung auf die Prüfung, Umgang mit Fragen, Pünktlichkeit und Verlässlichkeit, Weiterempfehlung (1–5). Auswertung je Fahrlehrer einmal im Jahr, Gespräch bei Durchschnitt unter 3, Ablage in der Personalakte. Dieselben Bögen sind zugleich die Teilnehmerzufriedenheit für das QM-System.
Vertretung: Was passiert, wenn ein Fahrlehrer ausfällt? Ein Satz im Handbuch (Vertretung durch Kollegen, Kooperationsfahrschule) – die FKS fragt danach.
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Je Lehrkraft ein Blatt mit Nachweisen, je Maßnahme ein Bewertungsbogen mit fünf Fragen, je Fahrzeug eine Zeile in der Liste. Die Teilnehmerbewertung der Fahrlehrer ist Pflicht – und meist das, was fehlt.
Ablauf der Zulassung, Dauer und Kosten
Der Ablauf in sieben Schritten:
- Fachkundige Stelle wählen – zum Beispiel CERTQUA, TÜV, DEKRA oder Kiwa. Angebot einholen: Mitarbeiter, Standorte, Fachbereich 4, Anzahl Maßnahmen.
- Dokumentation fertigstellen: Handbuch, Leitbild, Prozesse, Personalakten, Maßnahmekonzept mit Kalkulation (Module 7–11 dieses Kurses).
- Antrag bei der FKS: Antragsformular Trägerzulassung, Unbedenklichkeitserklärung, Nachweise nach § 2 AZAV, Maßnahmekonzept.
- Dokumentenprüfung durch die FKS, Rückfragen beantworten.
- Audit vor Ort (ein Tag bei einer kleinen Fahrschule): Gespräch mit Leitung und Fahrlehrern, Räume, Fahrzeuge, Nachweise. Abweichungen werden mit Frist behoben.
- Zulassungsentscheidung, Trägerzertifikat (bis 5 Jahre), Maßnahmezulassung mit Maßnahmenummer (bis 3 Jahre), Meldung an die Bundesagentur.
- Eintrag in KURSNET, Information an Agentur und Jobcenter vor Ort, erste Teilnehmer.
Dauer: 3–4 Monate ab fertiger Dokumentation; die Dokumentation selbst braucht mit Begleitung 4–8 Wochen neben dem Betrieb.
Kosten (Erfahrungswerte, Stand 2026):
| Position | Betrag |
|---|---|
| Beratung und Aufbau durch QM-Dienstleistungen Holger Grosser | ab ca. 2.800 € |
| davon BAFA-Förderung „Förderung unternehmerischen Know-hows“ | ca. 1.500 € Zuschuss |
| Zertifizierung / Zulassung (FKS, Träger + eine Maßnahme) | ca. 2.000 € |
| jährliches Überwachungsaudit der FKS | ca. ein Drittel der Erstzulassung |
| jede weitere Maßnahmezulassung | ab ca. 500 € |
Die Gebühren der FKS richten sich nach Mitarbeiterzahl und Standorten; kleine Träger liegen bei 2.000–3.500 € für die Trägerzulassung. Das Zertifikat der Begleitung durch QM-Dienstleistungen gilt ein Jahr; die AZAV-Zulassung erteilt allein die FKS.
Meldepflichten danach: Umzug, neue oder temporäre Standorte, Wechsel in der Leitung, wesentliche Änderungen am Maßnahmekonzept – jeweils vor Umsetzung an die FKS.
Typische Fehler: Antrag vor fertiger Dokumentation (kostet Nachprüfungen), Kalkulation ohne Blick auf den B-DKS, kein Leitbild, keine Teilnehmerbewertung, Zweigstelle vergessen.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind SGB III, AZAV, die Fachlichen Weisungen der BA und die Auskunft der fachkundigen Stelle; Stand November 2026.
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FKS wählen, Dokumentation fertig, Antrag, Audit, Zulassung – 3 bis 4 Monate. Beratung ab 2.800 € mit 1.500 € BAFA-Zuschuss, Zulassung ca. 2.000 €, danach jährlich ein Drittel.
Der Betrieb danach: Bildungsgutschein, Nachweise, Überwachung
Mit der Zulassung beginnt die Arbeit, die die FKS im Überwachungsaudit sehen will.
