Online-Unterweisung Gefahrstoffe
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Warum dieser Kurs allein nicht reicht
Wer mit Reinigungsmitteln, Farben, Klebstoffen, Ölen, Säuren oder Laugen arbeitet, arbeitet mit Gefahrstoffen. Das gilt auch dann, wenn das Mittel aus dem Baumarkt stammt und harmlos aussieht.
Diese Unterweisung vermittelt das Grundwissen: Wie erkenne ich einen Gefahrstoff, wo stehen die Informationen, welche Schutzmaßnahmen gelten, was tue ich im Notfall. Sie schließt mit einem Test und einem Zertifikat ab, das belegt, welches Wissen Sie nachgewiesen haben.
Und jetzt der Punkt, den andere Anbieter verschweigen:
Merken
§ 14 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung verlangt ausdrücklich, dass die Unterweisung „mündlich" erfolgt — arbeitsplatzbezogen, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich. Ein Online-Kurs allein erfüllt diese Pflicht nicht. Die Arbeitsschutzverwaltung NRW hat das ausdrücklich bestätigt, und zwar für die Erstunterweisung genauso wie für die jährliche Wiederholung.
Dieser Kurs ist deshalb der erste von zwei Teilen:
| Teil 1 — dieser Kurs | Teil 2 — im Betrieb |
|---|---|
| Grundlagen, Recht, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt, Lagerung, PSA, Notfall | mündlich, an Ihrem Arbeitsplatz, anhand Ihrer Betriebsanweisung |
| Wissenstest, Zertifikat mit Nummer und Schulungsinhalten | Gelegenheit zu Rückfragen, Unterschrift der Unterwiesenen |
| ortsunabhängig, jederzeit | einmalig kurz, weil die Grundlagen schon sitzen |
Teil 2 dauert erfahrungsgemäß eine Viertelstunde statt einer Stunde — genau deshalb lohnt sich Teil 1. Wer Ihnen einen reinen Online-Kurs als „rechtssichere Unterweisung" verkauft, verkauft Ihnen einen Nachweis, der bei der nächsten Betriebsprüfung nicht trägt.
Vorsicht
Für Auszubildende und andere Jugendliche gilt zusätzlich § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz: Unterweisung mindestens halbjährlich, nicht jährlich. Diese Verwechslung ist einer der häufigsten Mängel bei Prüfungen.
Der Rechtsrahmen, Stand 2026
Dieses Modul bündelt alle Rechtsangaben des Kurses an einer Stelle. Ändert sich etwas, ist nur dieses Modul zu pflegen.
Die vier Ebenen
1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das Dach. § 5 verlangt die Gefährdungsbeurteilung, § 12 die Unterweisung — während der Arbeitszeit, arbeitsplatz- und aufgabenbezogen, vor Arbeitsbeginn und bei jeder Änderung. Bei Leiharbeit trifft die Unterweisungspflicht den Entleiher, nicht den Verleiher.
2. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die Fachverordnung. Fassung vom 26.11.2010, zuletzt geändert am 17.12.2025, in Kraft seit 20.12.2025. Die für Sie wichtigsten Paragraphen:
| § | Inhalt |
|---|---|
| § 6 | Gefährdungsbeurteilung, Informationsermittlung, Gefahrstoffverzeichnis (Abs. 12) |
| § 7 | Grundpflichten, Substitution, Rangfolge der Schutzmaßnahmen (Abs. 4) |
| § 8 | Allgemeine Schutzmaßnahmen, innerbetriebliche Kennzeichnung, Ess-/Trink-/Aufbewahrungsverbote |
| § 10 | Besondere Schutzmaßnahmen bei krebserzeugenden Stoffen (CMR 1A/1B) |
| § 11a | Tätigkeiten mit Asbest (neu seit 05.12.2024, verschärft 20.12.2025) |
| § 14 | Betriebsanweisung und Unterweisung |
3. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Sie konkretisieren die Verordnung. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Verordnung zu erfüllen (Vermutungswirkung). Die für diesen Kurs maßgeblichen Stände:
| TRGS | Thema | Stand |
|---|---|---|
| 201 | Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten | Feb. 2017, geänd. 2018 |
| 400 | Gefährdungsbeurteilung | Juli 2017 |
| 401 | Gefährdung durch Hautkontakt | Okt. 2022, geänd. 19.09.2024 |
| 500 | Schutzmaßnahmen | Sept. 2019, Fassung 01.04.2021 |
| 510 | Lagerung in ortsbeweglichen Behältern | Dez. 2020, Fassung 16.02.2021 |
| 555 | Betriebsanweisung und Information | Feb. 2017 |
| 900 | Arbeitsplatzgrenzwerte | Änderung 2026 |
| 910 | Risikokonzept krebserzeugende Stoffe | Änderung 2026 |
4. Europäisches Chemikalienrecht. Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. REACH (EG) Nr. 1907/2006 regelt unter anderem das Sicherheitsdatenblatt.
Was sich zuletzt geändert hat
- 05.12.2024 — GefStoffV-Novelle: Krebsprävention, risikobezogenes Maßnahmenkonzept in § 10, neuer § 11a zu Asbest.
- 20.12.2025 — GefStoffV-Novelle: Umsetzung der EU-Asbestrichtlinie, Genehmigungspflicht für Asbest-Abbrucharbeiten auch im niedrigen und mittleren Risikobereich. § 3 GefStoffV wurde aufgehoben.