Je Teilnehmer:
- Beratung: Eignung, Mindestalter, Klasse B, Gesundheit; Bildungsempfehlung für die Agentur schreiben (Maßnahme, Maßnahmenummer, Dauer, Kosten).
- Bildungsgutschein prüfen: Bildungsziel passt zur Maßnahme, Gültigkeitsfrist, ausstellende Agentur oder Jobcenter; Annahme mit Beginn und Kosten an die Agentur zurückmelden.
- Vertrag nach FahrlG plus Teilnahmebedingungen der Maßnahme (Anwesenheitspflicht, Fehlzeiten, Abbruch).
- Anwesenheit täglich: Klassenbuch Theorie und Grundqualifikation, Ausbildungsnachweis Praxis; Fehlzeiten mit Grund. Unentschuldigte Fehlzeiten und Abbrüche unverzüglich an die Agentur melden – sie zahlt nur für Teilnahme.
- Prüfungen anmelden, Ergebnisse dokumentieren; bei Nichtbestehen Wiederholung nach Konzept.
- Abschluss: Teilnahmebescheinigung mit Inhalten und Umfang, Fahrerqualifizierungsnachweis, Bewertungsbogen ausfüllen lassen.
- Abrechnung: Maßnahmekosten nach dem zugelassenen Satz an die Agentur, Fahrtkosten des Teilnehmers laufen über die Agentur.
- Verbleib: nach sechs Monaten anrufen, Liste führen.
Das jährliche Überwachungsaudit der FKS fragt genau danach: Teilnehmerzahlen je Maßnahme, Abbrüche mit Grund, Bestehensquoten, Bewertungsbögen und ihre Auswertung, Beschwerden und was daraus wurde, Verbleibsquote, Änderungen bei Personal, Räumen, Standorten, das interne Audit und die Managementbewertung des Jahres. Wer die acht Schritte je Teilnehmer sauber führt, hat alle Nachweise.
Software: Die Fahrschulsoftware (Anmeldung, Ausbildungsnachweis, Prüfung) plus Klassenbuch mit Anwesenheit plus eine Excel-Liste für Verbleib und Bewertungen reichen. Ohne verlässliche Anwesenheitserfassung macht die AZAV wenig Sinn – sie ist die Grundlage der Abrechnung.
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Acht Schritte je Teilnehmer – vom Gutschein bis zur Verbleibsabfrage. Anwesenheit täglich, Abbrüche sofort melden: Die Agentur zahlt nur für Teilnahme, und das Überwachungsaudit prüft genau das.
Praxisfall Fahrschule Nordlicht: in zehn Wochen zur Maßnahmenummer
Ausgangslage: Fahrschule Nordlicht (erfunden), seit 2005, ohne Zweigstelle, 3 Fahrlehrer (2 mit Klasse CE), 1 Bürokraft, Ausbildung C/CE und beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG. Die Anfrage an den Berater enthält die sieben Fragen, die jede Fahrschule stellt: Wie läuft das ab? Sind Sie akkreditiert? Was kostet es? Folgekosten? Förderung? Welche Unterlagen? Wie lange?
Antworten in einem Absatz: Der Berater baut das System auf, die akkreditierte fachkundige Stelle lässt zu. Beratung ab 2.800 €, davon ca. 1.500 € BAFA-Zuschuss, Zulassung ca. 2.000 €, danach jährlich ein Drittel für die Überwachung. Unterlagen: das, was die Fahrschule hat (Erlaubnis, Fahrlehrerscheine, Verträge, Rahmenpläne, Fahrzeugliste) plus das, was entsteht (Handbuch, Leitbild, Konzept). Dauer: zehn Wochen bis zum Antrag, drei bis vier Monate bis zur Zulassung.