- 01.05.2026 — die neuen Gefahrenklassen (endokrine Disruptoren, PBT/vPvB, PMT/vPvM) gelten für neu in Verkehr gebrachte Gemische.
- 11.05.2026 — ArbMedVV: Anpassung der Luftgrenzwerte im Anhang.
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Ein Punkt, bei dem viele Unterlagen 2026 falsch liegen: Die große CLP-Revision (EU) 2024/2865 ist nicht vollständig in Kraft. Die Verordnung (EU) 2025/2439 vom 26.11.2025 („Stop the clock") hat die zentralen Pflichten — Etikettenformat, Mindestschriftgröße, Werbung, Online-Handel — auf den 01.01.2028 verschoben. Nachfüllstationen und digitale Kennzeichnung folgen zum 01.01.2027.
Was ein Gefahrstoff ist
Ein Gefahrstoff ist nicht dasselbe wie ein „Chemikalie". Entscheidend ist die Einstufung nach der CLP-Verordnung — und die Tätigkeit, bei der er auftritt.
Gefahrstoffe sind auch Stoffe, die erst bei der Arbeit entstehen: Schweißrauch, Holzstaub, Dieselmotoremissionen, Quarzstaub beim Schleifen, Dämpfe beim Erhitzen. Diese Gruppe wird regelmäßig übersehen, weil niemand sie eingekauft hat und es kein Etikett dazu gibt.
Die vier Aufnahmewege in den Körper:
| Weg | Beispiel | typische Fehleinschätzung |
|---|---|---|
| inhalativ (Einatmen) | Lösemitteldämpfe, Stäube, Rauche | „Ich rieche ja nichts" — viele Stoffe sind geruchlos oder betäuben den Geruchssinn |
| dermal (über die Haut) | Lösemittel, Öle, Kühlschmierstoffe | „Es tut nicht weh" — Hautresorption ist meist schmerzfrei |
| oral (Verschlucken) | Hand-zu-Mund, verunreinigte Pausenverpflegung | wird für Erwachsene unterschätzt |
| physikalisch-chemisch | Brand, Explosion, Verätzung | wirkt sofort, deshalb am ehesten präsent |
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Die Haut ist der am meisten unterschätzte Aufnahmeweg. Ein Stoff, der durch die Haut geht, macht keine Warnzeichen — kein Brennen, kein Geruch, keine Reizung. Deshalb steht Hautschutz gleichberechtigt neben Atemschutz.
Die neun Piktogramme
Die Kennzeichnung ist Ihr schnellster Zugang zur Gefahr. Neun Piktogramme, rautenförmig, roter Rand, weißer Grund.
| Code | Bild | Bedeutung |
|---|---|---|
| GHS01 | explodierende Bombe | explosiv, selbstzersetzlich, organische Peroxide |
| GHS02 | Flamme | entzündbar — brennt selbst |
| GHS03 | Flamme über Kreis | oxidierend — brennt nicht selbst, macht andere Stoffe brennbar |
| GHS04 | Gasflasche | Gas unter Druck — Bersten, Kälteverbrennung |
| GHS05 | Ätzwirkung | hautätzend, schwere Augenschädigung, greift Metalle an |
| GHS06 | Totenkopf | akut giftig, Kategorie 1 bis 3 |
| GHS07 | Ausrufezeichen | gesundheitsschädlich, reizend, hautsensibilisierend, narkotisierend |
| GHS08 | Gesundheitsgefahr (Person mit Stern) | krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, atemwegssensibilisierend, Organschäden, Aspirationsgefahr |
| GHS09 | toter Fisch und Baum | gewässergefährdend |
Die vier Verwechslungen, die im Betrieb zählen
GHS07 gegen GHS08. Das Ausrufezeichen wirkt harmloser als die Person mit dem Stern — und ist es meist auch: akute, überwiegend umkehrbare Wirkungen gegenüber schwerwiegenden, oft irreversiblen und verzögert auftretenden Schäden. Wer beim Einkauf ein GHS08-Produkt durch ein GHS07-Produkt ersetzt, hat substituiert. Umgekehrt nicht.
GHS02 gegen GHS03. GHS02 brennt selbst. GHS03 brennt nicht, sorgt aber dafür, dass anderes umso besser brennt. Deshalb dürfen die beiden nicht zusammengelagert werden.
GHS05 gegen GHS07. Ätzend zerstört Gewebe. Reizend rötet und juckt.
GHS04. Sagt nichts über Brennbarkeit — es geht um den Druck.
Signalwort
Genau zwei sind zulässig: „Gefahr" für die schwerwiegenderen, „Achtung" für die weniger schwerwiegenden Kategorien.
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Steht „Gefahr" auf dem Etikett, darf „Achtung" dort nicht zusätzlich stehen. Und: Ein Produkt ohne Signalwort ist nicht automatisch harmlos — manche Einstufungen kommen ohne Signalwort aus.
H-Sätze, P-Sätze, EUH-Sätze
Die Piktogramme sagen, welche Art von Gefahr. Die Sätze sagen, welche genau und was zu tun ist.
H-Sätze (Hazard) — die Gefahr
| Gruppe | Bereich | Beispiel |
|---|---|---|
| H2xx | physikalische Gefahren | H225 „Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar." |
| H3xx | Gesundheitsgefahren | H314 „Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden." |
| H4xx | Umweltgefahren | H410 „Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung." |
| EUH | nur in der EU ergänzend | z. B. Hinweise ohne eigenes GHS-Pendant |
Weitere im Betrieb häufige H-Sätze: H302 „Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.", H315 „Verursacht Hautreizungen.", H319 „Verursacht schwere Augenreizung.", H336 „Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.", H350 „Kann Krebs erzeugen."
P-Sätze (Precautionary) — die Maßnahme
| Gruppe | Bereich |
|---|---|
| P1xx | allgemeine Hinweise |
| P2xx | Prävention — was Sie vorher tun |
| P3xx | Reaktion — was Sie bei Exposition tun |
| P4xx | Lagerung |
| P5xx | Entsorgung |
Die drei, die Sie im Kopf haben sollten:
- P210 — „Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen."
- P280 — „Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz … tragen."
- P305+P351+P338 — „BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen."
Vorsicht
Der Wortlaut einzelner P-Sätze wurde in den letzten Jahren geändert. P210 hieß früher „Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten." Wenn Sie eine Betriebsanweisung aus einer alten Vorlage befüllen, prüfen Sie die Sätze am aktuellen Sicherheitsdatenblatt — nicht an der Vorlage.
Neu: vier zusätzliche Gefahrenklassen
Seit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 gibt es vier Klassen, die keine eigenen Piktogramme haben, sondern über EUH-Sätze gekennzeichnet werden:
- ED HH / ED ENV — endokrine Disruption (Hormonwirkung) für Mensch und Umwelt
- PBT / vPvB — persistent, bioakkumulierbar, toxisch
- PMT / vPvM — persistent, mobil, toxisch
Für neu in Verkehr gebrachte Gemische gelten sie seit dem 01.05.2026. Für Bestandsgemische läuft die Frist bis 01.05.2028. Das heißt praktisch: Auf neu gelieferten Gebinden können Angaben stehen, die auf dem alten Gebinde desselben Produkts noch fehlen. Das ist kein Fehler.
Das Sicherheitsdatenblatt
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist die Bedienungsanleitung des Gefahrstoffs. Rechtsgrundlage ist Artikel 31 REACH in Verbindung mit Anhang II in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/878, verbindlich seit 01.01.2023.
Ihre Rechte als Betrieb:
- Das SDB kommt unaufgefordert, spätestens am Tag der ersten Lieferung.
- Es ist kostenlos.
- Es ist auf Deutsch.
- Bei neuen Erkenntnissen muss der Lieferant es unverzüglich aktualisieren und die neue Fassung an alle Abnehmer der letzten zwölf Monate schicken.
Die 16 Abschnitte — die Reihenfolge ist EU-weit festgelegt:
| Nr. | Abschnitt | Nr. | Abschnitt | |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Bezeichnung, Unternehmen | 9 | Physikalische/chemische Eigenschaften | |
| 2 | Mögliche Gefahren | 10 | Stabilität und Reaktivität | |
| 3 | Zusammensetzung | 11 | Toxikologische Angaben | |
| 4 | Erste-Hilfe-Maßnahmen | 12 | Umweltbezogene Angaben | |
| 5 | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | 13 | Hinweise zur Entsorgung | |
| 6 | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | 14 | Angaben zum Transport | |
| 7 | Handhabung und Lagerung | 15 | Rechtsvorschriften | |
| 8 | Expositionsbegrenzung / PSA | 16 | Sonstige Angaben |
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Zwei Zahlen genügen für den Alltag: Abschnitt 4 = Erste Hilfe. Abschnitt 8 = welche Schutzausrüstung. Wenn etwas passiert ist, schlagen Sie Abschnitt 4 auf — nicht die Suchmaschine.
Das SDB ist nicht die Betriebsanweisung. Es ist die Quelle, aus der die Betriebsanweisung erstellt wird. Ein aufgehängtes Sicherheitsdatenblatt erfüllt § 14 GefStoffV nicht.
Die Betriebsanweisung
Die Betriebsanweisung ist das Dokument, das aus dem allgemeinen Sicherheitsdatenblatt eine konkrete Handlungsanweisung für Ihren Arbeitsplatz macht.
Pflicht nach § 14 Abs. 1 GefStoffV: schriftlich, in verständlicher Form und Sprache, zugänglich am Arbeitsplatz, zu aktualisieren bei jeder maßgeblichen Veränderung.
Die sieben Blöcke nach TRGS 555 — in dieser Reihenfolge:
- Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit
- Gefahrstoffe — Bezeichnung
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall
- Erste Hilfe
- Sachgerechte Entsorgung
Was eine gute von einer schlechten unterscheidet
TRGS 555 verlangt eindeutige, in Verhalten umsetzbare Vorgaben. Wörter wie „regelmäßig", „ausreichend" oder „bei Bedarf" sind zu vermeiden. Gebote werden mit „muss" formuliert, Verbote mit „darf nicht".
| statt | besser |
|---|---|
| „Für ausreichende Lüftung sorgen." | „Vor Arbeitsbeginn muss die Absaugung eingeschaltet werden." |
| „Bei Bedarf Handschuhe tragen." | „Es müssen Nitrilhandschuhe nach EN ISO 374 getragen werden." |
| „Regelmäßig Hände waschen." | „Die Hände müssen vor jeder Pause und nach Arbeitsende gewaschen werden." |
Merken
Die Betriebsanweisung ist arbeitsplatzbezogen, nicht produktbezogen. Für eine Tätigkeit mit fünf ähnlichen Produkten kann eine gemeinsame Betriebsanweisung genügen — für dasselbe Produkt an zwei sehr verschiedenen Arbeitsplätzen kann es zwei brauchen.