| Woche | Schritt | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1 | BAFA-Antrag, Angebot der FKS, Bestandsaufnahme mit der Tabelle aus Modul 6 | 14 von 20 Nachweisen vorhanden |
| 2–3 | Handbuch 9 Seiten, Leitbild 10 Sätze, Prozess Anmeldung → Verbleib | Handbuch Rev. 1 |
| 4 | Arbeitgeberliste (11 Speditionen), Verbleibsliste, Bewertungsbogen Lehrkräfte | 3 neue Blätter |
| 5–6 | Maßnahmekonzept C/CE + BGQ, 355 UE, 11 Wochen, Kalkulation 9.400 € je Teilnehmer (unter B-DKS 9.600 €) | Konzept 5 Seiten |
| 7 | Personalakten, Fahrzeugliste, Lieferantenbewertung | Ordner „AZAV“ |
| 8 | internes Audit (2 Stunden), Managementbewertung (2 Seiten), Ziele 2027 | 4 Maßnahmen |
| 9 | Antrag Träger + Maßnahme bei der FKS | Eingangsbestätigung |
| 14 | Audit vor Ort, 1 Tag: 2 Nebenabweichungen (Beschwerdeweg nicht im Vertrag, Fortbildungsnachweis eines Fahrlehrers fehlt) | behoben in 2 Wochen |
| 17 | Trägerzulassung 5 Jahre, Maßnahmenummer, KURSNET | erster Teilnehmer in Woche 20 |
Auditfragen aus dem Fall und die Antwort, die bestand:
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wie stellen Sie sicher, dass die Maßnahme zum Arbeitsmarkt passt? | Engpassanalyse BA im Handbuch, 11 Arbeitgeber mit offenen Stellen |
| Wie bewerten Teilnehmer Ihre Fahrlehrer? | Bogen mit 5 Fragen, Auswertung je Fahrlehrer, Gespräch unter 3 |
| Was passiert bei Fehlzeiten? | Klassenbuch täglich, Meldung an die Agentur am selben Tag, Regel im Vertrag |
| Wie kalkulieren Sie? | Kostenblatt je Teilnehmer, 9.400 € zu B-DKS 9.600 € verglichen (Anlage 1.2) |
| Was tun Sie mit einer Beschwerde? | Beschwerdeweg im Vertrag, Antwort in 5 Werktagen, Maßnahmenliste |
Aufwand der Fahrschule: etwa 25 Stunden des Inhabers über zehn Wochen, der Rest beim Berater.
Zum Merken
Zehn Wochen bis zum Antrag, vier Monate bis zur Maßnahmenummer, 25 Stunden des Inhabers. Zwei Nebenabweichungen sind normal – Beschwerdeweg und ein fehlender Fortbildungsnachweis.
Verfahren im eigenen Haus
Dieses Modul füllt Ihr Unternehmen aus. Der allgemeine Teil der Schulung endet hier; was folgt, kennt nur Ihr Betrieb:
| Punkt | Was festgehalten wird |
|---|---|
| Ansprechpartner | Wer ist QM-Beauftragter bzw. Ansprechpartner für QM-Fragen? Wer vertritt ihn? |
| Dokumente und Vorlagen | Wo liegen Handbuch, Prozessblätter und die Vorlagen, die zu diesem Thema benutzt werden (Ordner, Cloud, Papier)? |
| Nachweise | Wo werden die Nachweise zu diesem Thema abgelegt, und wie lange werden sie aufbewahrt? |
| Freigabe | Wer gibt Dokumente, Änderungen und Entscheidungen zu diesem Thema frei? |
| Termine | Welche festen Termine gelten (internes Audit, Managementbewertung, externes Audit)? |
Betriebe mit Firmenkonto der Akademie erhalten dieses Modul mit ihren eigenen Angaben; die Teilnehmer sehen dann Namen, Termine und Ablageorte ihres Unternehmens. Ohne Anpassung gilt: Fragen Sie Ihre Geschäftsführung oder Ihren QM-Beauftragten, wo diese Angaben in Ihrem Betrieb festgelegt sind – in der Regel im QM-Handbuch.