„In verständlicher Form und Sprache" heißt nicht zwingend Muttersprache — aber verständlich für die, die dort tatsächlich arbeiten. Wenn im Team niemand gut Deutsch liest, ist eine deutsche Betriebsanweisung nicht rechtskonform, egal wie korrekt sie ist.
Gefährdungsbeurteilung und Gefahrstoffverzeichnis
Die Gefährdungsbeurteilung
Sie steht vor allem anderen: Nach § 7 Abs. 1 GefStoffV darf eine Tätigkeit erst aufgenommen werden, nachdem die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.
- Sie ist zu dokumentieren — unabhängig von der Zahl der Beschäftigten (§ 6 Abs. 8). Die Erleichterung für Kleinbetriebe aus dem Arbeitsschutzgesetz gilt hier nicht.
- Sie darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden (§ 6 Abs. 11). Wer die Kenntnisse nicht hat, muss sich beraten lassen — Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt.
- Zu dokumentieren sind unter anderem: die Gefährdungen, das Ergebnis der Substitutionsprüfung, die Begründung, falls nicht substituiert wurde, die Schutzmaßnahmen und die Ergebnisse zur Grenzwerteinhaltung.
Vorsicht
Es gibt keine gesetzliche Frist, wann die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren ist. Die verbreitete Faustregel „alle drei Jahre" ist keine Rechtsnorm. § 6 Abs. 10 verlangt: regelmäßig überprüfen, umgehend aktualisieren bei maßgeblichen Veränderungen oder neuen Informationen. Das Intervall legt der Arbeitgeber selbst fest — und muss es begründen können.
Anlässe für eine sofortige Aktualisierung: neuer Gefahrstoff, geänderte Tätigkeit oder Verfahren, geänderte Grenzwerte, Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, Unfall oder Beinaheunfall.
Das Gefahrstoffverzeichnis
§ 6 Abs. 12 GefStoffV. Fünf Pflichtangaben je Gefahrstoff:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs
- Einstufung oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
- Mengenbereiche im Betrieb
- Arbeitsbereiche, in denen Exposition auftreten kann
- Verweis auf das jeweilige Sicherheitsdatenblatt
Die Angaben zu 1, 2, 4 und 5 müssen den Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. Das Verzeichnis entfällt nur, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit geringer Gefährdung ausgeübt werden.
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Das Gefahrstoffverzeichnis ist kein Lagerbestand. Es ist eine Übersicht darüber, wo im Betrieb was in welcher Größenordnung auftaucht. Deshalb steht dort ein Mengenbereich und ein Arbeitsbereich — nicht ein Bestand auf zwei Nachkommastellen.
Substitution und die Rangfolge der Schutzmaßnahmen
Erst ersetzen, dann schützen
§ 6 Abs. 1 verlangt zu prüfen, ob ein Gefahrstoff durch einen weniger gefährlichen ersetzt werden kann. § 7 Abs. 3 verlangt, das Ergebnis dann auch umzusetzen: „vorrangig eine Substitution durchzuführen".
Substitution meint nicht nur einen anderen Stoff. Auch ein anderes Verfahren zählt: streichen statt sprühen, kalt statt heiß, Granulat statt Pulver, gebrauchsfertige Lösung statt selbst ansetzen.
Die Rangfolge nach § 7 Abs. 4
Drei Stufen, in dieser Reihenfolge:
| Stufe | Inhalt | Beispiel |
|---|---|---|
| 1 | Verfahren, technische Steuerungseinrichtungen, emissionsfreie oder -arme Verwendungsformen, geeignete Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik | geschlossene Anlage, Dosieranlage statt offenem Umfüllen |
| 2 | kollektive technische Maßnahmen an der Gefahrenquelle und organisatorische Maßnahmen | Absaugung an der Quelle, Lüftung, Zutrittsbeschränkung, Verkürzung der Expositionsdauer |
| 3 | individuelle Maßnahmen einschließlich Bereitstellung und Verwendung von PSA | Handschuhe, Schutzbrille, Atemschutz |
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Sie kennen das als STOP-Prinzip — Substitution, Technisch, Organisatorisch, Persönlich. Das ist eine gute Eselsbrücke, steht aber so nicht im Gesetz: Das „S" findet sich in § 7 Abs. 3, „T", „O" und „P" in § 7 Abs. 4 Nummer 1 bis 3, wobei das Organisatorische in Nummer 2 mitläuft. Die Reihenfolge stimmt — die Paragraphenangabe muss sitzen.
PSA ist die letzte Stufe, nicht die erste. Ein Betrieb, dessen einzige Gefahrstoffmaßnahme darin besteht, Handschuhe auszugeben, hat die Rangfolge nicht angewendet — und das ist in der Gefährdungsbeurteilung nachlesbar.
Grenzwerte und krebserzeugende Stoffe
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
Der AGW ist die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft, bezogen auf einen Schichtmittelwert über acht Stunden (TRGS 900). Bei Einhaltung sind akute oder chronische Gesundheitsschäden im Allgemeinen nicht zu erwarten.
Weil die Konzentration schwankt, gibt es zusätzlich den Kurzzeitwert: AGW multipliziert mit einem Überschreitungsfaktor, höchstens 8. Bei achtfacher Überschreitung sind höchstens vier Phasen von je 15 Minuten pro Schicht zulässig.
Der biologische Grenzwert (BGW, TRGS 903) misst nicht die Luft, sondern den Körper — Stoff oder Abbauprodukt in Blut oder Harn. Er erfasst damit auch die Aufnahme über die Haut, die keine Luftmessung sichtbar macht.
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Ein AGW ist ein Schichtmittelwert, kein Maximalwert. „Der Wert wurde eingehalten" bedeutet nicht, dass es zwischendurch keine hohen Spitzen gab. Umgekehrt ist eine kurzzeitige Überschreitung nicht automatisch ein Verstoß — maßgeblich ist der Kurzzeitwert.
Krebserzeugende Stoffe: das Ampelmodell
Für krebserzeugende Stoffe gibt es keinen Wert, unter dem gar nichts passiert. Deshalb arbeitet die TRGS 910 nicht mit einem Grenzwert, sondern mit einem Risiko, bezogen auf ein Arbeitsleben von 40 Jahren:
| Bereich | Risiko | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| 🟢 grün | unter der Akzeptanzkonzentration — Risiko 4 : 100.000 | Maßnahmen erhalten, Hygiene, Unterweisung |
| 🟡 gelb | zwischen Akzeptanz und Toleranz | Maßnahmenplan erstellen, Substitution prüfen, Stand der Technik, Expositionsdauer und Zahl der Exponierten minimieren |
| 🔴 rot | über der Toleranzkonzentration — Risiko 4 : 1.000 | unverzüglich Maßnahmen, Substitution vorrangig, Atemschutz erforderlich |
Rechtsgrundlage ist § 10 GefStoffV für Stoffe der Kategorien 1A und 1B. Ob ein Stoff dazugehört, steht in TRGS 905; krebserzeugende Tätigkeiten und Verfahren stehen in TRGS 906 — beide sind gültig und werden laufend fortgeschrieben.
Umfüllen und innerbetriebliche Kennzeichnung
Sobald ein Gefahrstoff die Originalverpackung verlässt, verliert er seine Kennzeichnung. Das ist der Moment, in dem die meisten Unfälle vorbereitet werden.
Was gekennzeichnet werden muss
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 GefStoffV: Innerbetrieblich muss eine Kennzeichnung vorhanden sein, die ausreichende Informationen über Einstufung, Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen enthält. Konkretisiert in TRGS 201:
- Vollständige Kennzeichnung: Bezeichnung + Piktogramme + Signalwort + H- und P-Sätze + ergänzende Informationen.
- Vereinfachte Kennzeichnung: Bezeichnung + ausgewählte Piktogramme. Zulässig nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung es zulässt und Betriebsanweisung und Unterweisung alle Gefährdungen abdecken.
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Die vereinfachte Kennzeichnung ist überhaupt nur deshalb erlaubt, weil Betriebsanweisung und Unterweisung die Lücke schließen. Wer die Unterweisung ausfallen lässt, macht rückwirkend jede vereinfachte Kennzeichnung unzulässig.
Das Verbot, das keine Ausnahme kennt
Vorsicht
§ 8 Abs. 5 GefStoffV: Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. Getränkeflasche, Marmeladenglas, Joghurtbecher, Kaffeetasse — verboten. Auch dann, wenn Sie sie perfekt beschriften. Das Verbot knüpft an Form und Bezeichnung des Behälters an, nicht an die Qualität des Aufklebers.
Aus demselben Absatz: Gefahrstoffe sind übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln aufzubewahren.
Wie viel darf am Arbeitsplatz stehen
Am Arbeitsplatz darf nur die Menge bereitgehalten werden, die für den Fortgang der Arbeit erforderlich ist — üblicherweise der Tages- oder Schichtbedarf. Alles darüber gehört ins Lager. Der Grund ist nicht Ordnung, sondern die Brandlast und die Menge, die im Störfall austreten kann.
Lagerung nach TRGS 510
Die TRGS 510 (Fassung 16.02.2021) regelt die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern — also Kanister, Fässer, Flaschen, Gebinde.
Die Mengenschwellen
Unterhalb der Schwellen der Tabelle 1 dürfen Gefahrstoffe außerhalb eines eigentlichen Lagers gelagert werden. Wichtige Werte:
| Einstufung | Schwelle |
|---|---|
| entzündbare Flüssigkeiten Kat. 1 und 2 (H224, H225) | 20 kg |
| entzündbare Flüssigkeiten Kat. 3 (H226) | 100 kg |
| akut toxisch Kat. 1–3 | 50 kg |
| krebserzeugend/keimzellmutagen/reproduktionstoxisch 1A/1B | 50 kg |
| oxidierend Kat. 1 (H271) | 1 kg |
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Über allem steht ein Gesamtdeckel: Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe darf 1.500 kg je Brandabschnitt beziehungsweise Gebäude nicht überschreiten, wenn außerhalb eines Lagers gelagert wird.