Nachweise und Checkliste: was zur fachkundigen Stelle geht
Gruppe 1 – vorhanden, nur zuordnen und kopieren:
- Fahrschulerlaubnis, Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Rechtsform
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt und Sozialversicherung (nicht älter als 3 Monate), Betriebshaftpflicht
- Fahrlehrerscheine mit Klassen, Ausbildungsfahrlehrer, Fortbildungsnachweise, BKrFQG-Anerkennung der Ausbildungsstätte
- Abnahme der Unterrichtsräume, Fahrzeugliste, Lehrmittelliste
- Ausbildungsvertrag (Muster), Rahmenpläne Theorie und Praxis, Prüfberichte der Erlaubnisbehörde
Gruppe 2 – neu, aus diesem Kurs:
- Handbuch (max. 10 Seiten) mit Leitbild, Zuständigkeiten, Prozess Anmeldung → Verbleib, Zielen
- Arbeitgeberliste, Verbleibsliste mit Quote, Bewertungsbogen Lehrkräfte mit Auswertung
- Beschwerdeweg (Satz im Vertrag), Maßnahmenliste
- Bericht des internen Audits, Managementbewertung (beim Erstantrag: erstes Audit und erste Bewertung vor dem Antrag durchführen – die FKS will das Jahr nicht abwarten)
Gruppe 3 – je Maßnahme:
- Maßnahmekonzept (Ziel, Zielgruppe, Inhalte, UE, Dauer, Gruppengröße, Abschluss, Personal, Ausstattung, Eingliederung), Lehrplan mit Stundenverteilung
- Kalkulation je Teilnehmer mit Kostenblatt, Vergleich zum B-DKS
- Teilnahmebedingungen (Anwesenheit, Fehlzeiten, Abbruch, Prüfungswiederholung)
Ordner „AZAV“ (digital): 01 Träger, 02 Personal, 03 Ausstattung, 04 QM-Handbuch, 05 Maßnahmen, 06 Teilnehmer (je Maßnahme: Gutscheine, Anwesenheit, Bewertungen, Verbleib), 07 Audit und Bewertung, 08 Schriftwechsel FKS und Agentur.
Checkliste vor dem Antrag:
- [ ] Alle Nachweise der Gruppe 1 nicht älter als vorgeschrieben
- [ ] Handbuch mit Leitbild, Zielen und Prozess – unterschrieben, Revision, Datum
- [ ] Arbeitgeberliste mit mindestens 10 Betrieben, Verbleibsliste angelegt
- [ ] Bewertungsbogen und Beschwerdeweg vorhanden
- [ ] Internes Audit und Managementbewertung durchgeführt, Maßnahmenliste gefüllt
- [ ] Maßnahmekonzept mit Kalkulation unter oder nahe B-DKS
- [ ] Personalakten vollständig, Fortbildungen aktuell
- [ ] Alle Standorte im Antrag, Ansprechpartner benannt
Zum Merken
Drei Gruppen: vorhanden – neu – je Maßnahme. Ein digitaler Ordner „AZAV“ mit acht Fächern, und das erste interne Audit vor dem Antrag, nicht nach dem Jahr.
Abschlusstest
26 Fragen, je eine richtige Antwort. Zum Bestehen brauchen Sie 21 richtige (80 %). Die Auswertung erfolgt auf dem Server — hier auf der Seite steht keine Lösung.
Ihr Ergebnis
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Wie es weitergeht
AZAV-Aufbau für Ihre Fahrschule: Wir bauen das QM-System und das Maßnahmekonzept mit Ihnen auf – Handbuch auf zehn Seiten, Leitbild, Kalkulation gegen den B-DKS, Antrag bei der fachkundigen Stelle. Ab ca. 2.800 €, ca. 1.500 € BAFA-Zuschuss, Zertifizierung ca. 2.000 €: qm-guru.de/leistungen/projektangebot-iso-9001-azwv-aufbau/azwv-zertifizierung-fur-fahrschulen/
BAFA-Förderung: Als BAFA-gelisteter Berater beantragen wir die Förderung „unternehmerisches Know-how“ mit Ihnen – erst nach Bewilligung startet der Auftrag. Kurs „BAFA-Förderung für QM-Beratung“ in der Akademie.
Weitere kostenlose Unterweisungen finden Sie in der Online Akademie. Fragen zur Umsetzung im eigenen Betrieb beantworten wir über das Kontaktformular.
Fachliche Rückfragen zu dieser Unterweisung: Holger.grosser@iso9001.info · Telefon 0911-49522541. Eine Online-Unterweisung erfüllt die Unterweisungspflicht nur, wenn Rückfragen an eine unterweisende Person möglich sind.