Die drei Lagerformen
| Form | Bedeutung |
|---|---|
| Zusammenlagerung | im gleichen Lagerabschnitt ohne Trennung |
| Getrenntlagerung | ausreichender Abstand oder Barriere (Wand, Schrank aus nichtbrennbarem Material) beziehungsweise eigene Rückhaltung im selben Abschnitt |
| Separatlagerung | eigener Lagerabschnitt mit mindestens 90 Minuten Feuerwiderstand |
Kleinmengenregel: Bis 200 kg Gesamtmenge entfallen die Anforderungen an die Zusammenlagerung. Bis 400 kg — höchstens 200 kg je Lagerklasse — sind Abweichungen zulässig, wenn dadurch die Gefährdung nicht steigt.
Wann nicht zusammengelagert werden darf
Vier Kriterien, alle gleichrangig:
- Die Stoffe erfordern unterschiedliche Löschmittel.
- Sie brauchen unterschiedliche Temperaturbedingungen.
- Sie können miteinander entzündbare oder giftige Gase bilden.
- Sie können miteinander unter Brandentstehung reagieren.
Bei Druckgasflaschen: mindestens 2 Meter zwischen entzündbaren und oxidierenden Gasen — oder eine mindestens 2 Meter hohe nichtbrennbare Trennwand und 5 Meter Abstand zu brennbarem Lagergut.
Vorsicht
Die verbreitete Regel „Auffangwanne muss 10 % beziehungsweise 110 % fassen" steht nicht in der TRGS 510. Dort heißt es: Die Rückhalteeinrichtung muss mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen. Die Prozentangaben stammen aus dem Wasserrecht (AwSV) und gelten dort — nicht automatisch hier. Wer sie im Arbeitsschutz zitiert, zitiert die falsche Norm.
PSA und Hautschutz
Persönliche Schutzausrüstung
PSA ist die letzte Stufe der Rangfolge — und die einzige, deren Wirkung davon abhängt, dass jemand sie richtig anlegt.
Pflichten des Arbeitgebers nach PSA-Benutzungsverordnung und Verordnung (EU) 2016/425:
- Auswahl auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
- nur CE-gekennzeichnete PSA
- Bereitstellung kostenfrei; Instandhaltung, Reinigung, Ersatz durch den Arbeitgeber
- Unterweisung in der bestimmungsgemäßen Benutzung (§ 3 PSA-BV), bei Bedarf Schulung; Benutzungsinformationen in verständlicher Form und Sprache
Chemikalienschutzhandschuhe, Chemikalienschutzkleidung und Atemschutz fallen in Kategorie III — die Kategorie für Risiken mit irreversiblen Schäden oder Todesfolge. Für sie gelten die strengsten Anforderungen.
Atemschutz (DGUV Regel 112-190, Ausgabe November 2021): Geräte der Gruppe 1 gelten bis 30 Minuten je Tag als nicht belastend; darüber und bei den Gruppen 2 und 3 ist das Tragen belastend und löst arbeitsmedizinische Vorsorge aus. Die Tragezeitbegrenzungen gelten nicht bei Rettungseinsätzen, Brandbekämpfung und Selbstrettung.
Vorsicht
Einweg-Atemschutz ist Einweg. Eine partikelfiltrierende Halbmaske wird nicht gereinigt und nicht weitergegeben. Und: Handschuh ist nicht gleich Handschuh — das Material muss zum Stoff passen. Welches, steht in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts.
Hautschutz
Die Haut nimmt Stoffe auf, ohne dass Sie es merken. Deshalb der Dreischritt:
| Schritt | Wann | Zweck |
|---|---|---|
| 1. Hautschutz | vor der Arbeit | Barriere aufbauen |
| 2. Hautreinigung | während und nach der Arbeit | schonend entfernen, nicht scheuern |
| 3. Hautpflege | nach Arbeitsende, auf sauberer trockener Haut | Regeneration |
Merken
Hautpflegemittel ersetzen keine Hautschutzmittel. Ihre pflegenden Bestandteile können die Aufnahme von Schadstoffen sogar begünstigen. Creme nach Feierabend ist gut — sie ist aber kein Ersatz für das Schutzmittel davor.
Welche Mittel an welchem Arbeitsplatz zu verwenden sind, steht im Hautschutzplan, der an den Waschplätzen aushängt. Eine verbindliche Gliederung schreibt die TRGS 401 nicht vor — verbindlich ist, dass die Betriebsanweisung Schutzausrüstung und Hautmittel konkret benennt.
Hygiene im Arbeitsbereich
Dieses Modul ist kurz, und es ist das mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung.
Vorsicht
§ 8 Abs. 3 GefStoffV: In Arbeitsbereichen, in denen Beschäftigte gegenüber Gefahrstoffen exponiert sein können, dürfen keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich genommen werden. Der Arbeitgeber muss separate Bereiche für die Nahrungsaufnahme einrichten — und zwar bevor die Tätigkeiten aufgenommen werden.
„Genussmittel" schließt Rauchen und E-Zigaretten ein. Ein ausdrückliches Rauchverbot steht nicht wörtlich in § 8 — es ergibt sich aus dem Begriff Genussmittel, aus dem Brand- und Explosionsschutz und aus § 5 Arbeitsstättenverordnung.
Weiter aus TRGS 500 und § 8 Abs. 1:
- Pausenverpflegung getrennt vom Arbeitsbereich lagern
- verschmutzte Kleidung unverzüglich wechseln
- Schutzkleidung und Straßenkleidung getrennt aufbewahren
- verschmutzte Arbeitskleidung nicht zum Waschen mit nach Hause nehmen — die Reinigung ist Sache des Arbeitgebers
- angemessene Hygienemaßnahmen und regelmäßige Reinigung der Arbeitsbereiche
Der Grund für das Verbot der Heimwäsche ist nicht Bequemlichkeit: Er heißt Verschleppung. Was im Kofferraum liegt, liegt später in der Familienwaschmaschine.
Wenn etwas passiert
Austritt eines Gefahrstoffs
Die Reihenfolge ist immer dieselbe — und sie beginnt nicht mit dem Aufwischen:
- Selbstschutz. Nicht in eine Lache oder eine Dampfwolke hineinlaufen.
- Gefährdete Personen warnen, Bereich räumen.
- Weiteren Austritt unterbinden, wenn das ohne eigene Gefährdung geht — Gebinde aufrichten, Ventil schließen.
- Lüften, sofern das die Lage nicht verschlimmert.
- Vorgesetzten informieren.
- Aufnehmen mit geeignetem Bindemittel und geeigneter PSA — welches, steht in Abschnitt 6 des Sicherheitsdatenblatts.
- Entsorgen nach Abschnitt 13 des Sicherheitsdatenblatts. Nicht in den Hausmüll, nicht in den Ausguss.
Merken
Zündquellen ausschalten heißt: keine Lichtschalter betätigen, kein Handy benutzen, keine Geräte ein- oder ausschalten, wenn entzündbare Dämpfe austreten. Der Funke am Schalter ist das klassische Muster.
Erste Hilfe
- Augen: sofort und mindestens 10 Minuten mit viel Wasser oder der Augendusche spülen, Augenlid dabei offen halten. Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen, aber das Spülen nicht dafür unterbrechen.
- Haut: benetzte Kleidung entfernen, betroffene Stelle gründlich spülen.
- Einatmen: an die frische Luft, für Ruhe und Wärme sorgen.
- Verschlucken: Mund ausspülen, kein Erbrechen auslösen, sofort ärztliche Hilfe.
Immer: Nehmen Sie Verpackung oder Sicherheitsdatenblatt mit, wenn jemand zum Arzt oder ins Krankenhaus geht. Der behandelnde Arzt braucht die Angaben aus Abschnitt 4 — ohne sie behandelt er auf Verdacht.
Notruf 112. Die Nummer des Giftinformationszentrums und die Ersthelfer Ihres Betriebs stehen im Aushang und in Block 6 Ihrer Betriebsanweisung.
Ersthelfer (DGUV Vorschrift 1 § 26): Bei 2 bis 20 Beschäftigten muss mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein; über 20 Beschäftigte 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % in sonstigen Betrieben. Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre.
Notduschen
Eine pauschale Pflicht zu Not- und Augenduschen enthält die Gefahrstoffverordnung nicht — sie ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In Laboratorien fordern TRGS 526 und die DGUV Information 213-850 sie ausdrücklich. Technische Grundlage ist DIN EN 15154; die Dusche muss in höchstens 10 Sekunden erreichbar sein, im Labor in 5.
Vorsicht
Eine Notdusche, die ein Jahr lang nicht betätigt wurde, funktioniert im Ernstfall womöglich nicht: Das Ventil sitzt fest, das Standwasser ist verkeimt. Deshalb regelmäßige Funktionsprüfung — in Laboren mindestens monatlich; außerhalb davon legt der Arbeitgeber das Intervall in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Kennzeichnung im Betrieb
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung richtet sich nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010. Die Übergangsfrist für alte Zeichen ist am 31.12.2020 abgelaufen; alte und neue Zeichen dürfen nicht gemischt werden. Rettungs-, Flucht- und Brandschutzzeichen müssen langnachleuchtend sein, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist.
Ihr Verfahren im Haus, ein Praxisfall und der Nachweis
Praxisfall: die Kanne im Lager
Ausgangslage. Ein Kollege füllt Reinigungskonzentrat aus dem 10-Liter-Kanister in eine leere 1,5-Liter-Mineralwasserflasche um, damit er es leichter tragen kann. Er beschriftet sie mit einem Streifen Klebeband: „Reiniger — nicht trinken!". Die Flasche stellt er neben die Kaffeemaschine im Sozialraum.
Wie viele Verstöße sind das? Vier.
| # | Verstoß | Fundstelle |
|---|---|---|
| 1 | Lebensmittelbehälter — verboten unabhängig von der Beschriftung | § 8 Abs. 5 GefStoffV |
| 2 | Kennzeichnung unvollständig: es fehlen Piktogramm und Produktbezeichnung; „Reiniger" ist keine Bezeichnung im Sinne der TRGS 201 | § 8 Abs. 2 Nr. 2 GefStoffV, TRGS 201 |
| 3 | Aufbewahrung in unmittelbarer Nähe von Lebensmitteln | § 8 Abs. 5 GefStoffV |
| 4 | Menge über dem Tages-/Schichtbedarf am Arbeitsplatz | § 8 GefStoffV, TRGS 510 |
Was richtig gewesen wäre. Umfüllen in ein dafür vorgesehenes, beständiges Gefäß mit vollständiger oder zulässiger vereinfachter Kennzeichnung; nur die für die Schicht benötigte Menge; Aufbewahrung im dafür vorgesehenen Bereich, nicht im Sozialraum.
Und der Teil, der oft vergessen wird. Der Kollege hat nichts Böses getan — er wollte tragen, was tragbar ist. Wenn im Betrieb keine geeigneten Umfüllgefäße bereitstehen, ist das ein organisatorischer Mangel, kein persönlicher. Die Frage nach dem Verfahren im eigenen Haus ist deshalb die entscheidende.
Das Verfahren in Ihrem Betrieb
Werte und Vorschriften allein sind kein Wirksamkeitsnachweis. Klären Sie für sich diese fünf Punkte — sie stehen in Ihrer Betriebsanweisung und im Aushang:
- Wo finde ich das Gefahrstoffverzeichnis und die Sicherheitsdatenblätter?
- Wo hängt die Betriebsanweisung für meinen Arbeitsplatz?
- Wer ist Ersthelfer, wo ist der Verbandkasten, wo die Augendusche?
- Wem melde ich einen Austritt, einen Beinaheunfall oder ein defektes Schutzmittel — und was passiert dann damit?
- An wen wende ich mich, wenn ich glaube, dass eine Schutzmaßnahme im Alltag nicht funktioniert?
Merken
Ein Beinaheunfall, den niemand meldet, ist ein Unfall, der noch aussteht. Die Meldung ist keine Beschwerde über einen Kollegen — sie ist der einzige Weg, auf dem die Gefährdungsbeurteilung erfährt, dass sie nicht stimmt.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Sie ist Teil dieser Unterweisung — die allgemeine arbeitsmedizinisch- toxikologische Beratung informiert über die Anspruchsvoraussetzungen. Drei Formen:
| Form | Bedeutung |
|---|---|
| Pflichtvorsorge | Der Arbeitgeber veranlasst sie. Ohne sie darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden |
| Angebotsvorsorge | Der Arbeitgeber bietet sie an. Wer ablehnt, bekommt sie beim nächsten Mal wieder angeboten |
| Wunschvorsorge | Sie können sie verlangen, außer es ist kein Gesundheitsschaden zu erwarten |
Beispiel Feuchtarbeit: ab 4 Stunden täglich Pflichtvorsorge, ab mehr als 2 Stunden Angebotsvorsorge.
Schwangere und Stillende dürfen mit einer Reihe von Gefahrstoffen nicht tätig sein — unter anderem reproduktionstoxischen Stoffen der Kategorien 1A, 1B und 2 sowie Blei (§§ 11, 12 MuSchG). Sobald eine Schwangerschaft mitgeteilt wird, muss der Arbeitgeber unverzüglich Schutzmaßnahmen festlegen und ein Gespräch anbieten.
Jugendliche dürfen mit Gefahrstoffen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Für Auszubildende gilt eine Ausnahme nur, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind: zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich, unter Aufsicht eines Fachkundigen, und der Luftgrenzwert wird unterschritten (§ 22 JArbSchG).
Nachweisführung — was jetzt zu tun ist
| Punkt | Vorgabe |
|---|---|
| Wiederholung | mindestens jährlich; für Jugendliche halbjährlich |
| Form | mündlich und arbeitsplatzbezogen — dieser Online-Teil ergänzt sie, er ersetzt sie nicht |
| Zeitpunkt | vor Aufnahme der Tätigkeit, bei jeder Änderung, danach im Intervall |
| Dokumentation | Themen, Inhalte, Teilnehmende, Name des Unterweisenden, Datum — Bestätigung durch Unterschrift |
| Aufbewahrung | nach TRGS 555 mindestens zwei Jahre |
| Ihr Zertifikat | belegt den nachgewiesenen Wissensstand mit Nummer, Datum und der Liste der Schulungsinhalte; jederzeit über die Prüfseite verifizierbar. Bewahren Sie es bei Ihren Unterweisungsnachweisen auf |
Merken
Nehmen Sie Ihr Zertifikat mit in den betrieblichen Teil. Dann muss dort nicht mehr der ganze Stoff durchgegangen werden, sondern nur noch das, was tatsächlich an Ihrem Arbeitsplatz gilt — Ihre Stoffe, Ihre Absaugung, Ihre Meldewege. Das ist der Unterschied zwischen einer Stunde Vortrag und einer Viertelstunde echter Unterweisung.
Abschlusstest
20 Fragen, je eine richtige Antwort. Zum Bestehen brauchen Sie 14 richtige (70 %). Die Auswertung erfolgt auf dem Server — hier auf der Seite steht keine Lösung.
Ihr Ergebnis
Wie es weitergeht
Betriebliche Unterweisung (Teil 2): Mündlich, anhand Ihrer Betriebsanweisung — wir bereiten sie mit Ihnen vor.
Weitere kostenlose Unterweisungen finden Sie in der Online Akademie. Fragen zur Umsetzung im eigenen Betrieb beantworten wir über das Kontaktformular.
Fachliche Rückfragen zu dieser Unterweisung: Holger.grosser@iso9001.info · Telefon 0911-49522541. Eine Online-Unterweisung erfüllt die Unterweisungspflicht nur, wenn Rückfragen an eine unterweisende Person möglich sind.